Der "stille" Monat November hat tatsächlich noch Regelungen, die teilweise kurios wirken. Zumindest auf dem Papier haben wir noch strenge Bestimmungen, die einer moslemischen Zensur um nichts nachstehen. Warum dürfen in einer Demokratie Filme wie „Heidi“, „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“ und „Das Leben des Brian“ nicht gezeigt werden? Mit Sicherheit gibt es private Treffen, wo das dann doch geschieht, falls jemand das Verbot überhaupt kennt. Die kommenden Feier- und Gedenktage bringen noch einige Auflagen mehr. Es geht also um Allerheiligen (Mittwoch, 1. November), der Volkstrauertag (Sonntag, 19. November), der Buß- und Bettag (Mittwoch, 22. November) und Totensonntag (26. November) - Allerheiligen ist Feiertag in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland, Volkstrauertag und Totensonntag sind überall Feiertag, der Buß- und Bettag nur noch in Sachsen.
Erklärung soll sein, dass die genannten und weitere Filme nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile 756 Filme umfasst. Verboten sind auch öffentliche Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Poetry Slams, Theateraufführungen, Kinderprogramme oder Konzerte. An Halloween muss das Tanzen um 2 Uhr morgens des 1.11. enden. Wer mehr wissen will sollte die Feiertagsgesetze der Bundesländer ergoogeln. Denn in NRW sind auch das Betreiben von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen, Wohnungsumzüge, Mitfahrvermittlungen nicht erlaubt.
Wer ganz sicher sein will sollte auf freizügige TV-Sendungen (bitte sofort abschalten!), Kabarett-DVD/CD, laute Gespräche auf der Straße, Grillparties und hörbaren Sex verzichten ;-) Das ist natürlich nur ein Scherz.
Erklärung soll sein, dass die genannten und weitere Filme nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile 756 Filme umfasst. Verboten sind auch öffentliche Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Poetry Slams, Theateraufführungen, Kinderprogramme oder Konzerte. An Halloween muss das Tanzen um 2 Uhr morgens des 1.11. enden. Wer mehr wissen will sollte die Feiertagsgesetze der Bundesländer ergoogeln. Denn in NRW sind auch das Betreiben von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen, Wohnungsumzüge, Mitfahrvermittlungen nicht erlaubt.
Wer ganz sicher sein will sollte auf freizügige TV-Sendungen (bitte sofort abschalten!), Kabarett-DVD/CD, laute Gespräche auf der Straße, Grillparties und hörbaren Sex verzichten ;-) Das ist natürlich nur ein Scherz.