Schwerwiegende Defizite in der Pressefreiheit weltweit!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) in Straßburg hat mit seinem Urteil vom 10. Juli 2014 eine Lanze für mehr Pressefreiheit in Deutschland gebrochen.
Ausgerechnet die BILD-Zeitung partizipiert zuerst davon. In dem Urteil stellt der EGMR fest, dass die deutsche Justiz zu Unrecht die Berichterstattung von "Bild" über das Gazprom-Engagement von Ex-Kanzler Gerhard Schröder verboten hat. Der EGMR betont in seinem Urteil, dass ein solches Berichterstattungsverbot "abschreckende Wirkung" auf die Ausübung journalistischer Meinungsäußerungsfreiheit haben könne.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) in Straßburg hat mit seinem Urteil vom 10. Juli 2014 eine Lanze für mehr Pressefreiheit in Deutschland gebrochen.
Ausgerechnet die BILD-Zeitung partizipiert zuerst davon. In dem Urteil stellt der EGMR fest, dass die deutsche Justiz zu Unrecht die Berichterstattung von "Bild" über das Gazprom-Engagement von Ex-Kanzler Gerhard Schröder verboten hat. Der EGMR betont in seinem Urteil, dass ein solches Berichterstattungsverbot "abschreckende Wirkung" auf die Ausübung journalistischer Meinungsäußerungsfreiheit haben könne.