Tag der Kriegsdienstverweigerer
15. Mai 2013
Der internationale Tag der Kriegsdienstverweigerer ist ein Aktionstag, der Ende der 1990er-Jahre eingeführt wurde und jährlich am 15. Mai stattfindet. Kriegsdienstverweigerung ist die individuelle Entscheidung einer Person, nicht am Kriegsdienst eines Staates teilzunehmen. Seit Menschen gegen ihren Willen zu Militärdiensten und Krieg gezwungen werden, gibt es Kriegsdienstverweigerung, die lange Zeit nur durch Desertion möglich war. Erst seit der europäischen Aufklärung wurde es denkbar, die Nichtteilnahme an Kriegsdiensten als ein Recht zu betrachten.
Dennoch fanden blutige Verfolgungen und Unterdrückungen von Kriegsdienstverweigerern statt, man denke nur an ihre Ermordung im Nazi-Terrorregime, gemeinsam mit psychisch erkrankten Kriegsgeschädigten und Deserteuren, gerade aus dem 1. Weltkrieg. Die unglaublich menschenverachtende aktive Sterbehilfe lief unter der Bezeichnung Aktion T4 und brachte Hunderttausende von psychisch bzw. geistig Kranken oder anderen Betroffenen (Rasse, Überzeugung, politische Anschauung) allein in Krankenhäusern oder Psychiatrien um. Von Erschießungen und Hinrichtungen in Lagern ganz zu schweigen. Ähnliches im grausamen Stalinregime. Je kriegswütiger ein Staat desto geringer die Toleranz gegenüber Verweigerern. Auch die USA lässt heute noch dieses Recht nicht ungebremst zu.
Seit 1945 wird es in immer mehr Staaten als allgemeines Menschenrecht anerkannt, das in vielen demokratischen Rechtsstaaten gesetzlich geschützt und einklagbar ist. 1987 erkannte die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes als internationales Menschenrecht an. Seither kämpft die UN-Menschenrechtskommission um seine überprüfbare Anwendung und rechtsstaatliche Geltung, die in vielen Mitgliedsstaaten der UN nicht gewährleistet ist.
Wer vor Auflösung der Wehrpflicht weder verweigerte noch zur Bundeswehr ging trotz Einberufung konnte von den Feldjägern abgeholt werden. |
In Deutschland ist die Kriegsdienstverweigerung ein Grundrecht im Rahmen der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Die Bundesrepublik Deutschland war der erste Staat der Welt, der diesem Recht Verfassungsrang einräumte. Dieses erhielt rechtlich, historisch und sachlogisch Vorrang gegenüber einer künftigen militärischen Landesverteidigung. Auch eine Zwangsrekrutierung von Deutschen durch die Alliierten sollte damit ausgeschlossen oder erschwert werden.