Am 31.05, dem ersten Tag der Formularbereitstellung holten sich 12.000 Europäer den Antrag, um aus den Suchergebnissen ihre persönlichen Inhalte löschen zu lassen. Ein Problem wurde sofort geändert. Google wollte eine Kopie des Personalausweises, jetzt reicht "eine lesbare Kopie eines Sie identifizierende(n) Dokuments". Beschwert hatte sich der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar, der in Deutschland für Google zuständig ist. Die automatisierte Speicherung eines Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei ungesetzlich, so Caspar. Google will die eingereichte Datei binnen eines Monats nach Bearbeitung des Antrags löschen.
Die Dauer der Bearbeitung der Anfragen insgesamt ist unklar. Gelöscht werden nur Links in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz - nicht aber in der Domain "google.com". Bei Google rechnet man mit etlichen gerichtlichen Klärungen, denn jede Anfrage will der Gigant individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Es werde auch geprüft, ob die Ergebnisse veraltete Informationen enthalten, und untersuchen, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten gehe.
Weitere Maßnahmen in Abstimmung mit den Datenschutzbehörden und anderen Stellen sollen folgen.