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Montag, 9. Dezember 2024

Die neue Regelung zur Fahrerflucht in Deutschland sieht einige bedeutende Änderungen vor

Bild von Alexa auf Pixabay


Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat vorgeschlagen, dass Unfallflucht bei Sachschäden ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll.

  • Ordnungswidrigkeit statt Straftat
Bei Unfällen ohne Personenschaden soll die Fahrerflucht künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Das bedeutet, dass die Strafen weniger schwerwiegend sind als bisher.

  • Digitale Meldepflicht
Unfallverursacher sollen ihre Daten in einer neu zu schaffenden Meldestelle eingeben können. Dies soll die Meldung erleichtern und die Zahl der gemeldeten Unfälle erhöhen.

  • Tätige Reue
Die Option der "tätigen Reue" wird erweitert. Wenn sich jemand innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall meldet, wirkt dies strafmildernd.

  • Keine Wartezeit mehr
Bei Sachschäden muss der Unfallverursacher nicht mehr länger am Unfallort warten. Stattdessen kann er sich unverzüglich nach dem Unfall zur Polizei begeben und den Unfall melden.


Diese Änderungen sollen die Kriminalisierung von Unfallverursachern bei reinen Sachschäden verhindern und die Meldung von Unfällen erleichtern. Der ADAC hat diese Pläne begrüßt, während die Polizei skeptisch bleibt.

Die Skepsis der Polizei gegenüber der neuen Regelung zur Fahrerflucht ohne Personenschaden beruht auf mehreren Bedenken.

Die Regelung kann Signalwirkung haben
Polizei und Justiz befürchten, dass die Entkriminalisierung von Fahrerflucht bei Sachschäden den falschen Eindruck erweckt, dass Unfallflucht weniger ernst genommen wird. Sie sind der Meinung, dass die Straftatbestände beibehalten werden sollten, um eine klare Abschreckung zu gewährleisten.

Missbrauchsmöglichkeiten
Es besteht die Sorge, dass Unfallverursacher die neue Regelung ausnutzen könnten, um sich leichter von Unfällen zu distanzieren. Ohne die Drohung einer Straftat könnten mehr Menschen versuchen, Unfälle zu vertuschen.

Erhöhter Aufwand für die Polizei
Die Polizei sieht sich bereits mit einem hohen Aufwand bei der Bearbeitung von Unfällen konfrontiert1. Die Einführung eines digitalen Meldeportals könnte zusätzliche Verwaltungsaufgaben mit sich bringen, die die Polizei zusätzlich belasten könnten.

Gerechtigkeit für Geschädigte
Es gibt Bedenken, dass Geschädigte möglicherweise weniger Unterstützung erhalten, wenn Fahrerflucht nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Die Polizei ist der Meinung, dass die Versicherungen und die Polizei weiterhin eine starke Rolle bei der Wiedergutmachung von Schäden spielen sollten. Sie fordert folgende Variante::

  • Trotz der neuen Regelungen bleibt die Fahrerflucht bei Sachschäden weiterhin eine Straftat. Das bedeutet, dass der Täter mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe rechnen muss.
  • Zusätzlich zu den Strafen drohen dem Täter Punkte in Flensburg, was zu einem höheren Versicherungsbeitrag führen kann.
  • Bei schwereren Schäden oder wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot verhängt werden.
  • In besonders schweren Fällen kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen..
  • Der Geschädigte kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Versicherung des Täters muss zunächst den Schaden übernehmen, kann aber später den Schaden vom Täter zurückfordern.
  • Der Täter muss für den Schaden selbst aufkommen, insbesondere wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
Die bisherige Praxis sieht so aus: Bei einer normalen Fahrerflucht mit erheblichem Sachschaden in Deutschland muss der Unfallverursacher sich sofort bei der Polizei melden und den Sachschaden melden. Dies ist besonders wichtig, wenn der Schaden erheblich ist. Der Unfallverursacher muss eine angemessene Zeit am Unfallort warten, bis der Geschädigte eintrifft oder die Polizei. Der Unfallverursacher muss seine Personendaten, Fahrzeugdaten und Versicherungsinformationen dem Geschädigten oder der Polizei zur Verfügung stellen. Fahrerflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB und kann mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Beide Parteien müssen ihre Versicherungen informieren, um den Schaden abzurechnen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt zunächst die Kosten des Schadens, kann aber später den Schaden vom Unfallverursacher zurückfordern. Wenn es Zeugen gibt, können diese helfen, den Sachverhalt zu klären und den Anspruch auf Schadensersatz zu unterstützen.

Nichts Frustrierenderes als geringe Erfolgsaussichten bei der Identifizierung eines davongelaufenen Unfallverursachers. Wie kann man mit der Situation umgehen?

  1. Die Polizei kann oft Hinweise finden, die man selbst nicht bemerkt hat. Bleibe in Kontakt mit ihnen und frage regelmäßig nach Updates zum Fall.
  2. Manchmal können lokale Gemeinden oder Online-Communities helfen. Veröffentliche Informationen über den Unfall in lokalen Foren oder sozialen Medien. Oft ist jemand bereit zu helfen oder hat vielleicht etwas gesehen.
  3. Besprechen Sie den Fall eingehend mit Ihrer Versicherung. Sie haben Erfahrung mit solchen Situationen und können Ihnen wertvolle Ratschläge geben oder Ihnen helfen, den Schaden zu regulieren.
  4. Ein Anwalt kann dich über mögliche rechtliche Schritte informieren und dir helfen, alle verfügbaren Optionen zu nutzen.
  5. Die Möglichkeit, schnell vom Unfallort zu fliehen, besonders bei Verwendung falscher Kennzeichen, erhöht die Chancen, nicht gefunden zu werden. Das Auffinden und Verfolgen der Täter wird schwieriger, was zu einer höheren Zahl ungelöster Fälle führen kann.
  6. Ein solcher Missbrauch der Regelung könnte als leichtsinnig und unverantwortlich angesehen werden. Es kann dazu führen, dass mehr Fahrer versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.
  7. Opfer von Fahrerflucht können Schwierigkeiten haben, den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen kann.
  8. Solche Praktiken könnten das Vertrauen in das Justizsystem und die Strafverfolgungsbehörden untergraben. Es könnte den Eindruck erwecken, dass Straftaten nicht konsequent verfolgt werden.


Es gibt also berechtigte Sorgen, dass die neuen Regelungen mehr Gefahren als Nutzen für die Bürger mit sich bringen könnten. Hier einige der Bedenken:

Durch die Entkriminalisierung bei Sachschäden könnten mehr Fahrer dazu verleitet werden, sich vom Unfallort zu entfernen, in der Hoffnung, nicht erwischt zu werden.

Weniger strenge Strafen könnten das Risiko erhöhen, dass Fahrer die Konsequenzen nicht ernst genug nehmen und eher dazu neigen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Die Opfer von Fahrerflucht könnten Schwierigkeiten haben, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, insbesondere wenn die Täter falsche Kennzeichen verwenden oder keine korrekten Daten hinterlassen.

Die Identifizierung und Verfolgung von Tätern wird schwieriger, besonders wenn falsche Kennzeichen verwendet werden, was zu einer höheren Zahl ungelöster Fälle führen kann.

Diese Bedenken machen deutlich, dass eine sorgfältige Überwachung und gegebenenfalls Anpassung der neuen Regelungen notwendig ist, um sicherzustellen, dass sie den Schutz der Bürger nicht untergraben und die Gerechtigkeit gewahrt bleibt.







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