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Mittwoch, 18. Juli 2018

World of Drones: Die neue EU-Verordnung und Verdrängung der Hobbyflieger zugunsten der staatlich-militärischen Nutzung

Der Drohnenhimmel wird mit der nächsten und bereits aktuellen EU-Verordnung stark verkleinert. Privat- und Hobby-Drohnen mit Fernweh zum Filmen, Höhenerklimmen usw. werden total auf die bekannten niedrigen Höhen in fast nur noch Ackergröße heruntergestutzt, um Terroristen das Einsetzen zu verunmöglichen und ... den Weg freizumachen für Gewerbe und Überwachung/Kontrolle/Militär.

Dazu braucht es aber wieder eine Flugabwehr und -überwachung, die selbst die privaten Räume engmaschig kontrolliert. Nicht, um sie verschwinden zu lassen, die emsigen Schrauberfahrzeuge, sondern um ganz anderen Drohnen Platz zu machen. Im Wesentlichen geht es um Gewichtsklassen, Flugfreigaben, kontrollierte und unkontrollierte Lufträume. Letztere sind Korridore, in denen Flugzeuge ohne Begleitung der Flugsicherung unterwegs sind. Diese Drohnen sind bereits Großgeräte ab 25kg oder gar 150kg und mehr. Das sind schon gewerbliche Anwender, Transportunternehmen z.B., meteorologische oder Vermessungsdrohnen, oder Polizei und Militär. Diese sollen bald über ein Verfahren zur automatischen Kollisionsvermeidung ("See And Avoid"/Sehen und Vermeiden) verfügen müssen. Bislang können die Drohnen der Bundeswehr jedoch lediglich problematische Situationen erkennen, aber nicht ausweichen. Peng! Hier forscht das DLR-Institut für Flugsystemtechnik fieberhaft. Die Ergebnisse sollen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Im Oktober 2018 veranstaltet das DLR ein "Symposium Unbemannter Frachter", das die mögliche Integration von Drohnen zur Beförderung von Lasten in den allgemeinen Luftraum behandeln will.

Daneben gibt es Sicherheitszwecke, die von Belang sind, denn alle Beteiligten gehen von einer Nutzung der Drohnen auch zu Angriffszwecken aus, und zwar bei Großversammlungen oder -veranstaltungen durch Feinde allgemein, Terroristen im Besonderen. Das Militär hat Drohnenbekämpfung auf sein Programm gesetzt. Seit bekannt ist, dass Nordkorea und andere Staaten über Drohnenschwärme verfügen, die erheblichen Schaden anrichten können, neben den Schlägen durch militärische Großdrohnen, wie sie verstärkt die Supermächte oder Staaten im Dauerkrieg wie Israel, Iran, Saudi-Arabien etc. einsetzen, überlegt man sich auch, wie man die kleinen Schwärme aufhalten kann.  Natürlich sind Kampfwellen mit kleineren Drohnen auch bereits bei den Supermächten und anderen Armeen, wie der Bundeswehr usw. fest im (Forschungs-)Programm. Dichte Schwärme können auch eine interessante Verteidigung darstellen. Feinde sind also nicht die Hobby-DJI Phantoms, Yuneec Typhoons (die die Polizei auch mag), sondern Drohnen, die funkgesteuert schießende Gewehre und abwerfbare Granaten tragen (Minikameras dienen der Orientierung)!

"Zivile Sicherheit - Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 2,9 Millionen Euro gefördert. AMBOS steht unter Leitung des Fraunhofer Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie. Seitens der Polizei sind u.a. das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, das bayerische Landeskriminalamt, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen und die Polizei Baden-Württemberg als Partner assoziiert. Auch die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster ist an Bord.

Was viele Bürger schon immer bei Drohnen stark befürchten war und ist das Überwachen von oben. Das ist leider jetzt schon Realität, wenn Überwachungsdrohnen ununterbrochen Gebiete kontrollieren. Aber was sollen wirklich kleine Freizeitdrohnen anrichten, die bis 5 kg unterwegs sind? Ganz anders in der Klasse bis 25 kg. Mögliche Szenarien: Herr A. möchte seinem Erzfeind Herrn B. im 5 km entfernten Dorf eine größere Granate mit seiner 7,5 kg-Lastdrohne, die bis zu 2,5 kg Last tragen kann, aufs Haus werfen, Terroristen greifen Polizei, Militär, Einrichtungen mit 100 20 kg-Drohnen an usw. Dasselbe Angriffsverfahren gilt allerdings für Transportmittel aller Art, die Gewalt kann schon Jahrhunderte zu einem Ziel gebracht werden. Dieses Mal durch die Luft mit Klein- bis Großschraubern im Drohnenstil. Im Vergleich zu ganz alltäglichen Überwachungen oder Hausfriedensbrüchen, wo sich Unberechtigte oder Berechtige unbekannter oder bekannter Herkunft dauerhaft Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, eine eher sehr seltene Aktion. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Schnüffler in der Nachbarschaft wohnen haben, bestand nicht nur im III. Reich, schon Kaiser Wilhelm war ein Spezialist darin, und ist höher als die Begegnung mit einer spionierenden/filmenden/eventuell Plastikkugeln schießenden Drohne von Max Hobbypilot. Und gehen Sie zu Ihren Drohnenfreunden im Modellbauverein, wundern Sie sich dann nicht über Kontrollen Ihrer Fluggeräte, auch wenn sie unberechtigt sind. Auch Ein- und Übergriffe sind möglich. Rechtsschutz nicht vergessen.

Wie sollen die Hobbyfilmer, -piloten behandelt werden? Spezielle unbemannte Flüge etwa außerhalb der Sichtweite des Steuermanns in dicht besiedelten Räumen bräuchten damit künftig eine Genehmigung der zuständigen nationalen Behörden auf Basis einer Risikoeinschätzung. Wer den 20 km-Rangetest machen will braucht klar eine Behördengenehmigung. Für "kleine" Drohnen mit einem Gewicht von unter 25 Kilogramm bis runter auf 50 Gramm und noch leichtere Mikrodrohnen empfiehlt die EASA Regeln und Einschränkungen über das schon sehr lange verwendete CE-Label ("Conformité Européenne") mit Sicherheitshinweisen sichtbar zu machen. Ab August 2018 tritt die EU-Verordnung in Kraft. Detailbestimmungen dürften aber wohl erst Ende des Jahres stehen. In Deutschland haben wir ja noch dazu bereits eine Drohnenverordnung, die alles weitgehend regelt, Entfernungen, Gewichtsstufen (250/2500/5000 g), Abflugorte, Drohnenkennzeichen. Für bestimmte Bereiche gilt jetzt schon ein Flugverbot.

Wo die örtlichen Behörden dennoch zunächst außen vor bleiben sollen sind die Drohnenflüge für Film- oder Fotoaufnahmen oder um Freizeitflüge mit einer vergleichsweise geringen Betriebshöhe. Der Augenkontakt mit dem Flugobjekt muss dabei jederzeit erhalten bleiben. Die Sicherheit soll hier gewährleistet werden durch eine Kombination aus operationellen Einschränkungen sowie technischen Anforderungen an die Maschine und die Kompetenz des Piloten. Mit dem relativ sicheren FPV (First Person View/Cockpitsicht per Kamera auf Monitor am Boden) können aber bis zu 800 m und in Ebenen sogar 2 bis 5 km erreicht werden. Alles eine Frage der Ausrüstung und Batterien. Das ist noch ungeklärt.

Den Mitgliedsstaaten will die Flugsicherheitsinstanz einen breiten Spielraum lassen, um etwa Zonen festzulegen, in denen Drohnen nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Den nationalen Regierungen soll es zudem möglich sein, die Vorgaben für Hobbypiloten, die in Modellflugvereinen aktiv sind und gewisse Erfahrungen gesammelt haben, zu lockern.

Ab 150 kg Kampfdrohnen, Kriegsklasse sozusagen, wurden schon positive "Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognosen" erstellt, z.B. für die Drohne "Triton" (den Nachfolger des "Euro Hawk") und für die israelische Kampfdrohne "G-Heron TP". Nach derzeitigem Stand soll die "G-Heron TP" aber nicht in Deutschland stationiert werden. Anders die "Triton", die sich in extremer Höhe bewegen kann: Würde diese tatsächlich für Flüge hierzulande zugelassen, könnte dies nach der neuen, vom Verteidigungsministerium in 2015 erlassenen Zulassungsvorschrift "Dauerhafte Flugfreigabe" erfolgen. Damit könnte sie in den kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum integriert werden.

Kontrollierte Lufträume werden von einer Flugverkehrskontrollstelle überwacht, bei der vor jedem Flug eine Freigabe für die Nutzung eingeholt werden muss. Im Falle von Drohnen bedeutet dies, dass sie autonom mit der Deutschen Flugsicherung kommunizieren können. Unter Führung des Militärs wurde die Nutzung von Satellitennavigation für die Steuerung großer Drohnen bereits untersucht.

Mögliche "Drohnenabwehrsysteme" sind Kameras, Radare, Mikrofone und Funkpeilgeräte, die die Flugvehikel bis zu 10 Kilometer weit orten können. Anschließend kommt ein Störsender zum Einsatz, der die Verbindung zwischen Fernsteuerung und Fluggerät unterbricht. Im Falle einer solchen Störung lösen marktübliche Drohnen im besten Fall den Selbstlandevorgang aus (wenn sie reagieren können!) oder die Hobbypiloten müssen Totalverluste in Höhe von Tausenden von Euro durch unkontrollierten Absturz verbuchen. Hier fehlt dann deutlich ein Regionenwarner, der die Verwendung von Störelektronik oder elektronischen Schutzzäunen wie in der Nordpfalz angibt (Hinweis: hohe Sicherheitsbestimmungen durch die US-Air-Base Ramstein). Das ist eine Fairness, die man den Hobbypiloten als Bürgern schuldet. Abschießen von Hobby ist nicht erlaubt, eigenmächtige demokratisch unerwünschte Lokalheldenpraxis mit Internetdiplom im Rumballern oder paranoide Gewaltanwender. Das wird bestraft!

Ferner sollen Sensoren zur "Detektion" und "Intervention/Störung" und "Netzwerfer" zum Abfangen der als gefährlich identifizierten Fremddrohnen dienen. Der Rüstungskonzern Diehl BGT Defence hatte bereits 2017 ein Abwehrsystem auf Basis elektromagnetischer Impulse vorgestellt. Ein Elektronenstrahl wirkt dabei direkt auf die Steuerelektronik der Drohnen. Die Technik hat Diehl unter anderem in einem EU-Forschungsprojekt zum Stoppen von Fahrzeugen entwickelt.

So hat jede interessante Freizeitbetätigung zwei Seiten, deren Schattenseite nicht beeinflusst werden kann. Was ein faszinierender Freizeitausgleich sein soll wird bei institutionalisierter Anwendung zum Kriegs- und Überwachungsobjekt.