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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Samstag, 8. Juli 2017

World of Drones: Millionen von Menschen schreien auf: die U-Boot-Drohne fürs Schwimmbad (!?)






WORLD'S FIRST SUBMARINE DRONE!! The "MARINER" Waterproof Drone, 
filmed in St Maarten, SXM, CARIBBEAN

Ebenfalls sehr überzeugend die 



FPV/Videozubehör geht extra.

Gopro 4 Silver or Black is compatible: http://amzn.to/2hvRMOn

FPV Goggles: http://goo.gl/yQorS6

I use Power Director 15 to edit my vids: http://amzn.to/2ftrZ8I

Aber erschrecken Sie nicht, Sie müssen keine 1300 bis 1800 EUR für solch ein Multitalent ausgeben, wer richtig stöbert findet kleinere wasserdichte Drohnen mit Kamera für wenig Geld und kann sich hier unter 100 EUR versuchen. Sie können allerdings nicht wie mit einem U-Boot unter Wasser fahren. Lässt man die Drohne aber aus großer Höhe ins Wasser plumpsen, kann ein kurzer Moment Unterwasserimpression festgehalten werden. Dann haben Sie dasselbe wie mit der SwellPro. Die Mariner kann echte Tauchfahrt. Fragen Sie Ihren Händler vorher, ob das preiswerte Modell den Eintaucher auch wirklich kann und verträgt. Viele Modelle kommen aus chinesischen, malaysischen, 
taiwanesischen oder philippinischen Fabriken, 
wo das nicht immer gewährleistet ist. 
Seriöse Händler klären Sie korrekt auf. 
Nicht kaufen bei Händlern, die keine Auskunft geben können.
Bei diesen Händlern können die Drohnen/Dröhnchen schon kaputt/Teile wie Akkus, Platine, Empfänger defekt ankommen. Das liegt auch daran, dass es Endhändler gibt, die illegalerweise B- und C-Ware in den 
regulären A-Waren-Markt pumpen.
Aber Moment mal, darf eine Drohne, ein Quadro-, Hexa-/Multicopter überhaupt im Schwimmbad, am Badesee, Flussbeach, Meeresstrand verwendet werden?



*** NEUE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ***
Was ganz wichtig ist: Die beiden großen Profidrohnen wiegen um die 2,5 kg und wären im Jahr der Drohnenverordnung 2017 beinahe unter "Führerscheinpflicht" und "Aufstiegsgenehmigung für private Nutzer" gefallen. 

Seit April 2017 gibt es eine abgemilderte Bestimmung. 
Die Gewichtsgrenze liegt für Aufstiegsgenehmigungen und Nachweise der Bedienerqualitäten nun bei 5 kg. 
Gewerbliche Nutzer mit Luftbildwunsch oder Überschreitung der Höhen-/Gewichtsgrenze müssen weiterhin Genehmigungen beantragen. 

Verboten sind alle Gefährdungen und Behinderungen durch Drohnen und Multikopter. Absolut nicht erlaubt ist der Einsatz und Betrieb von Drohnen und Multikoptern innerhalb oder in der Nähe von sensiblen Bereichen. Hier gilt ein Mindestabstand von 100 Metern, damit sind sehr wahrscheinlich die Außengrenzen Ihres Flugbereichs gemeint, also sollten Sie besser 200-300 Meter entfernt sein. Andernfalls könnte Ihre Drohne ja direkt in Höhe der Fenster des Knasts oder des Chefs Fotos machen. :-) 

Als sensibel gelten Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, andere Sicherheits- oder Katastropheneinsätze, militärische Anlagen und Gefängnisse, Industrie- und Energiererzeugungsanlagen (z.B. Windräder, Solarfelder), Einrichtungen des Bundes, der Länder oder konsularische Vertretungen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete, 
Hauptverkehrswege wie Bundesautobahnen oder dicht befahrene Verkehrswege/Bundes-, Landstraßen, Kanäle, Flüsse, Bahngleise, An- und Abflugbereiche sowie Kontrollzonen von Flugplätzen.

Drohnen und Multikopter, die schwerer sind als 250 Gramm, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden. Die kleinen Lösungen für unter 100 EUR sind meistens nicht mal 250 Gramm schwer, aber sie dürfen dennoch nicht aufsteigen, weil über Wohngebieten Drohnen, 
die per Funksignal gesteuert werden und darüber hinaus FPV-Bilder übermitteln bzw. über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügen oder 
akustische Signale versenden, ebenfalls verboten sind. Außerhalb von Wohngebieten (100 Meter mindestens entfernt) dürfen FPV-Drohnen und Multikopter mit Kameras (Übertragung auf Phones. Tablets oder Bildschirme
bis zu 100 m hoch steigen. 
Auf Modellflugplätzen noch höher. 

FPV-Flüge (First Person View – aus der Sicht der ersten Person/Pilotensicht/Kamera im Flugobjekt und Live-Bildübertragung des Bildes zum Boden) mit einer FPV-Brille (Goggles, Videobrillen) sind erlaubt, wenn das Flugmodell nicht schwerer als 250 Gramm ist und darüber hinaus nicht mehr als 30 Meter hoch und innerhalb des 100-Meter-Radius Entfernung geflogen wird. Außerdem sind FPV-Flüge mit Videobrille über 250 Gramm erlaubt, wenn eine zweite Person den Steuerer am Boden auf Gefahren im Flugbetrieb per Zuruf aufmerksam machen kann, die der Goggles-Träger nicht sehen kann, weil sie außerhalb seines Kamerablickfelds sind. 

Selbst wenn eine Drohne/ein Multikopter viel mehr kann, muss sich der Senderbediener an die gesetzlich vorgeschriebene Maximalentfernung 
von 100 Metern halten.

Flüge über fremden Wohngrundstücken, die ohne Genehmigung 
der Eigentümer oder anderen Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) 
erfolgen, sind nicht erlaubt! 
 Flüge über dem eigenen Grundstück sind jederzeit möglich.

Ebenfalls wichtig und gesetzlich vorgeschrieben ist, dass eine Drohne haftpflichtversichert ist, alle Drohnen ab 250 Gramm eine feuerfeste Drohnen-Plakette bzw. ein Drohnen-Kennzeichen benötigen mit dem Name und der Adresse des Eigentümers.

Flüge bei Nacht bedürfen einer Aufstiegserlaubnis, nicht gemeint sind jedoch Flüge bei Dämmerung (vor oder nach Dunkelheit) in beispielsweise 30 Metern Umfeld und nach oben - je nach Sichtweite - in unsensiblen Gebieten, in denen man die Beleuchtung der Drohne/des Multikopters genießen möchte. 




(c) BMVI