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Mittwoch, 27. Oktober 2021

VdK: Kinder aus armen Familien brauchen Grundsicherung - wenn die Eltern dann noch arbeiten gehen ist alles gut

 Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrundsicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.

„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.

VdK-Präsidentin Verena Bentele unterstreicht die Forderung: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden.“

Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:

Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.

Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht ins Arbeitsförderungsgesetz. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.

Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.

„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident Der Kinderschutzbund und Koordinator des Bündnisses.