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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Posts mit dem Label Das neue Betreuervergütungsgesetz ab 01.01.2026 verschafft ein Einkommensminus von 16 % statt eine notwendige Besserstellung! werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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Donnerstag, 3. Oktober 2024

Das neue Betreuervergütungsgesetz ab 01.01.2026 verschafft ein Einkommensminus von 16 % statt eine notwendige Besserstellung!

Der einzige Beruf, in dem dauernd gefordert wird, MEHR Leistung, WENIGER Bezahlung?________________________________

change.org

Petition gegen den neuen Entwurf des Betreuervergütungsgesetzes aus dem Bundesministerium für Justiz 

Mit großer Besorgnis wenden wir uns gegen den aktuellen Entwurf des neuen Betreuervergütungsgesetzes, dass zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen gehen aus unserer Sicht in eine Richtung, die die Qualität der rechtlichen Betreuung gefährdet und die Existenz vieler Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bedroht. Ebenso die der Betreuungsvereine. Es geht um die EXISTENZ unseres Berufes.  

Der Entwurf sieht eine angebliche Erhöhung der Vergütungssätze vor, die jedoch in keiner Weise den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt, den Berufsbetreuer  täglich leisten. Die Vergütung wurde über Jahre hinweg nicht ausreichend angepasst, obwohl die Anforderungen und der Zeitaufwand in der Betreuung kontinuierlich gestiegen sind. Der neue Entwurf wird dem wachsenden Aufwand in der Praxis nicht gerecht. Sollte der Entwurf so durchgehen, wäre es ein Minus von bis zu 16 % für eine Vielzahl von Betreuern. Auch bei Übernahme von zukünftigen neuen Betreuungen besteht sodann ein Ungleichgewicht in der Vergütung, welches finanziell nicht auskömmlich wäre. 

Durch die unzureichende finanzielle Unterstützung werden viele Betreuer gezwungen sein, deutlich mehr Fälle zu übernehmen, um wirtschaftlich überhaupt überleben zu können. Dies führt unweigerlich zu einer Verschlechterung der Betreuungsqualität. Eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung kann unter diesen Bedingungen nicht mehr gewährleistet werden. Die zu betreuten Personen sind die Leidtragenden dieser Entwicklung.

Die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere im Hinblick auf Mieten, Energiepreise und Versicherungen, sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Dennoch spiegelt der Entwurf diese realwirtschaftliche Entwicklung nicht wider. Eine Anpassung an die Inflation und steigende Betriebskosten ist zwingend notwendig, um den Berufsstand der Betreuerinnen und Betreuer zu erhalten. Dieser nun vorliegende Entwurf würde für viele Betreuer ein Ende bedeuten, ebenso für die Betreuungsvereine. Es stehen zig Arbeitsplätze auf der Kippe. Die Folgen wäre weitreichend. 

Berufsbetreuerinnen  sehen sich einer stetig wachsenden administrativen Last ausgesetzt. Jetzt schon haben Betreuerinnen und Betreuer eine Fülle von  zusätzlichen bürokratischen Anforderungen. Dies führt zu einer noch höheren Belastung und verringert die Zeit, die für die eigentliche Betreuung der Menschen zur Verfügung steht.

Daher fordern wir:

Eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zum Betreuervergütungsgesetz, insbesondere in den folgenden Punkten:

1. Anpassung der Vergütungssätze an den tatsächlichen Arbeitsaufwand und an die aktuelle wirtschaftliche Lage.

2. Einführung eines Mechanismus zur  regelmäßigen Anpassung der Vergütungssätze an die Inflation und die wirtschaftlichen Gegebenheiten.

3. Sofortige Rücknahme des jetzigen Entwurfes zur Betreuervergütung. 

Eine faire Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Notwendigkeit, um die Würde und Lebensqualität der betreuten Menschen sicherzustellen.

Wir bitten Sie (Vertreter des Bundes und der Länder) daher eindringlich, den Entwurf des Betreuervergütungsgesetzes zu überarbeiten und die Bedürfnisse der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen in den Mittelpunkt zu stellen.

Diese Petition ist ein Aufruf an alle, die sich für eine gerechte Vergütung im Betreuungswesen einsetzen wollen. 


11.040 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
63 Personen haben heute unterzeichnet

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Die Gegenstimmen haben bereits dazu beigetragen,

dass Korrekturen verkündet werden, so teilt

u.a. das 
Deutsche Institut für Jugendhilfe und

Familienrecht e. V. (DIJuF) mit:


---> Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Nach einer umfangreichen Evaluierung des Vergütungssystems hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Mehrere Berufsgruppen sollen ab 1.1.2026 eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer:innen, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger:innen. Die Vergütungssätze sollen um durchschnittlich 12,7 % erhöht werden. Für ehrenamtliche Betreuer:innen sowie ehrenamtliche Vormünder ist ebenfalls eine Anhebung der Aufwandspauschalen vorgesehen.  

Zugleich soll mit dem Gesetz das System der Fallpauschalen für berufliche Betreuer:innen grundsätzlich neu gestaltet werden. Künftig soll es insbesondere nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe statt 60 einzelne Vergütungstatbestände geben. Dadurch soll auch eine Entlastung der Betreuungsgerichte erreicht werden, die aktuell bei der Vergütungsfestsetzung z.T. massiv überlastet sind.

Zuletzt wurde mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.6.2019 (BGBl. 2019 I, 866) die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte pauschalierte Vergütung für berufliche Betreuer:innen durchschnittlich um 17 % angehoben. Zum Ausgleich der Inflation seit 2022 wurde mit dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 391) zum 1.1.2024 als vorübergehende Zwischenlösung eine monatliche Sonderzahlung eingeführt, die zum 31.12.2025 ausläuft.

Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 25.10.2024 Stellung zu nehmen.



9.959 Unterschriften:Nächstes Ziel: 10.000

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