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Sonntag, 3. August 2014

Grundkurs im Presserecht für Berufsliker

Hugh Hefners Häschen locken
stets die Leser


Gefälligkeits-PR, wie sie zuhauf bei den Social Media vorkommt, geradezu gefördert und gefordert wird, ist eigentlich im presserechtlichen Sinn tabu! Wo man ganz einfach über unrechtmäßiges Productplacement sprechen muss, wollen all die Werber bei Social Facebooks z.B., dass man Dinge liked und propagiert, die keiner will, braucht oder viele einfach meiden. Dafür gibt's einen Gegenlike!

Unabhängig von der Qualität des Produkts, der gesellschaftlichen Bewertung geht es nur um das freundliche Liken, Daseinsberechtigung erteilen für andere und Sammeln von Likepunkten, die die Leute so lieben und schätzen, zum Kaufanlass nehmen - angeblich.

Marketingmäßig ist das alles geil, aufklärungstechnisch im journalistischen Sinn ist es miserabel!

Unabhängig von ihren Tätigkeiten sollen manche User Dinge und Leistungen bewerten, die sie eigentlich nicht bewerten sollen, um Irreführung auszuschließen. Aber genau das ist der offene und für jeden erkennbare Betrug bei Social Facebooks, es wird so stark manipuliert, dass es offen auf der Hand liegt, dass es Beschiss ist. Und hat er dann fünf Testimonials/Gefälligkeitsaussagen, glaubt so mancher die Oberlinie durchbrechen zu können, aber die Zahlen strafen alles Fantasieren mit Realität!

Aktuell hat sich das Magazin Playboy einen Gefälligkeitsfall geleistet und wurde vom Deutschen Presserat gerügt. In einem umstrittenen "Playboy"-Interview hatte der Hautarzt Marcus Maurer von der Berliner Charité 2013 die Vorzüge der "kühlenden Trockenrasur" gerühmt und einen einschlägigen Rasierer empfohlen, den neuen "Cool Tec" der Firma Braun (Das ist jetzt auch Prduktwerbung, aber zulässige, weil nicht finanziell erkauft). Dummerweise ist Maurer mit Braun verbandelt, was der "Playboy" seinen Lesern vorenthielt. Er wirbt also auch deutlich in eigener Sache, von Zahlungen im Hintergrund mal ganz zu schweigen, deutlich jedoch die Expertenfunktion eingesetzt.

In der Missbilligungs-Begründung des Presserats heißt es nun, "dass es notwendig gewesen wäre, dass die Redaktion in dem veröffentlichten Beitrag ihre Leser darüber informiert, dass der interviewte Experte Prof. Maurer auch für die Firma Braun auftritt und in die Vermarktung des Rasierers eingebunden ist". Damit kann der kritische Konsument entscheiden, ob er jetzt diesem angeblichen Expertenurteil Glauben schenkt oder erst einmal ein Testurteil abwartet. 


"Playboy"-Chef Boitin hält die Beschwerde für unbegründet: Maurer sei Oberarzt an der Berliner Charité und dort Leiter des Allergiezentrums, also beruflich völlig unabhängig von der Firma Braun. Seine Redaktion habe ihm zudem versichert, den Experten ausschließlich wegen seiner Fachkenntnis ausgewählt und daraufhin eigenständig kontaktiert zu haben. Der Chefredakteur bezweifelt, dass der Experte, der in seinem Fach äußerst aktiv und offenbar auch anerkannt sei, seine Glaubwürdigkeit für Gefälligkeits-PR aufs Spiel setze.