Ingesamt hat die Medizin in etlichen Disziplinen unter Hitler viele Verbrechen begangen. Die Aktion T4 gegen psychisch Kranke, wie auch Behinderte aller Ausprägung, ging in die Geschichte ein. Offiziell über 200 000 Patienten in Krankenhaus- und Heilanstalten wurden getötet. Rechnet man Mengele in Auschwitz dazu und andere KZ-Ärzte und ihre Versuche erhöht sich diese Zahl um ein Vielfaches.
Vom 9. Dezember 1946 bis 19. Juli 1947 mussten sich 20 Militärärzte und drei hohe Beamte wegen schwerer Verstöße gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantworten. Dazu gehörten die „Euthanasie“ sowie Menschenversuche zu Unterdruck, Unterkühlung, Impfstoffen (Fleckfieber) und Knochentransplantationen. Das Verfahren war der erste der zwölf großen Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher bis 1949 vor dem Militärgerichtshof der USA in Nürnberg.
Sieben der Angeklagten wurden am 20. August 1947 zum Tode verurteilt, so auch Karl Brandt, vormals Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und Begleitarzt Hitlers. Neun weitere erhielten Haftstrafen, sieben wurden freigesprochen.
Für das internationale Recht bedeutsam wurde der von den Richtern entwickelte „Nürnberger Kodex“, eine medizinethische Richtlinie, die vor allem als Antwort auf die NS-Humanexperimente zu verstehen ist.
Zurück zu den Internisten: Einer der Verbrecher war Professor Hans Eppinger. Er erhielt 1946 eine Vorladung zum Nürnberger Ärzteprozess. Er sollte sich mitverantworten für perfide Meerwasserversuche mit Häftlingen, die sein Assistent Wilhelm Beiglböck im Konzentrationslager Dachau gemacht hatte. Eppinger fuhr nicht nach Nürnberg. Er nahm sich im September 1946 das Leben.
Wie Christoph Fuhr in seinem Artikel in der ÄrzteZeitung darstellt, war Eppinger, Mitglied der NSDAP ab 1937, als "schwieriger Charakter" bekannt - "er öffnete die Arteria radialis eines Patienten ohne medizinischen Grund", "er stahl die Katze einer Oberschwester für einen Tierversuch".
Ein anderer war Kurt Plötner, DGIM-Mitglied und SS-Sturmbannführer. Er infizierte als Assistenzarzt im KZ Dachau Gefangene mit Malaria. Die Ärzte steigerten das Fieber der Häftlinge künstlich, weil sie erkennen wollten, ob eine heilende Wirkung aufträte. Mehrere Versuchsopfer starben.
Siegfried Handloser, Chef des Sanitätswesens der Wehrmacht, DGIM-Ausschussmitglied, wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Handloser war der Verantwortliche für Medizinverbrechen im Bereich von Wehrmacht und Waffen-SS schlechthin, weil er umfassend über Humanexperimente an KZ-Insassen informiert war, ohne je zu intervenieren.
Daneben war der Reichsärzteführer Gerhard Wagner einflussreichster Internist des NS-Apparats, der zugleich auch einem Gremium der DGIM angehörte.
Kritische Selbstbetrachtung erhöht das ethische Bewusstsein
Der heutige DGIM-Generalsekretär Professor Ulrich R. Fölsch aus Kiel bezeichnete die in Mannheim vorgelegte Untersuchung als einen wichtigen und notwendigen Schritt für die Fachgesellschaft.
Die Arbeit zeigt, dass nach dem Krieg manche Ärzte aus den Reihen der DGIM wieder weitgehend unbehelligt praktizieren konnten, obwohl sie sich in der NS-Zeit schuldig gemacht hatten.
Die DGIM entschloss sich auch, die von 1996 bis 2010 verliehene Gustav-von-Bergmann-Medaille 2013 durch die Leopold-Lichtwitz-Medaille zu ersetzen, weil Bergmann trotz seiner Qualität 1933 an der Berliner Charité diskussionslos durchsetzte, dass 1933 alle Juden entlassen wurden.
Leopold Lichtwitz dagegen, Leiter der Inneren Abteilung des Virchow-Krankenhauses in Berlin, wurde von der DGIM nach der Machtergreifung wegen seiner jüdischen Herkunft weggedrängt. Er verließ Deutschland, bekam später in den USA eine leitende Position in einem New Yorker Krankenhaus und wurde Professor an der Columbia University.
Ebenfalls auf der Flucht waren Walter Griesbach, Internist in Hamburg. Ihm wurde 1934 die Lehrerlaubnis entzogen. Nach Entzug der Approbation 1938 arbeitete er als „jüdischer Krankenbehandler“. Er wurde zur Emigration gedrängt, floh mit Familie nach Neuseeland, erhielt dort keine Zulassung als Arzt, widmete sich ausschließlich Forschung und Lehre.
Erwin Jacobsthal, Oberarzt mit jüdischen Wurzeln am Allgemeinen Krankenhaus Hamburg, entzog man die Lehrbefugnis am 31. Juli 1933. Die damalige NS-Zeitung „Hamburger Tagblatt“ nannte seinen Namen im Artikel und setzte dazu: „Es wird gesäubert!“ 1933 wanderte Jacobsthal nach Guatemala aus und wird dort Leiter eines Kliniklabors.
Urteilsverkündung in Nürnberg, Saal 600, Justizpalast, 20. August 1947: Karl Brandt (1904-1948; Mitte, stehend) war ranghöchster Angeklagter im Nürnberger Ärzteprozess. Er wurde zum Tod durch den Strang verurteilt. Bild: US Government, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 |
Zurück zu den Internisten: Einer der Verbrecher war Professor Hans Eppinger. Er erhielt 1946 eine Vorladung zum Nürnberger Ärzteprozess. Er sollte sich mitverantworten für perfide Meerwasserversuche mit Häftlingen, die sein Assistent Wilhelm Beiglböck im Konzentrationslager Dachau gemacht hatte. Eppinger fuhr nicht nach Nürnberg. Er nahm sich im September 1946 das Leben.
Ein anderer war Kurt Plötner, DGIM-Mitglied und SS-Sturmbannführer. Er infizierte als Assistenzarzt im KZ Dachau Gefangene mit Malaria. Die Ärzte steigerten das Fieber der Häftlinge künstlich, weil sie erkennen wollten, ob eine heilende Wirkung aufträte. Mehrere Versuchsopfer starben.
Siegfried Handloser, Chef des Sanitätswesens der Wehrmacht, DGIM-Ausschussmitglied, wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Handloser war der Verantwortliche für Medizinverbrechen im Bereich von Wehrmacht und Waffen-SS schlechthin, weil er umfassend über Humanexperimente an KZ-Insassen informiert war, ohne je zu intervenieren.
Daneben war der Reichsärzteführer Gerhard Wagner einflussreichster Internist des NS-Apparats, der zugleich auch einem Gremium der DGIM angehörte.
Kritische Selbstbetrachtung erhöht das ethische Bewusstsein
Der heutige DGIM-Generalsekretär Professor Ulrich R. Fölsch aus Kiel bezeichnete die in Mannheim vorgelegte Untersuchung als einen wichtigen und notwendigen Schritt für die Fachgesellschaft.
Die Arbeit zeigt, dass nach dem Krieg manche Ärzte aus den Reihen der DGIM wieder weitgehend unbehelligt praktizieren konnten, obwohl sie sich in der NS-Zeit schuldig gemacht hatten.
Die DGIM entschloss sich auch, die von 1996 bis 2010 verliehene Gustav-von-Bergmann-Medaille 2013 durch die Leopold-Lichtwitz-Medaille zu ersetzen, weil Bergmann trotz seiner Qualität 1933 an der Berliner Charité diskussionslos durchsetzte, dass 1933 alle Juden entlassen wurden.
Leopold Lichtwitz dagegen, Leiter der Inneren Abteilung des Virchow-Krankenhauses in Berlin, wurde von der DGIM nach der Machtergreifung wegen seiner jüdischen Herkunft weggedrängt. Er verließ Deutschland, bekam später in den USA eine leitende Position in einem New Yorker Krankenhaus und wurde Professor an der Columbia University.
Ebenfalls auf der Flucht waren Walter Griesbach, Internist in Hamburg. Ihm wurde 1934 die Lehrerlaubnis entzogen. Nach Entzug der Approbation 1938 arbeitete er als „jüdischer Krankenbehandler“. Er wurde zur Emigration gedrängt, floh mit Familie nach Neuseeland, erhielt dort keine Zulassung als Arzt, widmete sich ausschließlich Forschung und Lehre.
Erwin Jacobsthal, Oberarzt mit jüdischen Wurzeln am Allgemeinen Krankenhaus Hamburg, entzog man die Lehrbefugnis am 31. Juli 1933. Die damalige NS-Zeitung „Hamburger Tagblatt“ nannte seinen Namen im Artikel und setzte dazu: „Es wird gesäubert!“ 1933 wanderte Jacobsthal nach Guatemala aus und wird dort Leiter eines Kliniklabors.
Euthanasie im Dritten Reich - einige Beispiele
(Quelle: Zeitgeschichte Online, Abwehren, Verschweigen, Aufklären. Der Umgang mit den NS-Medizinverbrechen seit 1945 von Ralf Forsbach)