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Dienstag, 30. Juli 2024

Pfalz: Enthauptung, ein minderschwerer Fall?



Eine Entscheidung von einem pfälzischen Gericht ruft Verwunderung hervor. Wie die RHEINPFALZ berichtete, hat das Schwurgericht in Frankenthal >>im Fall des von seinem Sohn getöteten 88-jährigen Neustadters ein Urteil gefällt: Der 57-jährige Angeklagte, der seinen Vater in Dezember vergangenen Jahres in seinem Bett bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihn dann mit einem Küchenmesser enthauptet hat, ist wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Als Tatmotiv nimmt das Gericht „Mitleid, Überforderung, Erschöpfung und Sorge“ an, weil der Senior in den Wochen und Monaten vor der Tat immer weiter gesundheitlich abbaute und seine Selbstständigkeit sowie Lebenslust zunehmend verlor. Mit der Tötung habe er nicht nur sich und den Enkel vor der Belastung durch die Pflegebedürftigkeit und den Eigensinn des Opfers schützen wollen, sondern dem Vater auch den Wunsch nach einem schnellen Tod erfüllen, „auch wenn er nicht explizit darum gebeten hat“. Die Enthauptung wirke zwar brutal, jedoch sei sie in diesem „tragischen Fall“ als „altruistrische Intention“ zu verstehen, um dem Opfer Leid zu ersparen.<<

Erinnert an martialische Kulturen wie Germanien, Hunnenland oder China, wo solche Methoden wohl an der Tagesordnung waren. Aber ist das Durchtrennen des Halses so harmlos? Merkwürdige Fragen muss man sich da als Leser stellen, und die Richter taten das wohl auch. Ist das nicht ein Zugeständnis an Verrohung, aktive Sterbehilfe, Akzeptanz von Mord?