Untergebracht im ehemaligen Residenzschloss der Herzöge von Zweibrücken: das Pfälzische Oberlandesgericht |
200 Jahre Pfälzisches Oberlandesgericht in Zweibrücken
Vortrag im Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde
„200 Jahre Pfälzisches Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken: Tradition – Gegenwart – Zukunft“ – so lautet der Vortrag von Willi Kestel am Mittwoch, 4. März, um 19.30 Uhr im Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde in Kaiserslautern, Benzinoring 6 (Eintritt frei). Der Präsident des OLG und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz beschäftigt sich zum einen mit dem ehemaligen Residenzschloss der Herzöge von Zweibrücken als Gebäude, in dem heute das Pfälzische Oberlandesgericht seinen Sitz hat, und zum anderen mit seiner Entwicklung als höchstes Gericht der Pfalz in der deutschen Justizlandschaft. Obwohl das Gerichtsjubiläum an die Gründung des bayerischen Appellationshofs im Jahre 1815 und damit an einen – auch nach heutigen Kriterien – modernen Gerichtsbegriff anknüpft, geht die Rechtssprechungstätigkeit in Zweibrücken sehr viel weiter zurück. Die wechselhafte Geschichte des Schlosses mit mehreren Zerstörungen und Wiedererrichtungen, sein Umbau in einen Justizpalast sind ebenso Gegenstand des Vortrags wie seine Entwicklung vom Appellationsgericht zum Oberlandesgericht heutiger Prägung und seine Stellung im deutschen Justizaufbau. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rolle des Gerichts in der Zeit des Vormärz.