Viele Menschen werden sich in diesem Jahr keinen Urlaub leisten können. Viele Eltern sind gestresst, weil sie seit Wochen neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch auf ihre Kinder aufpassen und diese beschäftigen müssen.
Bäder und andere Freizeiteinrichtungen sind noch immer geschlossen. Sportliche Betätigung, Aktivitäten zur Gesundheitsvorsorge und gemeinsame Freizeitgestaltung mit der Familie sind in den Bädern derzeit nicht möglich.
Wir setzen uns daher für eine gleichzeitige zeitnahe Inbetriebnahme aller Bädertypen – Freizeitbäder, Thermen, Kurbäder, Hallenbäder und Freibäder – zum 29. 5. 2020 ein, um die Familien zu entlasten und den Menschen eine Möglichkeit zur gesundheitsorientierten Freizeitgestaltung zu geben.
Begründung
Wir bitten die Mitglieder des Deutschen Bundestags und die deutsche Regierung, sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bäder - Freizeitbäder, Thermen, Kurbäder, Hallenbäder und Freibäder – zum 29. 5. 2020 einzusetzen, wie dies auch die österreichische Regierung angekündigt hat.
Der Leiter der österreichischen Expertenkommission und Verfasser des Leitfadens zur Wiederinbetriebnahme der Bäder, Prof. Dr. Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien, weist eindringlich darauf hin, dass derartige Schritte zu einer Lockerung der bestehenden Regelungen „nicht nur aus wirtschaftlichen Beweggründen, sondern auch aus Public Health-Sicht zur Vermeidung von ernsten gesundheitlichen Problemen in der Bevölkerung erforderlich [sind]“ (meinbezirk.at vom 13. 4. 2020). Dies gilt in Deutschland genauso wie in Österreich und den anderen europäischen Ländern.
Nur eine zeitgleiche, gemeinsame Öffnung aller Bäder unter kontrollierten Bedingungen macht Sinn.
Die öffentlichen Bäder geschlossen zu lassen und gleichzeitig Baden an den Seen und Flüssen zuzulassen (wie dies von einigen Landespolitikern vorgeschlagen wurde), ist aus der Sicht der European Waterpark Association mit unkalkulierbar hohen Risiken verbunden.
In den öffentlichen Bädern ist der Zugang und damit auch die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste kontrollierbar und limitierbar, an den offenen Badestellen an Seen und Flüssen ist dies nicht der Fall. Viele dieser Badestellen sind illegal und verfügen über keine sanitären Einrichtungen wie Duschen und WCs, die gerade für die Einhaltung der derzeit erhöhten Anforderungen an die Hygiene unabdingbar ist.
Das deutsche Umweltbundesamt hat in einer Stellungnahme vom 12. 3. 2020 darauf hingewiesen, dass „das Wasser in konventionellen Schwimmbädern (Frei- oder Hallenbäder) einer ständigen Aufbereitung [unterliegt]. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Viren). [..] Von Bädern mit biologischer Aufbereitung geht, verglichen mit konventionell aufbereiteten Bädern grundsätzlich ein höheres Infektionsrisiko aus“. Dieses erhöhte Risiko gilt umso mehr an Badestellen an Flüssen und Seen, die nicht einmal über eine biologische Wasseraufbereitung verfügen.
Wieviel höher das generelle Risiko eines nur schwer oder gar nicht zu überwachenden Badebetriebs an Flüssen und Seen ist, zeigt alleine schon die Ertrinkungsbilanz der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) für das Jahr 2019: Während im gesamten Jahr 11 Ertrinkungstote in den öffentlichen Bädern in Deutschland zu beklagen waren, kamen in der Sommersaison 320 Menschen in Seen, Teichen und Flüssen durch Ertrinken ums Leben. Diese Zahlen sprechen für sich.
Es wird auch nicht genügen, zunächst nur die Freibäder zu öffnen. Bei einer Wiederinbetriebnahme unter kontrollierten Bedingungen – was vor allem eine Limitierung der Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste bedeutet – werden die Bademöglichkeiten in den Freibädern an Schönwettertagen nicht ausreichen, um den zu erwartenden Ansturm zu bewältigen. Zudem würde es an kalten und regnerischen Tagen keine Möglichkeit zum Schwimmen und Baden geben.
Wir setzen uns daher für eine gleichzeitige zeitnahe Inbetriebnahme aller Bädertypen – Freizeitbäder, Thermen, Kurbäder, Hallenbäder und Freibäder – zum 29. 5. 2020 ein. Nur so kann bei einer Limitierung der Gästezahlen der zu erwartende Druck auf die einzelnen Anlagen minimiert werden.
Die Bäder-Fachverbände haben (unter anderem mit dem Zwei-Stufen-Plan zur Wiederinbetriebnahme von Freizeitbädern und Thermen der European Waterpark Association) aufgezeigt, wie der Weg zu einer schrittweisen Normalisierung des Bäderbetriebs in einer Weise geschehen kann, die die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet.
Wir appellieren daher an die Mitglieder des Deutschen Bundestags: Bitte machen Sie durch eine bundesweit einheitliche Regelung den Weg frei für unsere Familien, unsere Sportschwimmer, unsere Kurgäste und alle Menschen, die in den Bädern Erholung suchen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. Klaus Batz (Geschäftsführer European Waterpark Association e.V.) aus Nürnberg