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Sonntag, 13. Oktober 2019

Schlechte Vorbilder für eine gesetzliche Rentenversicherung für alle - Abgeordnete bevorzugen die Versorgungswerke der Landtage


Berlin. Die Alterssicherung der Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg soll in Zukunft über das Versorgungswerk der Landtage in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg geregelt werden. Am Mittwoch wurden entsprechende Pläne im Stuttgarter Landtag debattiert. Dass die Abgeordneten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, kritisiert der Sozialverband VdK Deutschland. Der VdK fordert in seiner aktuellen Kampagne #Rentefüralle ein gesetzliches Rentensystem, in das alle Erwerbstätigen Beiträge einzahlen, also auch Politiker, Beamte und Selbstständige.

„Die für Baden-Württemberg geplante Neuregelung ist inakzeptabel, weil die Abgeordneten sich auf diese Weise weiterhin der solidarischen gesetzlichen Rentenversicherung entziehen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg wollen ab Dezember 2019 dem Versorgungswerk der Landtage von NRW und Brandenburg beitreten. Der Sozialverband VdK Deutschland lehnt dieses Vorhaben ab.

In seiner Kampagne #Rentefüralle fordert der VdK, dass es keine Ausnahmen bei der Altersvorsorge geben soll. „Mit dem Beitritt zum Versorgungswerk sagt eine weitere wichtige Berufsgruppe mit Vorbildfunktion ,Nein' zu einer solidarischen Alterssicherung“, kritisiert die VdK-Präsidentin. „Das gesetzliche Rentensystem muss langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Wenn alle ihren fairen Beitrag leisten, ist die gesetzliche Rente auch in Zukunft finanziert.“