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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Donnerstag, 29. Oktober 2026

Frieden mit Russland – aber nicht auf Kosten der Ukraine und Europas

 

Verhandlungsmodelle, die den Krieg beenden könnten, ohne die Ukraine stillzulegen und Europa zur Unterordnung zu zwingen

Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland stehen vor einem grundlegenden Widerspruch. Moskau will nicht nur die Kampfhandlungen beenden, sondern auch die politische und militärische Zukunft der Ukraine beeinflussen. Zu den russischen Forderungen gehören territoriale Zugeständnisse, der Verzicht auf eine NATO-Mitgliedschaft, Beschränkungen der ukrainischen Streitkräfte und der Ausschluss bestimmter Formen westlicher Militärpräsenz. Darüber hinaus beansprucht Russland Einfluss auf die europäische Sicherheitsordnung.

Doch eine Grenze darf nicht überschritten werden: Ein Frieden kann nicht darin bestehen, dass der Angegriffene seine Verteidigungsfähigkeit aufgibt und seine Nachbarn ihre politische Selbstbestimmung einschränken, damit der Angreifer sich sicherer fühlt. Das würde den Krieg vielleicht unterbrechen, aber zugleich die Voraussetzungen für einen neuen schaffen.

Die Alternative ist weder ein endloser Krieg noch die Erfüllung sämtlicher russischer Forderungen. Gesucht werden müssen Kompromisse, die einen Waffenstillstand ermöglichen, ohne die Souveränität der Ukraine preiszugeben oder Europa einer russischen Ordnungsvorstellung zu unterwerfen.

Der Maßstab lautet: Russland darf seine Sicherheitsinteressen in Verhandlungen vertreten. Es darf daraus aber kein Recht ableiten, über die Zukunft seiner Nachbarn zu bestimmen.

1. Was nicht verhandelbar sein darf: die politische Stilllegung der Ukraine

Bei den russischen Forderungen muss zwischen unterschiedlichen Sachverhalten unterschieden werden. Eine freiwillig vereinbarte Neutralität mit einer starken ukrainischen Armee ist etwas anderes als eine Neutralität, die das Land wehrlos zurücklässt. Ein Waffenstillstand entlang der Frontlinie ist etwas anderes als die völkerrechtliche Anerkennung erzwungener Annexionen. Und gegenseitige Rüstungskontrolle ist etwas anderes als ein russisches Vetorecht über die Außen- und Sicherheitspolitik anderer Staaten.

Die Ukraine muss ihre Verteidigung organisieren und ihre internationalen Beziehungen selbst bestimmen können. Europa muss seinerseits frei entscheiden dürfen, welche Sicherheitsgarantien es übernimmt und mit welchen Staaten es militärisch zusammenarbeitet.

Sicherheit ist ein legitimes Verhandlungsinteresse. Ein Vorrecht auf die politische Entscheidungsfreiheit anderer Staaten ist es nicht.

Auf dieser Grundlage lassen sich mehrere Lösungsmodelle entwickeln.

2. Waffenstillstand entlang der Frontlinie

Der unmittelbarste Weg zur Beendigung des Sterbens wäre ein Waffenstillstand entlang einer vereinbarten Kontaktlinie. Beide Seiten stellen ihre offensiven Kampfhandlungen ein. Eine internationale Mission überwacht die Vereinbarung, dokumentiert Verstöße und ermöglicht die Klärung militärischer Zwischenfälle.

Die territoriale Frage würde zunächst offengehalten. Russland behielte vorerst die tatsächliche Kontrolle über die besetzten Gebiete; die Ukraine müsste diese jedoch nicht als russisches Staatsgebiet anerkennen. Die Waffenstillstandslinie wäre keine international anerkannte Grenze.

Für Russland wäre dies eine Möglichkeit, die Kämpfe zu beenden, ohne sämtliche besetzten Gebiete sofort aufzugeben. Für die Ukraine bedeutete es, Menschenleben zu retten, den Wiederaufbau voranzutreiben und ihre Verteidigungsfähigkeit zu erhalten.

Das größte Risiko bestünde darin, dass eine Seite die Feuerpause lediglich zur Vorbereitung eines neuen Angriffs nutzt. Deshalb wären eine verlässliche Überwachung, klare Regeln für Verstöße und vorab vereinbarte Konsequenzen unverzichtbar.

Ein solcher Waffenstillstand wäre noch kein endgültiger Frieden. Er wäre aber ein erster Schritt, auf dessen Grundlage die schwierigeren Fragen ohne den täglichen Zwang militärischer Eskalation verhandelt werden könnten.

3. Neutralität ohne Wehrlosigkeit

Russland lehnt eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ab. Eine mögliche Kompromisslösung könnte darin bestehen, die Frage der Bündniszugehörigkeit von der ukrainischen Verteidigungsfähigkeit zu trennen.

Denkbar wäre eine vertraglich vereinbarte Neutralität, sofern die Ukraine ihr freiwillig zustimmt. Im Gegenzug müsste sie ihre Streitkräfte in ausreichender Stärke behalten, ihre Verteidigungsindustrie weiterentwickeln und verbindliche Sicherheitsgarantien erhalten.

Eine solche Neutralität wäre nicht mit Entwaffnung gleichzusetzen. Die Ukraine könnte weiterhin Waffen beschaffen und produzieren, ihre Streitkräfte ausbilden und mit europäischen Staaten bei Verteidigungstechnologien zusammenarbeiten.

Entscheidend wäre die Qualität der Sicherheitsgarantien. Sie dürften nicht bei politischen Absichtserklärungen stehen bleiben, sondern müssten konkrete Verpflichtungen für den Fall eines erneuten Angriffs enthalten.

Ein solcher Kompromiss wäre schwierig, aber grundsätzlich vorstellbar. Er wäre jedoch nur dann tragfähig, wenn die Ukraine selbst über seine Annahme entscheidet und ihre Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhalten bleibt.

4. Gegenseitige Sicherheitsvereinbarungen statt russischer Vorherrschaft

Russische Sicherheitsinteressen können Gegenstand von Verhandlungen sein, ohne dass Moskau ein Mitspracherecht über die politischen Entscheidungen seiner Nachbarn erhält.

Möglich wären Vereinbarungen über die gegenseitige Ankündigung größerer Militärmanöver, Transparenz bei bestimmten Truppenbewegungen, Kommunikationskanäle zur Vermeidung gefährlicher Zwischenfälle und überprüfbare Beschränkungen einzelner Waffensysteme in vereinbarten Grenzregionen.

Auch neue Rüstungskontrollvereinbarungen könnten dazu beitragen, militärische Risiken zu verringern.

Der Grundsatz müsste dabei lauten: Was Russland an Sicherheit gewinnt, darf nicht durch einen Verlust ukrainischer Sicherheit erkauft werden.

Solche Vereinbarungen müssten deshalb auf Gegenseitigkeit beruhen. Sie dürften weder die ukrainische Verteidigung entwerten noch Russland ein Vetorecht über europäische Bündnisse verschaffen.

Eine europäische Sicherheitsordnung kann nur dann dauerhaft funktionieren, wenn sie die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, ohne die Souveränität einzelner Staaten aufzuheben.

5. Sanktionen gegen überprüfbare Gegenleistungen

Auch die Sanktionen gegen Russland könnten Bestandteil eines Abkommens werden. Eine vollständige Aufhebung bereits zu Beginn eines Waffenstillstands wäre jedoch problematisch, solange die Einhaltung der Vereinbarungen nicht gesichert ist.

Sinnvoller wäre eine schrittweise Lockerung: Einzelne Sanktionen würden erst dann ausgesetzt, wenn Russland konkrete Verpflichtungen nachweislich erfüllt. Bei schweren Vertragsverletzungen könnten zuvor festgelegte Maßnahmen automatisch wieder in Kraft treten, soweit dies rechtlich und politisch vereinbart werden kann.

Dabei müsste zwischen unterschiedlichen Sanktionsarten unterschieden werden. Beschränkungen für militärisch relevante Technologien und Rüstungsunternehmen verfolgen andere Zwecke als Maßnahmen in sonstigen Wirtschaftsbereichen.

Ein solches Modell würde wirtschaftliche Erleichterungen an überprüfbares Verhalten binden, statt sie als Vorschuss für einen lediglich versprochenen Frieden zu gewähren.

Sanktionserleichterungen wären damit eine Gegenleistung für die Einhaltung des Abkommens – keine Belohnung für die bloße Unterzeichnung.

6. Territorialfragen vertagen, ohne sie preiszugeben

Die territorialen Forderungen gehören zu den schwierigsten Hindernissen. Russland beansprucht die Krim sowie die ukrainischen Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Die Ukraine lehnt die Anerkennung dieser Annexionen ab.

Ein möglicher Kompromiss bestünde darin, die tatsächliche militärische Kontrolle zunächst von der völkerrechtlichen Zuordnung zu trennen. Eine vereinbarte Waffenstillstandslinie würde festhalten, wo die Kämpfe enden, ohne daraus eine international anerkannte Grenze zu machen.

Die endgültige Statusfrage könnte langfristigen Verhandlungen vorbehalten bleiben. Die Ukraine müsste ihre territorialen Ansprüche nicht aufgeben, während Russland vorerst die von ihm kontrollierten Gebiete behielte.

Das wäre keine abschließende Lösung und für beide Seiten mit erheblichen politischen Schwierigkeiten verbunden. Es könnte jedoch verhindern, dass die territoriale Frage jede Möglichkeit einer Einstellung der Kampfhandlungen blockiert.

Voraussetzung wäre, dass ein Abkommen ausdrücklich festhält: Die Waffenstillstandslinie stellt keine Anerkennung der Annexionen dar. Eine spätere politische Lösung müsste gesondert ausgehandelt werden.

7. Sicherheitsgarantien, die tatsächlich tragen

Ein Waffenstillstand allein schützt die Ukraine nicht vor einem erneuten Angriff. Deshalb müssten europäische Staaten und gegebenenfalls weitere Partner verbindliche Sicherheitszusagen übernehmen.

Dazu könnten langfristige Waffenlieferungen, gemeinsame Rüstungsproduktion, Luftverteidigung, Aufklärung, die Ausbildung ukrainischer Streitkräfte und ein abgestimmtes Vorgehen bei einem erneuten russischen Angriff gehören.

Entscheidend wäre, dass die Garantien praktisch vorbereitet werden. Ein Vertrag, der lediglich Konsultationen vorsieht, könnte unzureichend sein, wenn eine neue Offensive innerhalb weniger Stunden beginnt.

Die Vereinbarung müsste daher festlegen, welche Unterstützung im Ernstfall geleistet wird, welche Staaten welche Aufgaben übernehmen und welche wirtschaftlichen oder diplomatischen Konsequenzen ein Vertragsbruch auslöst. Ob darüber hinaus eine militärische Intervention zugesagt wird, wäre eine gesondert zu klärende politische Entscheidung.

Die Ukraine müsste ihre Verteidigungsfähigkeit auch nach einem Waffenstillstand erhalten. Sie dürfte nicht darauf angewiesen sein, dass Russland freiwillig auf weitere Gewalt verzichtet.

8. Europa braucht eine eigene Verhandlungsposition

Die europäischen Staaten haben ein unmittelbares Interesse daran, den Krieg zu beenden. Sie müssen aber zugleich verhindern, dass ein Abkommen ihre Sicherheitsordnung dauerhaft schwächt.

Europa sollte deshalb mit einer eigenen Position auftreten, statt seine Haltung ausschließlich aus Vorschlägen Washingtons oder Moskaus abzuleiten. Diese Position müsste drei Grundsätze verbinden: die Souveränität der Ukraine, die Entscheidungsfreiheit der europäischen Staaten und die Bereitschaft zu gegenseitigen, überprüfbaren Vereinbarungen über militärische Risiken.

Über Rüstungskontrolle, Truppenbewegungen und militärische Transparenz lässt sich verhandeln. Nicht akzeptabel wäre dagegen ein russischer Anspruch, anderen Staaten ihre Bündnisse oder ihre Verteidigungspolitik vorzuschreiben.

Das wäre weder eine Politik der Konfrontation um ihrer selbst willen noch eine Politik der Unterordnung. Es wäre der Versuch, Sicherheit durch Regeln, Gegenseitigkeit und glaubwürdige Abschreckung zu schaffen.

9. Ein möglicher Verhandlungsfahrplan

Die verschiedenen Lösungswege könnten in einem abgestuften Verfahren miteinander verbunden werden:

Erstens: Einstellung der Kampfhandlungen, Überwachung der Kontaktlinie und Verfahren zur Klärung von Verstößen.

Zweitens: Humanitäre Vereinbarungen über Gefangenenaustausch, die Rückführung verschleppter Menschen, humanitäre Zugänge und die Räumung von Minen.

Drittens: Verhandlungen über Sicherheitsgarantien, die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine, militärische Transparenz und mögliche Rüstungskontrolle.

Viertens: Gespräche über die territorialen Fragen, ohne die Anerkennung russischer Annexionen zur Vorbedingung für einen Waffenstillstand zu machen.

Fünftens: Schrittweise wirtschaftliche Normalisierung gegen überprüfbare russische Gegenleistungen sowie langfristige Finanzierung des ukrainischen Wiederaufbaus.

Sechstens: Entwicklung einer europäischen Sicherheitsordnung, die militärische Risiken verringert, ohne einem Staat die politische Zukunft seiner Nachbarn zu überlassen.

Dieser Fahrplan ist ein Verhandlungsvorschlag, kein bereits ausgehandelter Plan. Die einzelnen Phasen könnten sich überschneiden. Entscheidend wäre, dass nicht sämtliche territorialen und politischen Fragen gelöst sein müssen, bevor die Kämpfe enden können.


Frieden durch Kompromiss – nicht durch Unterwerfung

Ein Ende des Krieges ist dringend erforderlich. Doch die Dringlichkeit des Friedens darf nicht dazu führen, dass die Forderungen des Angreifers automatisch zum Maßstab des Kompromisses werden.

Die Alternativen sind vorhanden: ein Waffenstillstand ohne automatische Anerkennung der Annexionen, eine mögliche Neutralität ohne Entwaffnung, gegenseitige Sicherheitsvereinbarungen, überprüfbare Sanktionslockerungen und belastbare Garantien für die Ukraine.

Keine dieser Lösungen wäre einfach. Sie verlangen politische Entscheidungen und die Bereitschaft, vorläufige Regelungen zu akzeptieren, ohne alle Streitfragen für erledigt zu erklären. Aber sie eröffnen einen Weg, den Krieg zu beenden, ohne die Ukraine zu einem Staat zweiter Ordnung zu machen oder Europa einer russisch dominierten Sicherheitsordnung zu unterwerfen.

Die Ukraine muss nicht ihre Wehrlosigkeit beweisen, damit Russland Frieden schließen kann. Europa muss nicht seine Selbstbestimmung aufgeben, um russische Sicherheitsinteressen ernst zu nehmen. Und Russland muss nicht sämtliche seiner Forderungen durchsetzen, damit ein Ende des Krieges möglich wird.

Der Maßstab eines tragfähigen Friedens ist nicht, ob eine Seite alle ihre Ziele erreicht. Er ist, ob die Vereinbarung die Gewalt beendet, die Souveränität der Staaten schützt und einen erneuten Krieg weniger wahrscheinlich macht.

Frieden braucht Kompromisse. Aber Kompromisse sind keine Kapitulation. Sie müssen auf Gegenseitigkeit beruhen, überprüfbar sein und allen Beteiligten eine Zukunft ermöglichen.

Mittwoch, 28. Oktober 2026

Berlin: Filmfest FrauenWelten (18. bis 24.11.2026) stellt Programm aus vielen Ländern vor

Vom Jemen bis in die Arktis:


Filmfest FrauenWelten stellt Programm vor und zeigt, wie Frauen sich patriarchaler Macht widersetzen 


32 Filme aus 29 Ländern, drei Themenschwerpunkte, 27 Premieren

Vom 18. bis 24. November 2026 lädt das Festival ins Kino in der KulturBrauerei in Berlin, unmittelbar vor dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.

Das Filmfest FrauenWelten der Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES zeigt in seiner 26. Ausgabe Frauen, die patriarchale Machtverhältnisse herausfordern, Gewalt und Unrecht nicht hinnehmen und für Selbstbestimmung und Gerechtigkeit kämpfen.

An sieben Tagen sind 32 Spiel- , Dokumentar- und Kurzfilme aus 29 Ländern zu sehen – darunter eine Welt-, drei Europa-, acht Deutschland- und 15 Berlinpremieren. Das vollständige Programm ist ab sofort online, der Ticketverkauf startet am 26. Oktober 2026. Eröffnet wird das Festival am 18. November um 19 Uhr mit der Berlinpremiere von STRAWBERRIES – DIE ERDBEERPFLÜCKERIN von Laïla Marrakchi. 

Sabrina Kürzinger
Foto: Gesine Born

Schirmherrin Inna Shevchenko, ukrainische Feministin und FEMEN-Aktivistin, spricht zur Eröffnung persönlich. „Die Filme in unserem diesjährigen Programm zeigen Frauen nicht nur als Betroffene, sondern als Handelnde, die Widerstand leisten, Veränderung anstoßen und Gerechtigkeit einfordern – sei es im Krieg in der Ukraine oder im Jemen, in Kambodscha oder im digitalen Raum“, so die Festivalleiterin Sabrina Kürzinger.

„Uns ist es wichtig, mit dem Programm aktuelle Entwicklungen aufzugreifen, gleichzeitig den Blick zu erweitern und Themen sichtbar zu machen, die sonst oft übersehen werden. Mit unserem vielfältigen Programm laden wir das Publikum ein, Filme zu entdecken und im Austausch mit unseren internationalen Gästen und ExpertInnen neue Perspektiven kennenzulernen. “  


Das vollständige Programm des 26. Filmfests FrauenWelten findet ihr ab sofort auf der Website. Einblicke, Hintergründe und weitere Infos auf den Social-Media-Kanälen:
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Dienstag, 27. Oktober 2026

Schauspielhaus München: Schubert in Paradise

 Premiere

Fr, 13.11.2026, 20:00 Uhr I Schubert in Paradise I Schauspielhaus

Eine musikalische Reise in die Nacht
von und mit Katharina Bach, Jelena Kuljić, Lucy Wilke und bitchboy

Regie: Katharina Bach

 

„Wo bist du, mein geliebtes Land? Gesucht, geahnt, und nie gekannt? Das Land, das Land so hoffnungsgrün, Das Land, wo meine Rosen blühn“ - aus „Der Wanderer“, Franz Schubert

 

„Vor Schuberts Musik stürzt die Träne aus dem Auge, ohne erst die Seele zu befragen“, bezeugt Theodor W. Adorno. „Schubert ist ein Wunder!“, sagt Marc Chagall. Und als jemand Igor Strawinsky fragt, ob ihn die Längen in der Musik Schuberts nicht einschläferten, entgegnet er: „Was tut’s, da ich mich beim Erwachen im Paradies wähne?“

Franz Schubert, geboren 1797, begann schon mit 13 Jahren zu komponieren. Er war eine höchst eigenwillige Persönlichkeit – und ein experimentierfreudiger, vielseitiger Künstler, in dessen Musik klassische Formprinzipien und romantische Ideen eine neue, unerhörte Synthese eingingen. Ein rastloser Melancholiker, ein Mensch am Rande der Unvernunft, eine Zeit lang Mitglied der Wiener „Unsinnsgesellschaft“ und in seinen Kompositionen zugleich von leidenschaftlicher Gründlichkeit und Sorgfalt, blieb er zu Lebzeiten weitgehend unbekannt. „Für nichts als das Komponieren auf die Welt gekommen“ (Schubert), schuf er in seinem kurzen Leben – er starb mit 31 Jahren – über 1000 musikalische Werke, allein 600 Lieder. Jedes einzelne ein Kosmos für sich.

Welch ein kühnes, hinreißendes Unterfangen: ein szenisches Konzert, das Schubert-Lieder in ein Zeitgefühl von heute transferiert. Laut und verletzlich, gesungen von drei außergewöhnlichen Schauspielerinnen und Sängerinnen: Der sanft-rebellische Eigensinn der Musik Schuberts trifft auf Eigensinn trifft auf Eigensinn trifft auf Eigensinn – auf der Suche nach einem lebbaren Paradies. Ein hochmusikalischer Balanceakt am Rande des Abgrunds.

 

Mit: Katharina Bach, Jelena Kuljić, Lucy Wilke und der Band bitchboy


Homepage.

 


Mannheim: Halloween-Special für Erwachsene in den Reiss-Engelhorn-Museen

Reiss-Engelhorn-Museen

Halloween-Special für Erwachsene

31.10.2026 | 20:00 Uhr 

Zutritt ab 18 Jahren

Ort: Museum Zeughaus, Ausstellung: Glanz der Antike

Dauer: 20 bis 24 Uhr

Eintritt: 18 Euro inkl. einem Getränk an der Halloween-Bar. 

Ticket kaufen


Happy Halloween in der schaurigen Antike

Happy Halloween! Was würde da besser passen, als ein Ausflug in eine besonders blutige Zeit: die griechische Antike! Durch die schaurige Atmosphäre wird der Besuch der Antiken-Ausstellung zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. Bei unseren Kurzführungen zeigen wir einige der dunkelsten Kapitel griechischer Mythologie – idealer Stoff für einen Smalltalk an unserer Halloween-Bar. Zum antiken Glücksspiel laden wir in unserem Casino ein. Besondere Momente lassen sich am besten an unserem Fotospot festhalten und mit einem Orakelspruch nimmt man am Gewinnspiel mit attraktiven Preisen teil. Gerne der Phantasie freien Lauf lassen und kostümiert kommen. Eigene Taschenlampe nicht vergessen.


Eine Veranstaltung in der Ausstellung Glanz der Antike

Montag, 26. Oktober 2026

Severin Groebners Neuer Glossenhauer #115 - Du sollst Dich, Du darfst Dich, Du kannst Dich… nicht wundern.


Orange? Freudenfeuer sehen anders aus. ©Foto: Dominic Reichenbach / Artwork: Claus Piffl

















Du sollst Dich, du darfst Dich, du kannst Dich… nicht wundern

Ich weiß nicht, von wem der Satz ist, aber ich hab ihn sofort geklaut.
Ich weiß also mit Sicherheit: Von mir ist er nicht. Umso besser ist sein Inhalt.
Es geht um Gesetze:
„Das religiöse Gesetz sagt Dir, Du sollst nicht. Das staatliche Gesetz sagt Dir, Du darfst nicht. Und das naturwissenschaftliche Gesetz sagt Dir, Du kannst nicht.“
Und tatsächlich haben wir ja alle - zumindest die, die es mitbekommen wollten - diesen Sommer gemerkt, wie das so ist, wenn Naturgesetze mal ihre Macht zeigen. Alle Bauern mit Bewässerungsproblemen und alle Menschen mit Dachwohnungen (und ohne Klimaanlagen) wissen, was ich meine. Und die geschätzten 10 000 Menschen, die in Europa als Hitzetote angenommen werden, die wissen es überhaupt am besten.
Können aber nur mehr schlecht ihre Meinung dazu ausdrücken.

Zu diesen drei Gesetzen (religiös, staatlich, naturwissenschaftlich) würde ich allerdings noch ein viertes dazu aufnehmen:
Das soziologische.
Das da heißt: Du darfst Dich… nicht wundern.

Wenn Du etwa ein Land regierst in dem einerseits Schulen zerbröseln, andererseits aber das Leben teurer wird (also so Sonderwünsche etwa wie Essen, Heizen, Wohnen und sich bewegen) und auf der dritten Seite das Luxussegment der Geschäfte immer weiter anwächst, dann - hier kommt das soziologische Gesetz - darfst Du Dich nicht wundern, wenn (nach etwa 20 Jahren) junge Leute Menschen wutentbrannt alles kurz und klein schlagen.
Isso.
Kann man nichts machen.

Einfach logisch.
Haben wir schon in den 2010er Jahren in Großbritannien gesehen. Und davor auch schon in den Vororten von Paris.
Ist ein Gerechtigkeitsproblem.
Wenige sehr reiche Menschen und viele sehr arme.
Das führt zwangsläufig nach einer gewissen Zeit zu… Bumm!

Da helfen auch keine Streetworker, schon gar nicht mehr Polizei und auch keine lauwarmen Ansprachen von Präsidenten.

Und auch schöne Worte helfen nicht.
Diese wolkigen Begriffe wie die „Abgehängten“, die „sozial Schwachen“, die in irgendwelchen Gegenden mit „schlechter Infrastruktur“ leben.
Wenn man das so hört, denkt man sich: Ach, diese Bemitleidenswerten wohnen in einem dunkelgrauen Lummerland, wo ein alternder Zauberer die wenigen Leute, die er kennt, vergisst von der Wäscheleine zu nehmen.

Nun, es ist nicht so.
Diese Leute wohnen nicht irgendwo in der Ferne, sondern nur wenige Kilometer entfernt.
Und den Zauberer gibt’s auch nicht.
Wenn ich das also hier mal kurz übersetzen darf.
Zum Mitschreiben. Fürs antikapitalistische Vokabelheft.

Die Abgehängten - Gibt es nicht.
Zumindest nicht mehr. Denn dazu müsste man sie vorher aufgehängt haben.
Abgehängte Gegenstände dagegen kennt man: Bilder, Wäsche, Christbaumschmuck.
Abgehängte Personen aus der Weltgeschichte kennt man auch.
Sie sind auch mehr oder minder berühmt.

Sehr berühmt:
Jesus Christus (Sozialrevoluzzer im antiken Nahen Osten, abgehängt vom Kreuz, an das ihn römische Soldaten genagelt hatten)
Weniger berühmt:
Theodor Baillet de Latour (Kriegsminister im verblichenen österreichischen Kaiserreich, abgehängt von einer Gaslaterne, an die ihn revolutionäre Wienerinnen und Wiener aufgeknüpft hatten)

Was eigentlich mit „abgehängt“ eigentlich gemeint ist, sind Menschen, deren Kaufkraft unter einen bestimmten Wert gefallen ist. Ein Wert, der zulässt, dass sie zwar noch mit Werbung zugeballert werden, es sich aber nicht rechnet die Lebensmittelversorgung für sie ohne Automobil aufrecht zu erhalten.
Denn sie wohnen in sogenannten Gegenden mit „schlechter Infrastruktur“ (siehe dort).

Die Sozial Schwachen - Die gibt es.
Sind aber nicht unbedingt jene Menschen, die mit diesen Begriffen bezeichnet werden.
„Sozial schwach“ sind Leute, die wenig andere Leute kennen.
Oder mit wenig anderen Mitmenschen Kontakt haben.
Das können alte Menschen sein, die in sogenannten „Seniorenresidenzen“ (dazu das nächste Mal… oh, ich glaube das wird eine Reihe) ohne Besuch dem Tod entgegen vegetieren.
Oder Eingewanderte, die alle Menschen, die sie kennen, samt der Gegend, aus der sie stammen, zurücklassen mussten.

Oder aber auch sehr vermögende Menschen, die in einem Smart-Home leben, sich mit einem Haufen Elektronik und sogenanntem „Sicherheitspersonal“ (oh ja, das wird definitiv eine Reihe!) und anderen - meist technischen - Vorkehrungen weniger vermögende Menschen vom Leib halten. Mit allen Mitteln.
Und das alles nur um ihren Reichtum (siehe auch: „Investitionskapital“ in: Wahre Worte - Groebners Wörterbuch des Spätkapitalismus, Band 1, 2027) ohne schlechtes Gewissen verprassen zu können.

Die Menschen, die üblicherweise „sozial schwach“ genannt werden, müssen das nicht unbedingt sein. Denn sie kennen durchaus Leute. Wenige aus der Politik, kaum welche aus den Medien und schon gar nicht die oben beschriebenen „sozial Schwachen“ aus den Reichenghettos.
Dafür meist Leute, denen es so geht wie ihnen selbst.
Die sind also nicht sozial schwach - oder gar „sozial benachteiligt“-, sondern finanziell.
Vielleicht sogar: einkommensschwach.
Oder auch einfach: arm.
Umgangssprachlich: pleite.
Im Wiener Dialekt auch: stier.  
(Apropos diesen Newsletter kann man auch unterstützen. Infos siehe unten.)

Und das sehr häufig nicht, weil sie zu wenig arbeiten (im Gegenteil). Sondern weil ihre „Jobs“ (siehe „Arbeit“ oder „Beruf“ in: Noch mehr wahre Worte - Groebners Wörterbuch des Spätkapitalismus, Band 3, 2029) viel zu schlecht bezahlt sind.

Die schlechte Infrastruktur - Gibt es auch.
Sie ist aber nicht, wie schlechtes Wetter, schlechte Neuigkeiten oder schlechter Charakter, das Ergebnis eines natürlichen Prozesses, sondern Ergebnis bewusster, politischer Entscheidungen der letzten dreißig Jahre, in der gewählte „Volksvertreter“ (siehe auch: „Demokratie“, Letzte wahre Worte - Groebners Wörterbuch des Spätkapitalismus, Band 7, 2036) sich im Verdauungstrakt der „Finanzindustrie“ (siehe auch: „Parasiten“, Allerallerletzte wahre Worte, Groebners Wörterbuch des Spätkapitalismus, Band 9, 2039) bequem gemacht hatten.
Und - kleiner Tipp - Mund, Magen oder Speiseröhre waren’s nicht.

All diese Phänomene sind also nicht Gottes Wille, Folge eines Meteoriteneinschlags oder Langzeitwirkung der Plattentektonik, sondern könnten behoben werden.

Und zwar - und das wird jetzt die ur-arge Neuigkeit sein für alle Vertreter des politischen Liberalismus, für drei Viertel aller Wirtschaftsjournalisten und sämtliche Absolventen der Frankfurter School of Finance - durch sogenannten „Vermögenssteuern“ (siehe auch „Teufelszeug“, Woran ich glaube - es aber nicht beweisen kann, Gefühlte Wahrheiten des Spätkapitalismus, Autor unbekannt, Hrsg.: Milton Friedman, 1990).

Wenn man diese Vermögenssteuern allerdings nicht einführen will (letzter gescheiterter Versuch 2025 in Frankreich) erntet man automatisch - ebendort - brennende Innenstädte.
Denn - wie schon Heerscharen von schlauen Soziologinnen und Soziologen beschrieben haben - Armut macht die erste Generation stumm vor Scham. Weil sie sich selbst die Schuld gibt.
Die zweite Generation allerdings - also deren Kinder - macht sie wütend, weil sie da hineingeboren wurden.

Isso.
Logisch.
Denn es ist eben ein - Menschen gemachtes - Gerechtigkeitsproblem.
Oder anders gesagt:
Wenige sehr reiche Menschen und viele sehr arme, führt nach einer gewissen Zeit zu … Bumm!

Du darfst Dich nicht wundern.

——

groebner live:

Die heißen Neuigkeiten, hab ich schon verbreitet, aber ich wiederhole sie einfach nochmal und nochmal und nochmal.
Solange bis sie keine Neuigkeiten sind, sondern Altigkeiten:
Mein Programm „ICH BIN DAS VOLK!“ wurde gerade mit dem
„Österreichischen Kabarettpreis 2026“ ausgezeichnet, was mich natürlich sehr freut.
Aber ich freu mich für alle anderen Ausgezeichneten ebenso.
Wir waren - unter sehr viele anderen - sogar in den Hauptabendnachrichten des ORF.
G’schamster Diener.

Wann und wo man das im wahrsten Sinn des Wortes „ausgezeichnete“ Programm sehen kann, erfährt der interessierte Mitmensch
hier.
Zum Beispiel:

23.10.
Oberhaching Bibliotheksaal
24.10.
München Schlachthof
25.10.
Merkendorf Steingruberhaus

3.-5.11.
Wien Theater Drachengasse
6.11.
Kaisheim Kleinkunstbrauerei Thaddäus
7.11. F
rankfurt/Heddernheim Habel-Elf
10.11.
Linz Posthof
13.& 14.11.
München Lach&Schiess im TamS
19.11.
Wolkersdorf BaBü

Und meinen Jahresrückblick gibt es auch wieder:
27.11. in Offenbach im Filmklubb

Und mein
neues Buch ist jetzt auch endlich heraussen.
Es heißt wie das Programm
„ICH BIN DAS VOLK!“
Denn das ist ja ein Manifest, also muss man das auch in der Hand halten können, sonst wäre es Maniflux (kleiner Witz für Lateiner)

Und das Werk wird  am 21.10. in Wien in der
Buchhandlung Analog das Licht der Welt erblicken
Die Wiedergeburt folgt dann am 30.10. in Frankfurt. Natürlich im
Buch&Wein

Da freu ich mich schon sehr.
Was die Presse über das Programm „Ich bin das Volk!“ schreibt, kann man und Frau und mensch übrigens
hier lesen.

groebner gesehen:
Über das demnächst ausgezeichnete Programm hat das Bayerische Fernsehen einen Bericht in der Abendschau gemacht.
Den kann man sich
hier anschauen.

groebner gehört:
Anläßlich des Kabarettpreises hat Ö1 den Beitrag über mich und mein Programm „Ich bin das Volk“ erneut in die Audiothek gestellt.
Kann man sich
hier anhören.

Auch zu hören:
Meine neue Single: „
Das Lied der neuen Zeit“ powered by monkey records. Die ist übrigens die Zugabe vom Programm.
Wem das gefällt, gefällt vielleicht auch mein Satire-Pop-Album
„Nicht mein Problem“.

Zwischendurch arbeite ich aber auch weiter für d
as „Ende der Welt“ auf Bayern 2 und in der ARD-Audiothek gibt es das zum nachhören.
Dort denke ich immer wieder über Sachen nach, zum Beispiel:
Was die
Menschen für Ihre Haustiere tun, wo man echte Freunde finden kann, oder was das Gletschereis alles so beherbergt. Oder eben nicht mehr.

groebner gefolgt:
Videos und Fotos und Zeug gibt’s auf
YouTube, auf Instagram oder auf Facebook zu sehen.

groebner gelesen:
Dem Falter hab ich übrigens ein
großes Interview gegeben. Und das kann man immer noch Nachlesen.
Und der Zeitung „Die Presse“ auch.

——-

Der „Neue Glossenhauer“ ist ein Projekt der freiwilligen Selbstausbeutung.
Wer es dennoch materiell unterstützen will, hier wäre die Bankverbindung für Österreich:
Severin Groebner, Bawag, IBAN: AT39 6000 0000 7212 6709
Hier die jene für Deutschland:
Severin Groebner, Stadtsparkasse München, IBAN: DE51 7015 0000 0031 1293 64

DEUTSCHLAND UNTER DRUCK: AfD gewinnt die Bundestagswahl und ruft nach Putin

Wildes Chaos durch Einmischung Putins



 

DEUTSCHLAND UNTER DRUCK

Vier Akte über den möglichen Versuch, die Demokratie mithilfe einer ausländischen Macht zu beseitigen

Ein politisches Gedankenexperiment



Erster Akt: Der geheime Pakt

Die AfD hat die Bundestagswahl gewonnen und stellt die Bundesregierung. Ein Verbot durch gerichtlichen Beschluss wurde zuvor unterlassen aus Gründen der Selbstregulierung. Nach außen verspricht sie einen grundlegenden politischen Wandel: weniger europäische Integration, ein Ende der bisherigen Russlandpolitik und eine neue Sicherheitsarchitektur für Deutschland. Die Regierung spricht von Frieden und nationaler Souveränität.

Hinter verschlossenen Türen entwickelt sich in diesem hypothetischen Szenario jedoch eine andere Strategie. Einzelne führende Politiker der Rechtsextremen kommen zu der Überzeugung, dass eine parlamentarische Mehrheit allein nicht genügt, um ihre Macht dauerhaft zu sichern. Solange freie Wahlen, eine unabhängige Justiz, kritische Medien und eine handlungsfähige Opposition bestehen, bleibt ihre Herrschaft grundsätzlich gefährdet.

Sie suchen deshalb den Kontakt zu Moskau. Ihr Kalkül: Eine schwere außenpolitische Krise könnte die deutsche Bevölkerung verunsichern, die politischen Gegner unter Handlungsdruck setzen und die Voraussetzungen für einen dauerhaften Ausnahmezustand schaffen. Putins Lieblingsszenario, um fremde Staaten zu besetzen. Kaum ein demokratisch denkender Mensch zieht das in Erwähnung. Würde unsere alte Regierung bei den ersten Anzeichen einer Annäherung und prophylaktisch schon reagieren? Würde eine Außerkraftsetzung der neuen Regierung bereits durch Notmaßnahmen in die Wege geleitet werden wollen? Oder hätten die Neuen noch die Gelegenheit, eine zuvor vereinbarte Kooperation mit Teilen des Militärs auszunutzen?

In dieser fiktiven Entwicklung wird nicht offen über eine Besetzung Deutschlands verhandelt. Stattdessen geht es um politische Signale, strategische Zugeständnisse und für die AfD um die Frage, wie eine Krise herbeigeführt oder verschärft werden könnte, ohne dass ihre Urheber unmittelbar erkennbar wären. 

Wladimir Putin hätte seinerseits eigene Interessen. Ein militärisches Vorgehen gegen Deutschland wäre mit erheblichen Risiken verbunden, denn Deutschland ist Mitglied der NATO. Ein Angriff könnte eine militärische Reaktion des Bündnisses auslösen und einen weitreichenden europäischen Krieg nach sich ziehen. Moskau müsste daher abwägen, ob eine solche Eskalation überhaupt seinen strategischen Zielen dienen würde. Möglicher Ansatzpunkt: die Ostsee, westlicher Teil.

Der entscheidende Punkt dieses ersten Aktes ist die mögliche Interessengemeinschaft: Eine autoritär regierende Macht könnte daran interessiert sein, die westliche Allianz zu schwächen. Eine deutsche Regierung, die ihre demokratischen Kontrollmechanismen beseitigen wollte, könnte umgekehrt versuchen, eine solche Schwächung für sich auszunutzen. Es gibt Vorboten.

Ob eine solche Verständigung tatsächlich zustande käme, wäre eine offene Frage. Im Szenario existiert sie zunächst nur als (teilweise nicht mehr) geheime Absicht weniger Akteure.


Zweiter Akt: Die provozierte Krise

Die außenpolitische Lage verschärft sich. Deutschland gerät in eine Folge schwerer Konflikte mit seinen europäischen Partnern. Die neue Bundesregierung blockiert gemeinsame Entscheidungen, stellt bestehende Sicherheitsvereinbarungen infrage und schwächt das politische Vertrauen innerhalb der NATO. Die Fassade der Neuen bröckelt.

Gleichzeitig wächst die Unsicherheit in der Bevölkerung. Nachrichten über militärische Bewegungen an den Grenzen, diplomatische Drohungen und mögliche Angriffe auf kritische Infrastruktur bestimmen die öffentliche Debatte. Ob einzelne Ereignisse auf tatsächliche russische Aktivitäten, eigenständige Eskalationen oder gezielte Desinformation zurückgehen, ist zunächst nicht immer eindeutig zu erkennen.

Die neue Bundesregierung nutzt die Verunsicherung, um weitreichende Sicherheitsmaßnahmen zu fordern. Sie möchte das Militär aktivieren. Und sie erklärt, Deutschland müsse handlungsfähiger werden. Kritiker werfen ihr vor, die Krise nicht zu entschärfen, sondern politisch auszunutzen. 

In diesem Moment entsteht das zentrale Dilemma: Wie soll ein demokratischer Staat reagieren, wenn eine Regierung möglicherweise selbst zur Verschärfung der Bedrohung beiträgt?

Die Opposition verlangt parlamentarische Aufklärung. Journalisten untersuchen Kontakte zwischen Regierungsvertretern und russischen Akteuren. Sicherheitsbehörden prüfen Hinweise auf unzulässige Absprachen. Gerichte müssen angerufen werden, sofern konkrete Rechtsverletzungen vorliegen.

Doch die politische Auseinandersetzung wird zunehmend härter. Die Regierung bezeichnet ihre Kritiker als unverantwortlich und wirft ihnen vor, die nationale Sicherheit zu gefährden. Die Opposition warnt vor einer Instrumentalisierung der Krise.

Noch ist die demokratische Ordnung nicht aufgehoben. Aber das Vertrauen, auf dem sie beruht, beginnt zu erodieren.


Dritter Akt: Der Ausnahmezustand

Dann erreicht die Krise ihren Höhepunkt. Russland unternimmt in diesem hypothetischen Szenario eine militärische Aktion, die Deutschland unmittelbar bedroht. Ob daraus tatsächlich ein Einmarsch in deutsches Staatsgebiet wird, hängt von weiteren Entscheidungen ab. Für die Dramaturgie nehmen wir an, dass russische Streitkräfte die deutsche Grenze überschreiten, z.B. von Schiffen aus.

Die Nachricht verbreitet sich innerhalb weniger Minuten. Die Bundesregierung tritt vor die Öffentlichkeit. Sie spricht von einer existenziellen Bedrohung und verlangt umfassende Befugnisse, um den Staat zu schützen. Das ist der Plan.

Die Bevölkerung reagiert mit Angst, Wut und Verunsicherung. Viele Menschen erwarten, dass die Regierung die territoriale Integrität Deutschlands verteidigt. Andere fragen, warum die außenpolitischen Beziehungen zu Russland zuvor derart eskaliert sind und ob die Regierung Hinweise auf eine mögliche Bedrohung ignoriert oder sogar begünstigt hat.

In dieser Lage könnte die Regierung versuchen, die Krise zur dauerhaften Veränderung der politischen Ordnung zu nutzen. Sie könnte Einschränkungen bestimmter Versammlungen verlangen, die Kontrolle über staatliche Kommunikationswege ausweiten oder politische Gegner unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr unter Druck setzen. Sie könnte auch zugeneigte militärische Verbände aktivieren, obwohl dies ein Verstoß gegen die Beschlussordnung wäre. Die Bundeswehrspitze käme ins Rotieren.

Doch eine militärische Bedrohung setzt das Grundgesetz ja nicht einfach außer Kraft. Auch im Verteidigungsfall bleiben verfassungsrechtliche Bindungen bestehen. Die besonderen Befugnisse des Staates und des Militärs sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und unterliegen parlamentarischen und rechtlichen Kontrollen.

Entscheidend wäre deshalb, ob Bundestag, Bundesrat, Gerichte, Sicherheitsorgane und Länderregierungen ihre jeweiligen Aufgaben wahrnähmen. Würden sie rechtswidrige Maßnahmen zurückweisen? Würden sie die Verantwortlichkeit der Regierung untersuchen? Würden sie darauf bestehen, dass militärische Verteidigung und innenpolitische Machtsicherung nicht miteinander verwechselt werden? AfD-Länderregierungen würden ihre demokratischen Aufgaben nicht wahrnehmen... 

Die Krise wäre damit nicht nur eine militärische, sondern zugleich eine verfassungsrechtliche Bewährungsprobe. Die Nichtkooperation der Länder würde Entscheidungswege aushebeln. 


Vierter Akt: Die Entscheidung über Deutschland

Die russische Aggression und die innenpolitische Krise haben das Land verändert. Menschen verlassen bedrohte Regionen. Die Wirtschaft leidet unter Unsicherheit. Die europäischen Staaten beraten über gemeinsame Gegenmaßnahmen. Die NATO steht vor der Aufgabe, auf einen Angriff gegen einen ihrer Mitgliedstaaten zu reagieren.

Gleichzeitig verdichten sich die Hinweise auf mögliche Kontakte zwischen Regierungsvertretern und russischen Akteuren. Untersuchungsausschüsse, journalistische Recherchen und Ermittlungen könnten nun klären müssen, ob tatsächlich versucht wurde, eine ausländische Macht zur Intervention zu bewegen, um die eigene Herrschaft abzusichern.

Sollten sich solche Vorwürfe erhärten, wäre die politische Dimension erheblich. Es ginge nicht mehr lediglich um eine umstrittene Russlandpolitik oder um diplomatische Fehlentscheidungen. Es ginge um den Verdacht, dass Verantwortliche die Sicherheit des eigenen Landes für ihre innenpolitischen Machtinteressen aufs Spiel gesetzt hätten.

Die Folgen wären von den nachweisbaren Handlungen und den geltenden Rechtsvorschriften abhängig. Verantwortliche könnten sich parlamentarischen Untersuchungen, Ermittlungen und gegebenenfalls Strafverfahren gegenübersehen. Politische Ämter würden ihre Träger nicht vor rechtsstaatlicher Prüfung schützen. Innerhalb der Bundeswehr käme es zu zu massiven Auseinandersetzungen hinsichtlich der Struktur und Verpflichtung.

Für die Bevölkerung bliebe eine schwierige Aufgabe: die Verteidigung des Landes nicht mit der bedingungslosen Unterstützung seiner Regierung zu verwechseln. Ein Staat kann sich gegen einen äußeren Angriff verteidigen und zugleich die eigene Regierung kontrollieren, was in unserem Fall wichtig wäre. Patriotismus verlangt nicht, auf kritische Fragen zu verzichten. 

Das Ende dieses Szenarios ist deshalb bewusst offen. Vielleicht behaupten sich die Institutionen, legen die Vorgänge offen und ermöglichen einen erneuten demokratischen Wettbewerb. Vielleicht gelingt es den Verantwortlichen, die Krise zur Schwächung ihrer Gegner zu nutzen und die politischen Verhältnisse langfristig zu verändern. Wir stünden in jedem Fall mitten in einem gravierenden, spaltenden Konflikt, parlamentarisch, politisch, gesellschaftlich und militärisch.

Welche Entwicklung einträte, hinge von konkreten Entscheidungen und vom Verhalten der staatlichen Institutionen und der Gesellschaft ab.

Die entscheidende Frage lautet am Ende nicht nur, ob ein fremder Staat in Deutschland einmarschiert. Sie lautet, ob politische Verantwortliche bereit wären, die Sicherheit und Freiheit des eigenen Landes aufs Spiel zu setzen, um ihre Macht gegen den Willen der Bürger abzusichern.

Denn ein äußerer Angriff bedroht die territoriale Souveränität eines Staates. Der Versuch, einen solchen Angriff zur Beseitigung der demokratischen Ordnung zu benutzen, würde zusätzlich dessen innere Souveränität angreifen: das Recht der Bürger, ihre Regierung frei zu wählen, zu kritisieren und wieder abzuwählen. Entfällt diese Souveränität haben wir ein diktatorisches Einbahnstraßenprinzip. Dem gilt es vorzubeugen. 

In unserem Beispiel stünden vor, bewegten sich russische Verbände bereits auf Berlin zu. Hier müsste eine schnelle Gegenreaktion dennoch stattfinden, auch wenn die aktuelle Regierung in Berlin das nicht guthieße. Die neue Bundesregierung müsste vielmehr per Notbeschluss außer Kraft gesetzt werden, weil sie konträr zur erforderlichen Gefahrenabwehr handeln würde.