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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

Anhebung der Rente: Am Ende eines Arbeitslebens muss eine Rente gezahlt werden, die den Lebensstandard sichert!

Foto: TravelCoffeeBook

Das Bundeskabinett beschließt eine Wachstumsinitiative, die Anreize beinhaltet, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:


„Die neuen Anreize für arbeitende Rentnerinnen und Rentner sind gut für diejenigen, die gesund sind und noch gerne arbeiten. Der Sozialverband VdK befürchtet jedoch eine Spaltung der älteren Generation: Vergessen werden diejenigen, die aufgrund von Krankheit, Burnout oder der Pflege ihrer Angehörigen nicht länger arbeiten können. Diese Menschen werden doppelt benachteiligt: durch Abschläge wegen eines früheren Renteneintritts oder einer Erwerbsminderung und weil sie die Vergünstigungen von parallelem Rentenbezug und Erwerbseinkommen nicht in Anspruch nehmen können. Der VdK fordert deshalb von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der Bundesregierung ein Aktionsprogramm für gute und gesunde Arbeit für ältere Beschäftigte. Erst wenn sich die betrieblichen Bedingungen für Arbeiten im Alter verändert haben, werden die Chancen auf längeres Arbeiten steigen."
Foto: IgorSuassuna

Der VdK bleibt dabei: Die reguläre Altersrente muss mit Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin ihre existenzsichernde Funktion behalten. Für alle langjährig Versicherten muss am Ende des Berufslebens eine solide Rente stehen, die den Lebensstandard sichert. Planungen, die Bürger wirtschaftlich und sozial außerhalb von Arbeit mit Almosen abzuspeisen, werden scheitern. Brüchige Rentenübergänge wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegeverpflichtungen von Angehörigen sollten dringend abgefedert werden. Die Rente für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner muss unbedingt gestärkt werden. Das Rentenniveau für die Altersrente sollte auf 53 Prozent erhöht werden. Der VdK hat einen Plan, er wird allerdings wohl nicht zum Zug kommen. Ziel ist es, wesentlich höher zu kommen, da wir eine Preisentwicklung haben, die viel schneller ist, als die Anpassungsfähigkeit der Regierungen.
Foto: suhkryfoto017

Montag, 7. Oktober 2024

Severin Groebners Neuer Glosssenhauer #46 - Macht was? Macht nix!

 


Blau wie Braun sind anzuschauen - © Foto: Dominic Reichenbach, Artwork: Claus Piffl






Macht was? Macht nix!


Letztes Mal hab ich - nur ein bisschen - über Überschwemmungen geschrieben und - nur ein bisschen - über Niederösterreich und - zack! - schon ist ganz Niederösterreich untergegangen. Ich fürchte, ich muss aufpassen, was ich schreibe.
Vielleicht bin ich ein Prophet.
Oder ein Prolet?
Oder eine Mischung von beiden?
Anscheinend ein Zauberer und meine Worte schaffen neue Wirklichkeiten.
So wie die großen Magier. So wie… Herbert Kickl. Obwohl groß… naja.
Aber der Chef der FPÖ schafft auch seine eigenen Realitäten… was man ignorieren könnte, wenn er einfach das wäre, wonach er aussieht: Ein schlecht gealterter Langzeit- Philosophie-Student, der viele benutzte Taschentücher in seiner schlecht riechenden Junggesellen-Bude lagert … Das wär schön.
Leider ist er das nicht.
Nein, er ist Chef der größten Oppositionspartei Österreichs.
Eine Partei, die sich anschickt, in der einen oder anderen Form in die Regierung zu kommen. Dort möchte sie die „Festung Österreich“ bauen. Weshalb Hassbert Kickl auch schon - nach eigener Aussage - „Fahndungslisten“ anlegt.
Und immer wieder schwärmt der kleine Berti von seinem Idol Viktor Orban. Denn er wäre gerne „Volkskanzler“. Den Begriff hat er sich von einem anderen Österreicher ausgeborgt. Einem ehemaligen Charlie-Chaplin-Imitator mit real gewordenen Mordfantasien, den heute die ganze Welt kennt.
Eigentlich auch so eine österreichische Witzfigur… hätte er es nicht geschafft, sehr viel Macht in seinen Händen zu konzentrieren.
Es gibt einfach Leute, die werden von der Macht angezogen wie Fliegen von der Scheiße.
Dabei geht es nicht um die dunkle Seite der Macht. Oder die helle Seite der Macht. Oder die Seite der Macht mit Haselnüssen drinnen oder die Erdbeer-Joghurt-Seite der Macht.
Denn das wäre ja eine Form von Macht, die - kaum hält man sie in Händen - langsam zu schmelzen beginnt.
Nein, hier geht es um den Traum der absoluten Macht. Eine Macht, die niemals endet. Deshalb ist sie auch keine demokratische Macht. Denn demokratische Macht wird dem Amtsträger Kraft seines Amtes immer nur „verliehen“. Eine sehr exakte Formulierung. Zuerst wird verliehen, dann - am Ende der Amtszeit - muss die Macht wieder zurückgegeben werden.
Wie Bücher in der Bücherei.
Mit solchen Kleinigkeiten aber hält sich die FPÖ und Hassbert Kickler dagegen nicht auf.
Stichwort: Vorbild Orban. Der wurde auch 2010 gewählt und hat seither alles dafür getan, dass er auf seinem Posten bleibt.
Die FPÖ scheint einen ähnlichen Traum zu träumen. Und sie träumt ihn nicht allein. Nein, mit ihren Wählern. Deshalb plakatiert sie auch: „Euer Wille geschehe“.
Das sieht aus wie ein Zitat aus dem „Vater Unser“. Nur dort heißt es „Dein Wille geschehe“ und ist eine gutgeübte Unterwerfungsfloskel. Bei der FPÖ-Version wird das allerdings durch die Änderung des Personalpronomens zu einem Versprechen der gemeinsamen Machtergreifung. Die FPÖ und ihre Wählerschaft als Stellvertreter Gottes.
Ist das eigentlich noch eine politische Partei? Oder schon eine Sekte? Oder eine Religionsgemeinschaft?
Das Konzept erinnert einen ja etwas: Die katholische Kirche ist ja deshalb so vermögend, weil sie vorgibt, das Vermögen, das sie seit Jahrhunderten ansammelt, nicht für sich zu nutzen, sondern  - merke! - für die Armen dieser Welt zu verwalten.
Dummerweise ist das Vermögen noch nicht bei den Bedürftigen angekommen.
Aber das wird schon. Da gibt es wahrscheinlich ein Missverständnis. Da müssen noch ein paar Prozesse optimiert werden, dann läuft das schon. Geduld. Die Kirche kriegt das schon hin.
Die sind ja auch erst seit 325 (Konzil von Nicäa) am Drücker. Das sind erst 1699 Jahre. In so kurzer Zeit kann es schon zu Abstimmungsproblemen im Finanzmanagement kommen.

Die FPÖ dagegen - wie alle anderen faschistischen Organisationen - verwaltet kein Geld, sondern Macht. Sie sammelt Macht an - für die Machtlosen. Aber auch hier: Leider kommt die Power und die Regierungsgewalt nicht bei den Machtlosen an.
Bis dahin plakatiert man eben „Gemeinsam Kanzler“.
Da das aber zu räumlichen Problemen im Bundeskanzleramt am am Ballhausplatz führen könnte, erklärt man gleich auf einem anderen Plakat, wie die Angelegenheit praktisch laufen soll: „Ihr seid der Chef - Ich Euer Werkzeug“.
Dazu das Bild von Handwerker Kickl.
Man darf gespannt sein, wie oft man demnächst auf Baustellen und Werkstätten des Landes hören wird: „Geh gib mir den 16er Schlüssel… oder nein, nimm den Kickl und mit dem fräst Du da den rechten Winkel hinein. - Das funktioniert? - Klar, der kann zwar nichts anderes, aber rechte Winkel kann er.“
Wobei sich das Handwerkszeug Herbert wohl selbst eher als Schweißgerät versteht.
Er der die Verschmelzung des Wahlvolks mit dem Herrscher vorantreibt. Was er will, wollen sie, und weil sie wollen, was er will, ist sein Wille dann auch Ihr Wille. Und der „geschehe“.
Es ist die absolute Symbiose zwischen Stimmvieh und Schlachter.
Und dann macht der Schlachter, was Schlachter so machen.
Und heute Abend wissen wir dann, wieviel er machen kann.



Groebner Live:
3.Oktober Landsberg am Lech - Stadttheater
17. Oktober Wien - Schalter Records Plattenpräsentation
18. Oktober Salzburg - ARGE Salzburg
19. Oktober Bad Wurzach - Adler Dietmanns

Alle Termine hier

Groebners erstes Musik-Album „NICHT MEIN PROBLEM“ bei Monkey
 


Der „Neue Glossenhauer“ ist ein Projekt der freiwilligen Selbstausbeutung, wer es dennoch materiell unterstützen will, hier wäre die Bankverbindung für Österreich:
Severin Groebner, Bawag, IBAN: AT39 6000 0000 7212 6709
Hier die jene für Deutschland:
Severin Groebner, Stadtsparkasse München, IBAN: DE51 7015 0000 0031 1293 64

Sonntag, 6. Oktober 2024

Fantasien zur Nacht (Dance): danse 3527

                                              Une minute de danse par jour
                                                  09 09 2024 / danse 3527
                                              One Minute of Dance a Day
                                                                   from
                                       Nadia Vadori-Gauthier


18h55, Saint-Étienne de Boulogne, Ardèche







Fantasien zur Nacht (Dance): TRANCING, created for the Delattre Dance Company





 

"Trancing" - Delattre Dance Company - Choreography by Douglas Lee, from the program "IMPACT", was created for the Delattre Dance Company under the artistic direction of Stéphen Delattre. This piece was premiered in 2024 at the Mainzer Kammerspiele Theatre in Mainz (Germany).






Donnerstag, 3. Oktober 2024

Das neue Betreuervergütungsgesetz ab 01.01.2026 verschafft ein Einkommensminus von 16 % statt eine notwendige Besserstellung!

Der einzige Beruf, in dem dauernd gefordert wird, MEHR Leistung, WENIGER Bezahlung?________________________________

change.org

Petition gegen den neuen Entwurf des Betreuervergütungsgesetzes aus dem Bundesministerium für Justiz 

Mit großer Besorgnis wenden wir uns gegen den aktuellen Entwurf des neuen Betreuervergütungsgesetzes, dass zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen gehen aus unserer Sicht in eine Richtung, die die Qualität der rechtlichen Betreuung gefährdet und die Existenz vieler Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bedroht. Ebenso die der Betreuungsvereine. Es geht um die EXISTENZ unseres Berufes.  

Der Entwurf sieht eine angebliche Erhöhung der Vergütungssätze vor, die jedoch in keiner Weise den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt, den Berufsbetreuer  täglich leisten. Die Vergütung wurde über Jahre hinweg nicht ausreichend angepasst, obwohl die Anforderungen und der Zeitaufwand in der Betreuung kontinuierlich gestiegen sind. Der neue Entwurf wird dem wachsenden Aufwand in der Praxis nicht gerecht. Sollte der Entwurf so durchgehen, wäre es ein Minus von bis zu 16 % für eine Vielzahl von Betreuern. Auch bei Übernahme von zukünftigen neuen Betreuungen besteht sodann ein Ungleichgewicht in der Vergütung, welches finanziell nicht auskömmlich wäre. 

Durch die unzureichende finanzielle Unterstützung werden viele Betreuer gezwungen sein, deutlich mehr Fälle zu übernehmen, um wirtschaftlich überhaupt überleben zu können. Dies führt unweigerlich zu einer Verschlechterung der Betreuungsqualität. Eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung kann unter diesen Bedingungen nicht mehr gewährleistet werden. Die zu betreuten Personen sind die Leidtragenden dieser Entwicklung.

Die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere im Hinblick auf Mieten, Energiepreise und Versicherungen, sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Dennoch spiegelt der Entwurf diese realwirtschaftliche Entwicklung nicht wider. Eine Anpassung an die Inflation und steigende Betriebskosten ist zwingend notwendig, um den Berufsstand der Betreuerinnen und Betreuer zu erhalten. Dieser nun vorliegende Entwurf würde für viele Betreuer ein Ende bedeuten, ebenso für die Betreuungsvereine. Es stehen zig Arbeitsplätze auf der Kippe. Die Folgen wäre weitreichend. 

Berufsbetreuerinnen  sehen sich einer stetig wachsenden administrativen Last ausgesetzt. Jetzt schon haben Betreuerinnen und Betreuer eine Fülle von  zusätzlichen bürokratischen Anforderungen. Dies führt zu einer noch höheren Belastung und verringert die Zeit, die für die eigentliche Betreuung der Menschen zur Verfügung steht.

Daher fordern wir:

Eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zum Betreuervergütungsgesetz, insbesondere in den folgenden Punkten:

1. Anpassung der Vergütungssätze an den tatsächlichen Arbeitsaufwand und an die aktuelle wirtschaftliche Lage.

2. Einführung eines Mechanismus zur  regelmäßigen Anpassung der Vergütungssätze an die Inflation und die wirtschaftlichen Gegebenheiten.

3. Sofortige Rücknahme des jetzigen Entwurfes zur Betreuervergütung. 

Eine faire Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Notwendigkeit, um die Würde und Lebensqualität der betreuten Menschen sicherzustellen.

Wir bitten Sie (Vertreter des Bundes und der Länder) daher eindringlich, den Entwurf des Betreuervergütungsgesetzes zu überarbeiten und die Bedürfnisse der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen in den Mittelpunkt zu stellen.

Diese Petition ist ein Aufruf an alle, die sich für eine gerechte Vergütung im Betreuungswesen einsetzen wollen. 


11.040 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
63 Personen haben heute unterzeichnet

Petition unterschreiben

Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß unseren Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.


Die Gegenstimmen haben bereits dazu beigetragen,

dass Korrekturen verkündet werden, so teilt

u.a. das 
Deutsche Institut für Jugendhilfe und

Familienrecht e. V. (DIJuF) mit:


---> Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Nach einer umfangreichen Evaluierung des Vergütungssystems hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Mehrere Berufsgruppen sollen ab 1.1.2026 eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer:innen, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger:innen. Die Vergütungssätze sollen um durchschnittlich 12,7 % erhöht werden. Für ehrenamtliche Betreuer:innen sowie ehrenamtliche Vormünder ist ebenfalls eine Anhebung der Aufwandspauschalen vorgesehen.  

Zugleich soll mit dem Gesetz das System der Fallpauschalen für berufliche Betreuer:innen grundsätzlich neu gestaltet werden. Künftig soll es insbesondere nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe statt 60 einzelne Vergütungstatbestände geben. Dadurch soll auch eine Entlastung der Betreuungsgerichte erreicht werden, die aktuell bei der Vergütungsfestsetzung z.T. massiv überlastet sind.

Zuletzt wurde mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.6.2019 (BGBl. 2019 I, 866) die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte pauschalierte Vergütung für berufliche Betreuer:innen durchschnittlich um 17 % angehoben. Zum Ausgleich der Inflation seit 2022 wurde mit dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 391) zum 1.1.2024 als vorübergehende Zwischenlösung eine monatliche Sonderzahlung eingeführt, die zum 31.12.2025 ausläuft.

Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 25.10.2024 Stellung zu nehmen.



9.959 Unterschriften:Nächstes Ziel: 10.000

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