SV Verlag

SV Verlag mit Handy oder Tablet entdecken!
Die neue Generation der platzsparenden Bücher - klein, stark, leicht und fast unsichtbar! E-Books bei viereggtext! Wollen Sie Anspruchsvolles veröffentlichen oder suchen Sie Lesegenuss für zu Hause oder unterwegs? Verfolgen Sie mein Programm im SV Verlag, Sie werden immer etwas Passendes entdecken ... Weitere Informationen

.

.
Dichterhain, Bände 1 bis 4

.

.
Dichterhain, Bände 5 bis 8

Übersetze/Translate/Traduis/Tradurre/Traducir/переводить/çevirmek

Posts mit dem Label keine Vermögensprüfung bis 60.000 EUR bei Hartz IV? werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label keine Vermögensprüfung bis 60.000 EUR bei Hartz IV? werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 14. Januar 2021

Tatsächliche Mietkosten und keine Vermögensprüfung bis 60.000 EUR bei Hartz IV?

Der Sozialverband VdK hat den Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begrüßt, den Zugang zu Hartz IV deutlich zu erleichtern. VdK Präsidentin Verena Bentele betonte am Dienstag in Berlin: „Die Vermögensprüfung bis 60 000 Euro auszusetzen und die tatsächlichen Wohnkosten anzurechnen ist ein längst überfälliger Schritt.“ 

Verena Bentele, Vorsitzende des VdK, unterstrich: „Die Corona-Krise hat gezeigt, dass es bei Hartz IV auch ohne das bisher übliche Bürokratie-Monster geht. Der VdK fordert schon lange, dass endlich die echten Mietkosten angerechnet werden. Auch der Wegfall der Vermögensprüfung bis 60 000 Euro ist richtig. Beides macht Hartz IV ein Stück menschenwürdiger. Viele Menschen, darunter viele Solo-Selbstständige, würden von den Neuerungen profitieren. Hartz IV würde damit zu dem, was es eigentlich sein soll: Ein echtes Auffangnetz für alle, die in Krisen schnelle und unbürokratische Hilfe brauchen. Damit schafft man Vertrauen in die soziale Mindestsicherung und nimmt den Menschen Ängste. Ohne Angst vor dem Verlust der Wohnung ist die Suche nach einem neuen Job wesentlich einfacher."

(Anm.d.Red.: ALG II als Tummelplatz von Arbeitsparkern oder -verweigerern zwischen den echten  Langzeitarbeitslosen, die oft bereits an der Schwelle zum Sozialamt oder der EM-Rente stehen, sollte keine Aufforderung werden "blau" zu machen. Und genau das geschieht mit entfallender Vermögensprüfung. Dann kann auch der Jungmanager noch ALG II bekommen, wenn der das überhaupt will. Andere echte Bedürftige, die aus Altersgründen aus dem Arbeitsleben kippen, sind froh, wenn sie nicht zur totalen Armut herunterkommen müssen, um ALG II zu bekommen. Dann muss aber überhaupt die Vergabe und die Berechtigung neu diskutiert und gerechter eingepegelt werden, denn gewerbemäßiges Blaumachen als Lebensweg will ja keiner unterstützen. Sie vielleicht? Möglich ist es - bei bestehender Bemühung ins Arbeitsleben zurückzukehren - für 1 bis 2 Jahre höhere Amtsbeteiligung bei Mieten zu zahlen, die Einrichtung und Mobilitätsmaßnahmen wie Führerschein und Fahrzeuganschaffung zu unterstützen usw. Für alleinerziehende Mütter wiederum ein spezielles Angebot, für Behinderte usw. Aber keine Vollausstaffierung von Leuten, die aussteigen, weil sie beim Amt mehr bekommen als bei der Arbeit!)