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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Donnerstag, 3. Oktober 2024

Das neue Betreuervergütungsgesetz ab 01.01.2026 verschafft ein Einkommensminus von 16 % statt eine notwendige Besserstellung!

Der einzige Beruf, in dem dauernd gefordert wird, MEHR Leistung, WENIGER Bezahlung?

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Petition gegen den neuen Entwurf des Betreuervergütungsgesetzes aus dem Bundesministerium für Justiz 

Mit großer Besorgnis wenden wir uns gegen den aktuellen Entwurf des neuen Betreuervergütungsgesetzes, dass zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen gehen aus unserer Sicht in eine Richtung, die die Qualität der rechtlichen Betreuung gefährdet und die Existenz vieler Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bedroht. Ebenso die der Betreuungsvereine. Es geht um die EXISTENZ unseres Berufes.  

Der Entwurf sieht eine angebliche Erhöhung der Vergütungssätze vor, die jedoch in keiner Weise den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt, den Berufsbetreuer  täglich leisten. Die Vergütung wurde über Jahre hinweg nicht ausreichend angepasst, obwohl die Anforderungen und der Zeitaufwand in der Betreuung kontinuierlich gestiegen sind. Der neue Entwurf wird dem wachsenden Aufwand in der Praxis nicht gerecht. Sollte der Entwurf so durchgehen, wäre es ein Minus von bis zu 16 % für eine Vielzahl von Betreuern. Auch bei Übernahme von zukünftigen neuen Betreuungen besteht sodann ein Ungleichgewicht in der Vergütung, welches finanziell nicht auskömmlich wäre. 

Durch die unzureichende finanzielle Unterstützung werden viele Betreuer gezwungen sein, deutlich mehr Fälle zu übernehmen, um wirtschaftlich überhaupt überleben zu können. Dies führt unweigerlich zu einer Verschlechterung der Betreuungsqualität. Eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung kann unter diesen Bedingungen nicht mehr gewährleistet werden. Die zu betreuten Personen sind die Leidtragenden dieser Entwicklung.

Die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere im Hinblick auf Mieten, Energiepreise und Versicherungen, sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Dennoch spiegelt der Entwurf diese realwirtschaftliche Entwicklung nicht wider. Eine Anpassung an die Inflation und steigende Betriebskosten ist zwingend notwendig, um den Berufsstand der Betreuerinnen und Betreuer zu erhalten. Dieser nun vorliegende Entwurf würde für viele Betreuer ein Ende bedeuten, ebenso für die Betreuungsvereine. Es stehen zig Arbeitsplätze auf der Kippe. Die Folgen wäre weitreichend. 

Berufsbetreuerinnen  sehen sich einer stetig wachsenden administrativen Last ausgesetzt. Jetzt schon haben Betreuerinnen und Betreuer eine Fülle von  zusätzlichen bürokratischen Anforderungen. Dies führt zu einer noch höheren Belastung und verringert die Zeit, die für die eigentliche Betreuung der Menschen zur Verfügung steht.

Daher fordern wir:

Wir fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zum Betreuervergütungsgesetz, insbesondere in den folgenden Punkten:

1. Anpassung der Vergütungssätze an den tatsächlichen Arbeitsaufwand und an die aktuelle wirtschaftliche Lage.

2. Einführung eines Mechanismus zur  regelmäßigen Anpassung der Vergütungssätze an die Inflation und die wirtschaftlichen Gegebenheiten.

3. Sofortige Rücknahme des jetzigen Entwurfes zur Betreuervergütung. 

Eine faire Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Notwendigkeit, um die Würde und Lebensqualität der betreuten Menschen sicherzustellen.

Wir bitten Sie (Vertreter des Bundes und der Länder) daher eindringlich, den Entwurf des Betreuervergütungsgesetzes zu überarbeiten und die Bedürfnisse der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen in den Mittelpunkt zu stellen.

Diese Petition ist ein Aufruf an alle, die sich für eine gerechte Vergütung im Betreuungswesen einsetzen wollen. 

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