„Es ist eine fatale Entwicklung, wenn immer mehr Pflegebedürftige auf staatliche Unterstützung angewiesen sind“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die am 13.01.15 veröffentlichten Zahlen. Demnach mussten 2013 444.000 Menschen „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Vor zehn Jahren waren es knapp 340.000 Pflegebedürftige.
„Pflegebedürftige müssen immer mehr aus der eigenen Tasche zahlen, weil die Leistungen der Pflegeversicherung den tatsächlichen Aufwand nicht mehr decken“, sagt die VdK-Präsidentin. Der Anstieg der Leistungsempfänger habe laut Mascher mehrere Ursachen. „Steigende Heimkosten einerseits, stagnierende Bestandsrenten andererseits und sinkende Zahlbeträge bei Neurenten. Eine gute stationäre Versorgung geben viele Renten nicht her, besonders nicht die von Frauen.“
„Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein Armutsrisiko, das durch einschneidende Maßnahmen verhindert werden muss“, so die VdK-Präsidentin weiter. Um das mit Pflegebedürftigkeit verbundene Armutsrisiko zu mindern, sei etwa eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung im Pflegesektor erforderlich. „Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Kaufkraft der Zahlungen aus der Pflegeversicherung stark gesunken.“
Die mangelhafte finanzielle Situation Pflegebedürftiger wird sich nach Einschätzung des VdK ohne eine große Pflegereform noch verschärfen. Deshalb fordert der Sozialverband VdK eine große, umfassende Pflegereform, die sich auch den demografischen Herausforderungen stellt. „Gute Pflege ist ein Menschenrecht. Gerade eine immer älter werdende Gesellschaft braucht eine zukunftsfähige und würdevolle Pflege“, betont Mascher.
Die VdK-Präsidentin sieht vor diesem Hintergrund keinen Grund zum Jubeln anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Pflegeversicherung. „Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eingeführt worden, damit möglichst keiner mehr als Pflegefall zum Sozialfall wird. Die neuen Zahlen der Empfänger von staatlicher Hilfe machen deutlich, dass es höchste Zeit ist gegenzusteuern.“ Auch sei der grundsätzliche Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung in den 20 Jahren ihres Bestehens nicht behoben worden. „Die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken und ihrer pflegenden Angehörigen werden noch immer im System der Pflegeversicherung kaum berücksichtigt. Auch das neue Pflegestärkungs¬gesetz bringt nur wenige Verbesserungen für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen. Viele Herausforderungen in der Pflege bleiben, wie die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Vermeidung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit und das ungerechte Nebeneinander von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung.“