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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Donnerstag, 9. Juli 2026

Sind 10 Jahre Haft für die tödlich endende Körperverletzung bei Zugbegleiter Serkan genug?

Es ist das Kernproblem unseres Strafrechts: Wo hört die rohe Gewalt auf und wo fängt der Vernichtungswille an? Im Fall des in Landstuhl zu Tode geprügelten Zugbegleiters Serkan Ç. hat das Landgericht Zweibrücken die Grenze zugunsten des Täters gezogen. Zehn Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil mag juristisch sauber begründet sein; menschlich und logisch führt es zu Entsetzen bei den Hinterbliebenen – und ist ein fatales Signal an die Öffentlichkeit.

Das Gericht argumentiert, ein Tötungsvorsatz sei nicht zweifelsfrei nachweisbar gewesen, da der Täter „nur“ die Fäuste einsetzte. Verkennt diese Sichtweise nicht die Dynamik brutaler Gewalt? Der Kopf ist keine Knautschzone. Wer mit massiver, gezielter Wucht wieder und wieder auf die Schläfen und das Gesicht eines am Boden liegenden oder wehrlosen Menschen einprügelt, der führt im juristischen Sinne vielleicht keine Schusswaffe – er funktioniert seine eigenen Hände aber zu einer lebensgefährlichen Waffe um.

In der Rechtswissenschaft gibt es den Begriff des bedingten Vorsatzes: Wer eine Handlung begeht, deren tödlichen Ausgang er als möglich erkennt und sich damit abfindet, handelt vorsätzlich. Es braucht kein geschriebenes Manifest des Täters, um Tötungsabsichten zu belegen. Die Brutalität der Tatausführung spricht oft eine klarere Sprache als jedes spätere, taktische Geständnis vor Gericht. Wer den Kopf als primäres Ziel wählt, nimmt den Tod nicht nur billigend in Kauf – er fordert ihn heraus, will ihn erreichen. Da geht es nicht um Knockout, sondern um Tod.

Wenn die Justiz bei derart exzessiver Gewaltanwendung im öffentlichen Raum regelmäßig auf den milderen Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge ausweicht, verliert das Recht seine Schutzfunktion für diejenigen, die täglich im Dienst für die Gesellschaft ihren Kopf hinhalten müssen. Ein Zugbegleiter, der für die Durchsetzung von Regeln mit dem Leben bezahlt, hat ein Anrecht darauf, dass die Justiz Gewalt nicht künstlich seziert, sondern sie in ihrer vollen, tödlichen Konsequenz bewertet. Zehn Jahre für ein ausgelöschtes Leben und eine traumatisierte Familie sind hier kein gerechter Ausgleich, vielmehr eine gestiegene Akzeptanz gegenüber der Realität stumpfer Gewalt. Vielleicht bestehen auch Befürchtungen, dass wütende Anhänger des Täters Ähnliches wiederholen, falls die Strafe zu hoch ausfällt. Wir haben dieses Problem vermehrt durch kulturelle und Bildungsunterschiede bereits in der Schule. Nicht alle Eingewanderten schätzen unsere Zivilisation.

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