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TEUFELSKINDER von Jules Amedée Barbey D'Aurevilly
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Donnerstag, 2. August 2018
Mittwoch, 1. August 2018
Museum Angewandte Kunst Frankfurt a.M.: Mal wieder geführt Kunst erleben
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Dienstag, 31. Juli 2018
Private Base North-Palatinate GER: Jahrhundert-Mondfinsternis am 27.07.2018 - Zwei Missionen ohne Mond
Leider konnten zwei verschiedene Kameras an zwei verschiedenen Luftgefährten / Quadcoptern keine Mondaufnahmen liefern. Die Dunkelheit war für die Minikameras zu stark. Bei etwas mehr Licht, z.B. Vollmond aktiv oder größere Stadt mit viel elektrischer Beleuchtung, wären sehr interessante HD-Videos herausgekommen. Trotzdem waren die Ergebnisse so auch interessant. Die Mondfinsternis mit NASA-Mitteln dann zur tatsächlichen Wahrnehmung ist unten dann auch dabei. Und ein Ausflug von spanischen Astronomen und Fotografen ...
Wer mag kann mich bei Youtube adden und die Videos liken. Danke sehr!
Wer mag kann mich bei Youtube adden und die Videos liken. Danke sehr!
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Montag, 30. Juli 2018
Museum Angewandte Kunst, Frankfurt a.M.: GestalterKids
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Sonntag, 29. Juli 2018
World of Planes: Extrem gutes STOL-Flugzeug für kürzeste Start- u. Landebahnen
Und ein weiteres sehr hilfreiches und nützliches
STOL-Flugzeug aus den USA
Samstag, 28. Juli 2018
Fantasien zur Nacht (Video): @Jazzma_kendrick
@Jazzma_kendrick
Zahl der Drogendelikte steigt
Die Anzahl der Rauschgiftdelikte hierzulande ist das siebte Jahr in Folge gestiegen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden 2017 mehr als 330.500 Delikte registriert, die meisten Fälle im Zusammenhang mit Cannabis. Einen besonders hohen Anstieg verzeichneten mit 18 Prozent die Kokaindelikte, wie die Grafik von Statista zeigt. Gesunken ist hingegen die Zahl der Drogentoten: 2016 starben 1.333 Menschen durch Rauschgiftkonsum, 2017 waren es 1.272.
Für den Anstieg der Rauschgiftdelikte sieht BKA-Chef Holger Münch mehrere Gründe: Neben einer hohen Verfügbarkeit biete das Internet einen leichteren Zugang zu Rauschgiften. Zudem gebe es mehr Kontrollen über Sicherheitsbehörden.
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Freitag, 27. Juli 2018
Fantasien zur Nacht (Video): Ness S
Ness S
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Fantasien zur Nacht (Video): Sadness
Sadness
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Das Ereignis des Jahrhunderts: Die große Mondfinsternis 2018
27.07.2018
Am heutigen Abend erwarten Europa, Afrika und Westindien mit 103 Minuten die längste Mondfinsternis des Jahrhunderts – eine längere wird es erst im Jahr 2123 geben. Der Vollmond befindet sich dann auf einer Linie mit der Erde und der Sonne und wird durch den Erdschatten verdunkelt. Sichtbar sein wird die Mondfinsternis voraussichtlich gut: Der Himmel ist weitgehend wolkenfrei. Die Finsternis beginnt bereits vor Mondaufgang, wie die Grafik von Statista zeigt. Die totale Phase wird dann etwa gegen 21.30 Uhr erreicht – in Hamburg geht der Mond kurz zuvor um 21:16 Uhr auf, in Köln um 21:17 Uhr. In München und Berlin ist er schon vor neun gut sichtbar. Neben dem glutroten Mond wird auch der Planet Mars zum Spektakel beitragen: Er ist der Erde mit einer Entfernung von 58 Millionen Kilometern so nah wie es nur etwa alle 15 Jahre vorkommt.
Antisemitische Kommentare im Internet nehmen zu
Antisemitismus hat im digitalen Zeitalter signifikant zugenommen. Zu diesem Ergebnis gelangt eine jetzt veröffentlichte Langzeitstudie der TU Berlin mit dem Titel "Antisemitismus 2.0 und die Netzkultur des Hasses".
Abzulesen sei der Trend etwa an der Zunahme von judenfeindlichen Äußerungen von Internet-Nutzern in Online-Kommentarbereichen von Qualitätsmedien wie etwa Welt, SZ, Zeit und FAZ.
Wie die Infografik von Statista zeigt, ist der Anteil derartiger Hasskommentare, die verschiedene Untersuchungen entdeckt haben, von rund acht Prozent (2007) auf über 30 Prozent im vergangenen Jahr gesprungen.
In den Kommentaren werden häufig Gewaltphantasien geäußert, die NS-Judenvernichtung verharmlost oder entmenschlichende Vergleiche herangezogen, in welchen Juden als Pest, Krebs oder Unrat tituliert werden. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Studie mit zahlreichen Stichprobenanalysen, die sich in der Anzahl der untersuchten Kommentare zum Teil deutlich unterscheiden. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie in der Langfassung der Darstellung der Forschungsergebnisse.
Eine Umleitung der Aggressionen gegen Einwanderer auf das altbekannte NAZI-Ziel "Der Jude" ist durchaus denkbar. Nimmt eine Paradoxität und das Anwachsen eines oder mehrerer Missstände zu, was Menschen mit Schwarzweiß-Weltbild nicht mehr nachvollziehen können, kommt der Ruf nach Ordnung und Gewalt von oben, sprich am liebsten Militär- und Gestapodiktatur in alten Bahnen, fast von alleine. Die aktuelle Ausländerfeindlichkeit wird stärker verfolgt und geahndet als das Geifern über Juden, was eine Miterklärung des Missstandes sein kann.
Donnerstag, 26. Juli 2018
Bild des Monats im mpk: „Too Long (at the Fair)“ von Mary Heilmann
Klare Formen und Linien: Mary Heilmanns Ölgemälde „Too Long (at the Fair)“
von 1993 (Privatsammlung, Dauerleihgabe an das mpk, Foto: Peter Salewski,
Sprockhövel © Mary Heilmann)
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Bild des Monats im mpk
Mary Heilmanns experimentell-spielerische Arbeitsweise
Mary Heilmanns „Too Long (at the Fair)“ ist „Bild des Monats“ im Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern (mpk), Museumsplatz 1.
Mary Heilmann, 1940 im kalifornischen San Francisco geboren, studierte zunächst unter dem Einfluss der Beat-Generation Literatur an der University of California in Santa Barbara, anschließend Töpferei und Bildhauerei. Nach ihrem Abschluss mit dem Master of Arts an der University of California in Berkeley 1967 übersiedelte Heilmann nach New York, wo sie auch heute lebt und arbeitet. In den 1970er Jahren wandte sich Heilmann der Malerei zu. Die Farbwahl ihrer abstrakten Werke ist unter anderem von Signalfarben der Werbe-, Kino- und Modebranche inspiriert. Rechteck- und Gitterstrukturen sowie monochrome Binnenfelder, die zuweilen mit bunten Punkten und Lineaturen kontrastiert sind, zeigen eine Nähe zur konstruktiven und radikalen Malerei. Zugleich findet sie mit einer experimentellen, spielerischen Arbeitsweise im Umfeld von Vertretern des Minimalismus und der Pop-Art ihre individuelle malerische Position. „Too Long (at the Fair)“ in der Ständigen Sammlung des mpk ist 1993 als „shaped canvas“ (gestaltete Leinwand) mit vieleckigem Umriss entstanden. Klare Formen und Linien zeigen bewusste malerische Unregelmäßigkeiten. Irritierend gestaltet sich das Raumgefüge, betrachtet man die Teilflächen, die sich zu einer Gesamtform als ein Kreuz mit verschobenen Armen fügen.
Mittwoch, 25. Juli 2018
Welt der Flugmaschinen: JETPACK (Teil 3) - JB-11 jetzt mit 6 Turbinen
Für fortgeschrittene Piloten mit noch mehr Schub.
Wer das JetPack Flying erst lernen will kann sich an David Mayman wenden. Er bietet seit diesem Jahr Kurse an, mit jeweils nur 4 Schülern pro Intensivtraining.
Sehen Sie dazu das Video
Das ungewöhnlichste Flugerlebnis "JetPack Flying" jetzt bei David Mayman lernen
Alles über die Flugshows von David Mayman:
Teil 1: Welt der Flugmaschinen: David Mayman's JETPACK mit Kerosinantrieb - 100 km/h schnell, wendig und exakt (Teil 1) - JB-9
Das ungewöhnlichste Flugerlebnis "JetPack Flying" jetzt bei David Mayman lernen
Alles über die Flugshows von David Mayman:
Teil 1: Welt der Flugmaschinen: David Mayman's JETPACK mit Kerosinantrieb - 100 km/h schnell, wendig und exakt (Teil 1) - JB-9
Teil 2: Welt der Flugmaschinen: JETPACK (Teil 2) - JB-10 in Monaco
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Dienstag, 24. Juli 2018
Kino: 303 - Roadmovie
(c) Promo Alamode Filmverleih |
(c) Promo Alamode Filmverleih |
303
Deutschland 2017
Mit dem alten Daimler will die junge Studentin Jule nach Portugal zu ihrem Freund fahren. Unterwegs nimmt sie den Tramper Jan auf. Wie romantisch diese Idee, aber man sollte sich der Gefahr bei diesem Heer von Psychopathen gewahr bleiben. Nun gut, die beiden philosophieren, streiten, flirten während der gesamten Reise.
Beim Quatschen über Gott und die Welt und die letzten Fragen der Menschheit bleibt natürlich noch genügend Zeit zum Suchen und Finden der Liebe: Slow-Dating auf 2.500 Kilometer quer durch Europa. 14 Jahre nach Cannes gelingt Weingartner wieder ein kapitalismuskritischer Coup mit Kultfilm-Qualitäten. Und was ist mit dem Freund in Portugal?
(c) Promo Alamode Filmverleih |
Regie
Hans Weingartner
Besetzung
Mala Emde, Anton Spieker
Länge 139 min
FSK 12
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Montag, 23. Juli 2018
Statistik: Immer weniger Langzeitarbeitslose in Deutschland
Die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland nimmt ab. Wie die Infografik von Statista zeigt, ist die Zahl der Menschen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind, in den letzten zehn Jahren um rund 0,5 Millionen zurückgegangen. Der Anteil an allen Arbeitslosen liegt zuletzt bei dennoch beachtlichen rund 35 Prozent. Um diese Personen noch schneller als bislang wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Lohnkostenzuschüsse von bis zu 5 Jahren Dauer vorsieht.
Sonntag, 22. Juli 2018
Bürgerinitiative Neuro-Kids: Ergebnisse und Sommerfest
(c) Neuro-Kids |
Liebe Freunde und Wegbegleiter!
Anstrengende Wochen liegen hinter uns, in denen wir uns intensiv mit den neuen Herausforderungen der DSGVO auseinandergesetzt haben. Auf alle Vereine kam nun noch mehr Verwaltungsarbeit hinzu. Wertvolle Zeit, die oft von der Entwicklung neuer Projekte abgeht. Ob sich die Initiatoren der DSGVO dies so genau überlegt hatten? Wir haben da so unsere Zweifel. Aber alles Jammern hilft nicht - es musste umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang haben wir gleich ein paar Neuerungen auf der Website umgesetzt und den Flyer neu aufgesetzt. Besuchen Sie doch unsere Website oder schauen Sie auf Facebook bei uns rein. Wir freuen uns auf Sie!
Einen herrlichen Sommer wünscht Ihnen
Ihre Samina Shazi-König
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Datenschutz DSGVO
Wir haben den Stichtag der Umsetzung der DSGVO am 25.05.2018 zum Anlass genommen, um unseren Flyer und unsere Website entsprechend anzupassen. Auch interne Abläufe und die Sicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben wir den Vorgaben folgend angepasst.
Haben Sie Fragen zur DSGVO? Sprechen Sie uns an.* kontakt@neurologisch-krankes-kind.de
*Mit dem Absenden Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden
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Herzliche Einladung - Sommerfest der Neuro-Kids
Wir möchten Sie ganz herzlich zu unserem diesjährigen Sommerfest einladen. Wir treffen uns am Samstag, den 21.Juli um 15.00 Uhr im Herzogenriedpark in Mannheim. Sie finden uns auf der großen Wiese in der Nähe des Kinderspielplatzes. Für Essen und Trinken ist reichlich gesorgt. Wir freuen uns auf Sie!
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B.v. Suttner
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Jonathan Zelter, der am 12. Mai 10 Familien mit neurologisch erkrankten Kindern einen unvergesslichen Konzertabend im Capitol in Mannheim geschenkt hat.
(c) Neuro-Kids |
(c) Neuro-Kids |
Herzlichen Dank an XXXLutz, Volker Michels, Herrn Stefanov und vor allem dem Newcomer-Stern am Songhimmel, Jonathan Zelter, für das wunderbare Charity-Konzert mit Verzicht auf die Gage zu Gunsten der Kinderherzstiftung und der Neuro-Kids!
(c) Neuro-Kids |
Herzlichen Dank an die Stiftergemeinschaft der "Bülent Ceylan für Kinder Stiftung" für die großzügige Spende in Höhe von 3.000 € zu Gunsten unserer Neuro-Kids, mit der wir nachhaltig unsere Arbeit vorantreiben können!
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Verbinden Sie Ihren nächsten Online-Einkauf mit einer guten Tat. Es geht ganz leicht - lesen Sie hier, wie Sie ohne großen Aufwand dem Verein Neurologisch erkrankte Kinder Mannheim e.V. schnell helfen können.
Amazon-Smile
Folgen Sie dem Link und wickeln Sie Ihre Amazon-Einkäufe ab sofort über Amazon-Smile ab. 0,5% gehen von jedem Einkauf an die Neuro-Kids:
smile.amazon.de/ch/37-006-47534
WeCanHelp
Leichter geht Helfen nicht! Von jedem Einkauf geht ein kleiner Prozentsatz von Ihrem Einkauf an den Verein Neurologisch erkrankte Kinder Mannheim. Wir sagen schon jetzt und heute: DANKESCHÖN für Ihre Unterstüzung. Laden Sie sich doch gleich den Shop-Alarm von WeCanHelp herunter, so wird man bei jedem Einkauf kurz an die Unterstützung erinnert. www.wecanhelp.de/467071004
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Samstag, 21. Juli 2018
Fantasien zur Nacht (Video): Les Garçons sauvages
Les Garçons sauvages
Wenn einem der Atem stockt: Wingsuit Rodeo Teil 2
Extrem, cool und sexy, diese Reiterin!
Freitag, 20. Juli 2018
Fantasien zur Nacht (Video): The Nymph of La Ferla Manor
The Nymph of La Ferla Manor
Fantasien zur Nacht (Video): danse 851
Une minute de danse par jour 13 05 2017
danse 851
(One Minute of Dance a Day)
from Nadia Vadori-Gauthier
12:37 p.m., Général Jean Simon avenue, Paris 13th.,
next to the Urban Arts Lavo///matik.
Graphs : Stoul, Tarek Benahoum.
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Fantasien Zur Nacht (Video)
Kaiserslautern: Steinmetz-Sonderpreis für Pflanzkübel
Kaiserslauterer Meisterschüler Airto Born erhält Auszeichnung
Airto Born, der sich 2017/18 als Steinmetz und Steinbildhauer an der MHH in Kaiserslautern auf die Meisterprüfung vorbereitet hat, erhielt aus der Hand von Schulleiter Eckhard Mielke den Steinmetz-Sonderpreis in Höhe von 500 Euro. Borns Terrassen-Pflanzkübel in Form der Filmfigur „Baby-Groot“ aus Cottaer Sandstein konnte die Jury überzeugen. Das je 64 Zentimeter hohe und breite und 40 Zentimeter tiefe Meisterstück greift eine Figur der Marvel-Comic-Verfilmung „Guardians of the Galaxy II“ (2017) auf. Born hat zunächst eine im Internet erhältliche 3D-Datei als etwa 15 Zentimeter großes Modell ausgedruckt, danach ein Gipsmodell in etwa Lebensgröße modelliert und in Gips abgeformt. Aufgabe der diesjährigen Meisterprüfung war es, das Gipsmodell eins zu eins in Sandstein zu übertragen.
Der Preisträger wurde 1984 in Aguilas in Nordspanien geboren und wuchs im Kreis Kusel auf. Er absolvierte eine Steinmetzlehre bei der Firma Jost Krause-Wichmann in Neunkirchen am Potzberg, sein Gesellenstück fertigte er bei der Firma Mark Schlösser in Kaiserslautern an. Anschließend sammelte er in verschiedenen Steinmetzbetrieben in Deutschland Erfahrungen als Geselle. Airto Born wohnt derzeit in Bosenbach im Landkreis Kusel.
Löwenbrunnen aus dem Jahr 1918 |
Donnerstag, 19. Juli 2018
Seefest am Ohmbachsee 2018
Ohmbachsee
66901 Schönenberg-Kübelberg
DAS SEEFEST
3. WOCHENENDE IM JULI / 20.-22. JULI
RUND UM DEN OHMBACHSEE
Zahlreiche Köstlichkeiten von herzhaft bis süß, eiskalte Erfrischungen mit oder ohne Alkohol und über 70 Stunden Live-Musik. 3 Bühnen rund um den See platziert mit unterschiedlicher Musik, Gastronomie und reichlich Urlaubsfeeling.
Highlight am Samstag und Sonntag sind die beiden Feuerwerke um 23 Uhr.
Am Samstag findet traditionell der "See in Flammen" statt.
Lassen Sie sich von faszinierenden Lichtspielen über und auf dem See fesseln und genießen dazu die musikalische Untermalung mit Hits aus weltbekannten Kinoklassikern!
Der Sonntag steht ganz im Zeichen unserer kleinen Seefestbesucher.
Rund um den See erwartet die Kids, Spiel, Spaß und Unterhaltung.
Von der Riesenhüpfburg, Kinderschminken, Zaubershow bis hin zu den ersten Schritten auf einer Slackline - an Abwechslung mangelt es nicht.
Das Seefest wird am Sonntag durch das große Musikfeuerwerk beendet.
Fetzige Sounds und großartige Effekte lassen das Seefest ausklingen.
ÖFFNUNGSZEITEN:
FREITAG 18 - 2 UHR
SAMSTAG 16 - 3 UHR
SONNTAG 11 - 23 UHR
66901 Schönenberg-Kübelberg
DAS SEEFEST
3. WOCHENENDE IM JULI / 20.-22. JULI
RUND UM DEN OHMBACHSEE
Zahlreiche Köstlichkeiten von herzhaft bis süß, eiskalte Erfrischungen mit oder ohne Alkohol und über 70 Stunden Live-Musik. 3 Bühnen rund um den See platziert mit unterschiedlicher Musik, Gastronomie und reichlich Urlaubsfeeling.
Highlight am Samstag und Sonntag sind die beiden Feuerwerke um 23 Uhr.
Am Samstag findet traditionell der "See in Flammen" statt.
Lassen Sie sich von faszinierenden Lichtspielen über und auf dem See fesseln und genießen dazu die musikalische Untermalung mit Hits aus weltbekannten Kinoklassikern!
Der Sonntag steht ganz im Zeichen unserer kleinen Seefestbesucher.
Rund um den See erwartet die Kids, Spiel, Spaß und Unterhaltung.
Von der Riesenhüpfburg, Kinderschminken, Zaubershow bis hin zu den ersten Schritten auf einer Slackline - an Abwechslung mangelt es nicht.
Das Seefest wird am Sonntag durch das große Musikfeuerwerk beendet.
Fetzige Sounds und großartige Effekte lassen das Seefest ausklingen.
Tageskarte: (nur am jeweiligen Veranstaltungstag gültig)
Freitag 7,50 €
Samstag 7,50 €
Sonntag 5,00 €
3-Tageskarte: 10,00 €
ÖFFNUNGSZEITEN:
FREITAG 18 - 2 UHR
SAMSTAG 16 - 3 UHR
SONNTAG 11 - 23 UHR
ALLGEMEINE HINWEISE:
Kinder bis 15 Jahre haben generell freien Eintritt, jedoch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
An den Eingängen werden mitgeführte Taschen und Rucksäcke kontrolliert.
Es dürfen keine Getränke auf das Festgelände mitgebracht werden.
Hunde sind ab 18:00 Uhr auf dem Festgelände nicht mehr erlaubt (Ausnahme: Blindenhunde).
Jugendliche unter 18 Jahren müssen für eine eventuelle
Alterskontrolle ihren Ausweis mitführen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Personen, den Zutritt zum Festgelände ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
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Seefest am Ohmbachsee 2018
Mittwoch, 18. Juli 2018
World of Drones: Die neue EU-Verordnung und Verdrängung der Hobbyflieger zugunsten der staatlich-militärischen Nutzung
Der Drohnenhimmel wird mit der nächsten und bereits aktuellen EU-Verordnung stark verkleinert. Privat- und Hobby-Drohnen mit Fernweh zum Filmen, Höhenerklimmen usw. werden total auf die bekannten niedrigen Höhen in fast nur noch Ackergröße heruntergestutzt, um Terroristen das Einsetzen zu verunmöglichen und ... den Weg freizumachen für Gewerbe und Überwachung/Kontrolle/Militär.
Dazu braucht es aber wieder eine Flugabwehr und -überwachung, die selbst die privaten Räume engmaschig kontrolliert. Nicht, um sie verschwinden zu lassen, die emsigen Schrauberfahrzeuge, sondern um ganz anderen Drohnen Platz zu machen. Im Wesentlichen geht es um Gewichtsklassen, Flugfreigaben, kontrollierte und unkontrollierte Lufträume. Letztere sind Korridore, in denen Flugzeuge ohne Begleitung der Flugsicherung unterwegs sind. Diese Drohnen sind bereits Großgeräte ab 25kg oder gar 150kg und mehr. Das sind schon gewerbliche Anwender, Transportunternehmen z.B., meteorologische oder Vermessungsdrohnen, oder Polizei und Militär. Diese sollen bald über ein Verfahren zur automatischen Kollisionsvermeidung ("See And Avoid"/Sehen und Vermeiden) verfügen müssen. Bislang können die Drohnen der Bundeswehr jedoch lediglich problematische Situationen erkennen, aber nicht ausweichen. Peng! Hier forscht das DLR-Institut für Flugsystemtechnik fieberhaft. Die Ergebnisse sollen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Im Oktober 2018 veranstaltet das DLR ein "Symposium Unbemannter Frachter", das die mögliche Integration von Drohnen zur Beförderung von Lasten in den allgemeinen Luftraum behandeln will.
Daneben gibt es Sicherheitszwecke, die von Belang sind, denn alle Beteiligten gehen von einer Nutzung der Drohnen auch zu Angriffszwecken aus, und zwar bei Großversammlungen oder -veranstaltungen durch Feinde allgemein, Terroristen im Besonderen. Das Militär hat Drohnenbekämpfung auf sein Programm gesetzt. Seit bekannt ist, dass Nordkorea und andere Staaten über Drohnenschwärme verfügen, die erheblichen Schaden anrichten können, neben den Schlägen durch militärische Großdrohnen, wie sie verstärkt die Supermächte oder Staaten im Dauerkrieg wie Israel, Iran, Saudi-Arabien etc. einsetzen, überlegt man sich auch, wie man die kleinen Schwärme aufhalten kann. Natürlich sind Kampfwellen mit kleineren Drohnen auch bereits bei den Supermächten und anderen Armeen, wie der Bundeswehr usw. fest im (Forschungs-)Programm. Dichte Schwärme können auch eine interessante Verteidigung darstellen. Feinde sind also nicht die Hobby-DJI Phantoms, Yuneec Typhoons (die die Polizei auch mag), sondern Drohnen, die funkgesteuert schießende Gewehre und abwerfbare Granaten tragen (Minikameras dienen der Orientierung)!
"Zivile Sicherheit - Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 2,9 Millionen Euro gefördert. AMBOS steht unter Leitung des Fraunhofer Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie. Seitens der Polizei sind u.a. das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, das bayerische Landeskriminalamt, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen und die Polizei Baden-Württemberg als Partner assoziiert. Auch die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster ist an Bord.
Was viele Bürger schon immer bei Drohnen stark befürchten war und ist das Überwachen von oben. Das ist leider jetzt schon Realität, wenn Überwachungsdrohnen ununterbrochen Gebiete kontrollieren. Aber was sollen wirklich kleine Freizeitdrohnen anrichten, die bis 5 kg unterwegs sind? Ganz anders in der Klasse bis 25 kg. Mögliche Szenarien: Herr A. möchte seinem Erzfeind Herrn B. im 5 km entfernten Dorf eine größere Granate mit seiner 7,5 kg-Lastdrohne, die bis zu 2,5 kg Last tragen kann, aufs Haus werfen, Terroristen greifen Polizei, Militär, Einrichtungen mit 100 20 kg-Drohnen an usw. Dasselbe Angriffsverfahren gilt allerdings für Transportmittel aller Art, die Gewalt kann schon Jahrhunderte zu einem Ziel gebracht werden. Dieses Mal durch die Luft mit Klein- bis Großschraubern im Drohnenstil. Im Vergleich zu ganz alltäglichen Überwachungen oder Hausfriedensbrüchen, wo sich Unberechtigte oder Berechtige unbekannter oder bekannter Herkunft dauerhaft Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, eine eher sehr seltene Aktion. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Schnüffler in der Nachbarschaft wohnen haben, bestand nicht nur im III. Reich, schon Kaiser Wilhelm war ein Spezialist darin, und ist höher als die Begegnung mit einer spionierenden/filmenden/eventuell Plastikkugeln schießenden Drohne von Max Hobbypilot. Und gehen Sie zu Ihren Drohnenfreunden im Modellbauverein, wundern Sie sich dann nicht über Kontrollen Ihrer Fluggeräte, auch wenn sie unberechtigt sind. Auch Ein- und Übergriffe sind möglich. Rechtsschutz nicht vergessen.
Wie sollen die Hobbyfilmer, -piloten behandelt werden? Spezielle unbemannte Flüge etwa außerhalb der Sichtweite des Steuermanns in dicht besiedelten Räumen bräuchten damit künftig eine Genehmigung der zuständigen nationalen Behörden auf Basis einer Risikoeinschätzung. Wer den 20 km-Rangetest machen will braucht klar eine Behördengenehmigung. Für "kleine" Drohnen mit einem Gewicht von unter 25 Kilogramm bis runter auf 50 Gramm und noch leichtere Mikrodrohnen empfiehlt die EASA Regeln und Einschränkungen über das schon sehr lange verwendete CE-Label ("Conformité Européenne") mit Sicherheitshinweisen sichtbar zu machen. Ab August 2018 tritt die EU-Verordnung in Kraft. Detailbestimmungen dürften aber wohl erst Ende des Jahres stehen. In Deutschland haben wir ja noch dazu bereits eine Drohnenverordnung, die alles weitgehend regelt, Entfernungen, Gewichtsstufen (250/2500/5000 g), Abflugorte, Drohnenkennzeichen. Für bestimmte Bereiche gilt jetzt schon ein Flugverbot.
Wo die örtlichen Behörden dennoch zunächst außen vor bleiben sollen sind die Drohnenflüge für Film- oder Fotoaufnahmen oder um Freizeitflüge mit einer vergleichsweise geringen Betriebshöhe. Der Augenkontakt mit dem Flugobjekt muss dabei jederzeit erhalten bleiben. Die Sicherheit soll hier gewährleistet werden durch eine Kombination aus operationellen Einschränkungen sowie technischen Anforderungen an die Maschine und die Kompetenz des Piloten. Mit dem relativ sicheren FPV (First Person View/Cockpitsicht per Kamera auf Monitor am Boden) können aber bis zu 800 m und in Ebenen sogar 2 bis 5 km erreicht werden. Alles eine Frage der Ausrüstung und Batterien. Das ist noch ungeklärt.
Den Mitgliedsstaaten will die Flugsicherheitsinstanz einen breiten Spielraum lassen, um etwa Zonen festzulegen, in denen Drohnen nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Den nationalen Regierungen soll es zudem möglich sein, die Vorgaben für Hobbypiloten, die in Modellflugvereinen aktiv sind und gewisse Erfahrungen gesammelt haben, zu lockern.
Ab 150 kg Kampfdrohnen, Kriegsklasse sozusagen, wurden schon positive "Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognosen" erstellt, z.B. für die Drohne "Triton" (den Nachfolger des "Euro Hawk") und für die israelische Kampfdrohne "G-Heron TP". Nach derzeitigem Stand soll die "G-Heron TP" aber nicht in Deutschland stationiert werden. Anders die "Triton", die sich in extremer Höhe bewegen kann: Würde diese tatsächlich für Flüge hierzulande zugelassen, könnte dies nach der neuen, vom Verteidigungsministerium in 2015 erlassenen Zulassungsvorschrift "Dauerhafte Flugfreigabe" erfolgen. Damit könnte sie in den kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum integriert werden.
Kontrollierte Lufträume werden von einer Flugverkehrskontrollstelle überwacht, bei der vor jedem Flug eine Freigabe für die Nutzung eingeholt werden muss. Im Falle von Drohnen bedeutet dies, dass sie autonom mit der Deutschen Flugsicherung kommunizieren können. Unter Führung des Militärs wurde die Nutzung von Satellitennavigation für die Steuerung großer Drohnen bereits untersucht.
Mögliche "Drohnenabwehrsysteme" sind Kameras, Radare, Mikrofone und Funkpeilgeräte, die die Flugvehikel bis zu 10 Kilometer weit orten können. Anschließend kommt ein Störsender zum Einsatz, der die Verbindung zwischen Fernsteuerung und Fluggerät unterbricht. Im Falle einer solchen Störung lösen marktübliche Drohnen im besten Fall den Selbstlandevorgang aus (wenn sie reagieren können!) oder die Hobbypiloten müssen Totalverluste in Höhe von Tausenden von Euro durch unkontrollierten Absturz verbuchen. Hier fehlt dann deutlich ein Regionenwarner, der die Verwendung von Störelektronik oder elektronischen Schutzzäunen wie in der Nordpfalz angibt (Hinweis: hohe Sicherheitsbestimmungen durch die US-Air-Base Ramstein). Das ist eine Fairness, die man den Hobbypiloten als Bürgern schuldet. Abschießen von Hobby ist nicht erlaubt, eigenmächtige demokratisch unerwünschte Lokalheldenpraxis mit Internetdiplom im Rumballern oder paranoide Gewaltanwender. Das wird bestraft!
Ferner sollen Sensoren zur "Detektion" und "Intervention/Störung" und "Netzwerfer" zum Abfangen der als gefährlich identifizierten Fremddrohnen dienen. Der Rüstungskonzern Diehl BGT Defence hatte bereits 2017 ein Abwehrsystem auf Basis elektromagnetischer Impulse vorgestellt. Ein Elektronenstrahl wirkt dabei direkt auf die Steuerelektronik der Drohnen. Die Technik hat Diehl unter anderem in einem EU-Forschungsprojekt zum Stoppen von Fahrzeugen entwickelt.
So hat jede interessante Freizeitbetätigung zwei Seiten, deren Schattenseite nicht beeinflusst werden kann. Was ein faszinierender Freizeitausgleich sein soll wird bei institutionalisierter Anwendung zum Kriegs- und Überwachungsobjekt.
Dazu braucht es aber wieder eine Flugabwehr und -überwachung, die selbst die privaten Räume engmaschig kontrolliert. Nicht, um sie verschwinden zu lassen, die emsigen Schrauberfahrzeuge, sondern um ganz anderen Drohnen Platz zu machen. Im Wesentlichen geht es um Gewichtsklassen, Flugfreigaben, kontrollierte und unkontrollierte Lufträume. Letztere sind Korridore, in denen Flugzeuge ohne Begleitung der Flugsicherung unterwegs sind. Diese Drohnen sind bereits Großgeräte ab 25kg oder gar 150kg und mehr. Das sind schon gewerbliche Anwender, Transportunternehmen z.B., meteorologische oder Vermessungsdrohnen, oder Polizei und Militär. Diese sollen bald über ein Verfahren zur automatischen Kollisionsvermeidung ("See And Avoid"/Sehen und Vermeiden) verfügen müssen. Bislang können die Drohnen der Bundeswehr jedoch lediglich problematische Situationen erkennen, aber nicht ausweichen. Peng! Hier forscht das DLR-Institut für Flugsystemtechnik fieberhaft. Die Ergebnisse sollen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Im Oktober 2018 veranstaltet das DLR ein "Symposium Unbemannter Frachter", das die mögliche Integration von Drohnen zur Beförderung von Lasten in den allgemeinen Luftraum behandeln will.
Daneben gibt es Sicherheitszwecke, die von Belang sind, denn alle Beteiligten gehen von einer Nutzung der Drohnen auch zu Angriffszwecken aus, und zwar bei Großversammlungen oder -veranstaltungen durch Feinde allgemein, Terroristen im Besonderen. Das Militär hat Drohnenbekämpfung auf sein Programm gesetzt. Seit bekannt ist, dass Nordkorea und andere Staaten über Drohnenschwärme verfügen, die erheblichen Schaden anrichten können, neben den Schlägen durch militärische Großdrohnen, wie sie verstärkt die Supermächte oder Staaten im Dauerkrieg wie Israel, Iran, Saudi-Arabien etc. einsetzen, überlegt man sich auch, wie man die kleinen Schwärme aufhalten kann. Natürlich sind Kampfwellen mit kleineren Drohnen auch bereits bei den Supermächten und anderen Armeen, wie der Bundeswehr usw. fest im (Forschungs-)Programm. Dichte Schwärme können auch eine interessante Verteidigung darstellen. Feinde sind also nicht die Hobby-DJI Phantoms, Yuneec Typhoons (die die Polizei auch mag), sondern Drohnen, die funkgesteuert schießende Gewehre und abwerfbare Granaten tragen (Minikameras dienen der Orientierung)!
"Zivile Sicherheit - Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 2,9 Millionen Euro gefördert. AMBOS steht unter Leitung des Fraunhofer Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie. Seitens der Polizei sind u.a. das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, das bayerische Landeskriminalamt, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen und die Polizei Baden-Württemberg als Partner assoziiert. Auch die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster ist an Bord.
Was viele Bürger schon immer bei Drohnen stark befürchten war und ist das Überwachen von oben. Das ist leider jetzt schon Realität, wenn Überwachungsdrohnen ununterbrochen Gebiete kontrollieren. Aber was sollen wirklich kleine Freizeitdrohnen anrichten, die bis 5 kg unterwegs sind? Ganz anders in der Klasse bis 25 kg. Mögliche Szenarien: Herr A. möchte seinem Erzfeind Herrn B. im 5 km entfernten Dorf eine größere Granate mit seiner 7,5 kg-Lastdrohne, die bis zu 2,5 kg Last tragen kann, aufs Haus werfen, Terroristen greifen Polizei, Militär, Einrichtungen mit 100 20 kg-Drohnen an usw. Dasselbe Angriffsverfahren gilt allerdings für Transportmittel aller Art, die Gewalt kann schon Jahrhunderte zu einem Ziel gebracht werden. Dieses Mal durch die Luft mit Klein- bis Großschraubern im Drohnenstil. Im Vergleich zu ganz alltäglichen Überwachungen oder Hausfriedensbrüchen, wo sich Unberechtigte oder Berechtige unbekannter oder bekannter Herkunft dauerhaft Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, eine eher sehr seltene Aktion. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Schnüffler in der Nachbarschaft wohnen haben, bestand nicht nur im III. Reich, schon Kaiser Wilhelm war ein Spezialist darin, und ist höher als die Begegnung mit einer spionierenden/filmenden/eventuell Plastikkugeln schießenden Drohne von Max Hobbypilot. Und gehen Sie zu Ihren Drohnenfreunden im Modellbauverein, wundern Sie sich dann nicht über Kontrollen Ihrer Fluggeräte, auch wenn sie unberechtigt sind. Auch Ein- und Übergriffe sind möglich. Rechtsschutz nicht vergessen.
Wie sollen die Hobbyfilmer, -piloten behandelt werden? Spezielle unbemannte Flüge etwa außerhalb der Sichtweite des Steuermanns in dicht besiedelten Räumen bräuchten damit künftig eine Genehmigung der zuständigen nationalen Behörden auf Basis einer Risikoeinschätzung. Wer den 20 km-Rangetest machen will braucht klar eine Behördengenehmigung. Für "kleine" Drohnen mit einem Gewicht von unter 25 Kilogramm bis runter auf 50 Gramm und noch leichtere Mikrodrohnen empfiehlt die EASA Regeln und Einschränkungen über das schon sehr lange verwendete CE-Label ("Conformité Européenne") mit Sicherheitshinweisen sichtbar zu machen. Ab August 2018 tritt die EU-Verordnung in Kraft. Detailbestimmungen dürften aber wohl erst Ende des Jahres stehen. In Deutschland haben wir ja noch dazu bereits eine Drohnenverordnung, die alles weitgehend regelt, Entfernungen, Gewichtsstufen (250/2500/5000 g), Abflugorte, Drohnenkennzeichen. Für bestimmte Bereiche gilt jetzt schon ein Flugverbot.
Wo die örtlichen Behörden dennoch zunächst außen vor bleiben sollen sind die Drohnenflüge für Film- oder Fotoaufnahmen oder um Freizeitflüge mit einer vergleichsweise geringen Betriebshöhe. Der Augenkontakt mit dem Flugobjekt muss dabei jederzeit erhalten bleiben. Die Sicherheit soll hier gewährleistet werden durch eine Kombination aus operationellen Einschränkungen sowie technischen Anforderungen an die Maschine und die Kompetenz des Piloten. Mit dem relativ sicheren FPV (First Person View/Cockpitsicht per Kamera auf Monitor am Boden) können aber bis zu 800 m und in Ebenen sogar 2 bis 5 km erreicht werden. Alles eine Frage der Ausrüstung und Batterien. Das ist noch ungeklärt.
Den Mitgliedsstaaten will die Flugsicherheitsinstanz einen breiten Spielraum lassen, um etwa Zonen festzulegen, in denen Drohnen nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Den nationalen Regierungen soll es zudem möglich sein, die Vorgaben für Hobbypiloten, die in Modellflugvereinen aktiv sind und gewisse Erfahrungen gesammelt haben, zu lockern.
Ab 150 kg Kampfdrohnen, Kriegsklasse sozusagen, wurden schon positive "Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognosen" erstellt, z.B. für die Drohne "Triton" (den Nachfolger des "Euro Hawk") und für die israelische Kampfdrohne "G-Heron TP". Nach derzeitigem Stand soll die "G-Heron TP" aber nicht in Deutschland stationiert werden. Anders die "Triton", die sich in extremer Höhe bewegen kann: Würde diese tatsächlich für Flüge hierzulande zugelassen, könnte dies nach der neuen, vom Verteidigungsministerium in 2015 erlassenen Zulassungsvorschrift "Dauerhafte Flugfreigabe" erfolgen. Damit könnte sie in den kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum integriert werden.
Kontrollierte Lufträume werden von einer Flugverkehrskontrollstelle überwacht, bei der vor jedem Flug eine Freigabe für die Nutzung eingeholt werden muss. Im Falle von Drohnen bedeutet dies, dass sie autonom mit der Deutschen Flugsicherung kommunizieren können. Unter Führung des Militärs wurde die Nutzung von Satellitennavigation für die Steuerung großer Drohnen bereits untersucht.
Mögliche "Drohnenabwehrsysteme" sind Kameras, Radare, Mikrofone und Funkpeilgeräte, die die Flugvehikel bis zu 10 Kilometer weit orten können. Anschließend kommt ein Störsender zum Einsatz, der die Verbindung zwischen Fernsteuerung und Fluggerät unterbricht. Im Falle einer solchen Störung lösen marktübliche Drohnen im besten Fall den Selbstlandevorgang aus (wenn sie reagieren können!) oder die Hobbypiloten müssen Totalverluste in Höhe von Tausenden von Euro durch unkontrollierten Absturz verbuchen. Hier fehlt dann deutlich ein Regionenwarner, der die Verwendung von Störelektronik oder elektronischen Schutzzäunen wie in der Nordpfalz angibt (Hinweis: hohe Sicherheitsbestimmungen durch die US-Air-Base Ramstein). Das ist eine Fairness, die man den Hobbypiloten als Bürgern schuldet. Abschießen von Hobby ist nicht erlaubt, eigenmächtige demokratisch unerwünschte Lokalheldenpraxis mit Internetdiplom im Rumballern oder paranoide Gewaltanwender. Das wird bestraft!
Ferner sollen Sensoren zur "Detektion" und "Intervention/Störung" und "Netzwerfer" zum Abfangen der als gefährlich identifizierten Fremddrohnen dienen. Der Rüstungskonzern Diehl BGT Defence hatte bereits 2017 ein Abwehrsystem auf Basis elektromagnetischer Impulse vorgestellt. Ein Elektronenstrahl wirkt dabei direkt auf die Steuerelektronik der Drohnen. Die Technik hat Diehl unter anderem in einem EU-Forschungsprojekt zum Stoppen von Fahrzeugen entwickelt.
So hat jede interessante Freizeitbetätigung zwei Seiten, deren Schattenseite nicht beeinflusst werden kann. Was ein faszinierender Freizeitausgleich sein soll wird bei institutionalisierter Anwendung zum Kriegs- und Überwachungsobjekt.
Dienstag, 17. Juli 2018
Une minute de danse par jour / 13 07 2018 / danse 1277 / One Minute of Dance a Day
Une minute de danse par jour 13 07 2018 / danse 1277
(One Minute of Dance a Day)
Montag, 16. Juli 2018
Sonntag, 15. Juli 2018
Samstag, 14. Juli 2018
Fantasien zur Nacht (Video): Le secret de la petite chambre
Le secret de la petite chambre
Zweimal über 700 PS: E-Power-Paket Tesla S gegen Dodge Challenger Hellcat
Vernunft gegen reine Unvernunft!
14,70 Stromkosten gegen 50 EUR Benzinkosten
bei Vollgas auf 100 km!
Alternative Pläne: Was Städte mit Cannabisteuern verdienen könnten
Laut World Drug Report der Vereinten Nationen konsumieren derzeit über 200.000.000 Menschen Cannabis. Neben Alkohol, Zigaretten und Kaffee ist die Droge damit eines der beliebtesten Genussmittel weltweit. Doch während Alkohol und Zigaretten massiv versteuert werden, fließt der Umsatz für den Handel mit Cannabisprodukten direkt in die Tasche von Kriminellen.
Eine Legalisierung des Handels mit Cannabis würde nicht nur diese Einnahmequelle für Verbrecher versiegen lassen, sie wäre auch ein Segen für den Fiskus, rechnen manche Politiker vor. Allerdings würde sicher der Umsatz auf andere Drogen verschoben!
Dagegen sprechen medizinische und gesellschaftliche Gründe: u.a. Psychose und Verwahrlosung, Massenarbeitsunwilligkeit und finanzieller Unterstützungsbedarf würden zunehmen. Unsere Grafik zeigt, für welche Städte eine Versteuerung von Cannabis die größten Einnahmen bedeuten würde – gemessen an der hiesigen Tabaksteuer, dem Durchschnittspreis für ein Gramm Cannabis und dem Cannabisverbrauch der Stadt. Die Zahlen scheinen nicht identisch mit dem Umsatz der Kriminellen zu sein, der wohl geringer ausfällt. Die Rechenformel wäre auch mal interessant zu wissen.
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