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Sonntag, 9. Juni 2024

Nackt im Garten sonnen - ist das ein Verbrechen?

 

Foto: Tri Le (Pixabay)

Nackt sonnen: Was sagt das Gesetz?

In Deutschland ist die Freikörperkultur (FKK) weit verbreitet und wird gerne praktiziert. Es gibt kein generelles Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass das Nacktsein am Strand, im Wald oder im eigenen Garten zunächst keine Straftat darstellt. Allerdings kann es als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn sich andere durch das nackte Sonnenbaden gestört oder belästigt fühlen. Laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 118, 1, handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. In öffentlichen Frei-, Strandbädern muss Obenohne ausdrücklich erlaubt sein, um schadlos die Beschwerden der Muslime oder von Einheimischen zurückweisen zu können.

Nackt im eigenen Garten

Grundsätzlich ist es erlaubt, sich im eigenen Garten nackt zu sonnen, sofern das Grundstück durch eine Hecke oder einen Zaun vor Einblicken geschützt ist. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen Eigentums- und Mietwohnungen. In einem Mehrfamilienhaus kann das einsehbare Nacktsonnen im Garten als Ordnungswidrigkeit gelten. In einem eigenen Garten sind Sie relativ sicher, solange Sie von der Straße oder dem Nachbargrundstück aus nicht sichtbar sind. Trotzdem besteht immer ein gewisses Risiko, dass sich Nachbarn belästigt fühlen und die Polizei rufen.

FKK-Bereiche an Badestellen

Um Beschwerden zu vermeiden, gibt es in Deutschland spezielle FKK-Bereiche an Badestellen. Dort können Sie sich ungestört und ohne Angst vor Beschwerden nackt sonnen.

Foto: Pixabay
Mögliche Strafen

Wer sich nackt und sichtbar im Garten sonnt, muss mit einer möglichen Anzeige durch Nachbarn rechnen. Statistische Daten darüber, wie oft das vorkommt, sind nicht verfügbar. Im Falle einer Anzeige variieren die Strafen. Beim ersten Verstoß gibt es meist nur eine Verwarnung durch die Polizei. Das Bußgeld kann jedoch zwischen 5 und 1.000 Euro liegen. Im schlimmsten Fall entscheidet ein Gericht über den Fall. Die Urteile können dabei stark variieren: Während ein Richter die Beschwerde der Nachbarn anerkennt, könnte ein anderer zugunsten des Persönlichkeitsrechts des Nacktbadenden entscheiden.