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Sonntag, 1. Oktober 2017

World of Drones: Neue Drohnenverordnung tritt in Kraft - Kennzeichenpflicht

Die Drohnen sind in aller Munde. Teilweise ist ein Angstklima entstanden, das man täglich bemerken kann, wenn Drohnen gesehen oder darüber gesprochen wird. Spaziergänger tuscheln zumindest oder haben sogar Angst davor, wenn sie konfrontiert werden: "Ach, du lieber Himmel, Drohnen!" oder "Hasso, aus! Dieses gefährliche Zeugs ist nichts für dich." Ein Glück kann man in diesem Fall sagen, sonst würden die Lieben es noch wegschleifen oder verbeißen. Kinder und Jugendliche sind dagegen begeistert, interessierte Erwachsene auch. Die beißen auch nicht.

Man sollte sich da nicht von einer Verteufelung erfassen lassen, die sogar schon Leute beim Stichwort Drohne in Deckung gehen lässt, weil sie a) eine Ausspionierung befürchten, b) einen Angriff wie in Kriegsgebieten für möglich halten oder c) Angst haben, dass ihnen das Ding auf den Kopf fällt.

Sicher, es gibt Drohnen im Kriegsdienst, die allerdings ganz andere Ausmaße annehmen, auch wäre es möglich mit einer flinken Lastdrohne von 1 bis 2 m Seitenlänge eine durchaus dicke Granate über Nachbars Erdbeerbeet auszuklinken, das geht allerdings auch mit Modellfliegern, die Lasten tragen können. 

Lastdrohnen sind eher für Versorgungs- oder Notfalldienste gedacht, z.B. Flussüberquerung von Kleingütern, Wandererhilfe, Skifahrer in Bergnot, Abgeschnittene bei Naturkatastrophen u.v.m.  Drohnen im regulären Modellbau- oder gewerblichen Luftfotografiebereich haben ganz andere Aufgaben. Sie dienen der sportlichen und Unterhaltsseite oder dem Einkommen. 

Da die meisten Drohnen sehr sicher sind und immer sicherer werden, kann man sie bereits per Knopfdruck zurückholen, sie landen am Startort oder gelenkt am Wunschort ganz oder halbautomatisch. Weiterhin haben die etwas teureren Drohnen ab 50-100 EUR bereits, oft schon drunter, zumindest eine Warn- oder gar Rückkehrfunktion, wenn die Batterieleistung des Senders oder der Drohne nachlässt. Bewegen Sie sich im Segment über 100 oder gar 200 EUR mit GPS können Sie fast immer Ihrer Drohne keine weitere Höhe oder Ferne mehr entlocken. Sie bleibt z.B. irgendwo z.B. in 20 Metern Ferne/Höhe stehen bzw. pendelt sich da ein, kehrt dann von allein zurück, und zwar fliegt sie in L-Form, sodass sie senkrecht landet (keine Diagonale!) und landet selbstständig. Komfortabler geht es nicht. 

Ein Absturz ist nur dann zu erwarten, wenn ein Motor ausfällt, dann geht es wie beim Helikopter unaufhaltsam nach unten, aber nur, wenn es ein Tri- oder Quadcopter ist, also drei oder vier Motoren hat. Ab Hexacopter (sechs Motoren) können zwei Motoren ausfallen, und er fliegt immer noch. Das sollten Sie bei Anschaffungen bedenken, wobei ein Motorausfall durch Einhalten von Abkühlzeiten sehr lange vermieden werden kann. Hexacopter sind ebenfalls preiswert bis sehr teuer zu haben. Wenn Sie Ihren Quadcopter regelmäßig 10x hintereinander nach Batteriewechsel losjagen, also an die 80-100 Minuten in der Luft sind, dürfen Sie sich nicht über durchbrennende Motoren wundern. Häufige Ursachen sind auch Umwicklungen der Propellereinheiten mit Gras, was die Motoren bei voller Leistung ausbremst und durchbrennen lässt.

Wer Interesse an Drohnen/Quad-/Hexa-/Multicoptern hat, wird ab heute über die neue Drohnenverordnung mit Versicherungs- und Kennzeichenpflicht stolpern. Hier gilt die Regel: Ein Eigentümerschild mit Adresse/Telefon ist immer empfehlenswert, und da Papierschilder bis 250 Gramm Abfluggewicht reichen, kann man sich beim Etikettenversand eindecken. Ab 250 Gramm muss es ein feuerfestes Schild aus Metall, gut sichtbar angebracht, sein, damit bei Verursachung eines Brandes durch Absturz und Kurzschluss-/Brandschäden oder bei Personen- und Sachschäden allgemein der Eigentümer ermittelt werden kann. Man kann  sich natürlich auch nur auf Metallschilder festlegen.

Die Gefahr 
allerdings, dass eine abstürzende Modelldrohne im Gewichtsbereich ab 2,5 Kilogramm Funkenschlag, Explosion u.dgl. in sich entwickelt, ist äußerst gering, selbst wenn die LEDs nach Absturz noch weiterblinken, bei den kleinen Drohnen sogar so gut wie ausgeschlossen. Gewichtige Drohnen könnten natürlich Einschlagschäden (z.B. dünnwandige Kirchen-, Bürogebäudefenster, Scheune aus dem 18 Jh. etc.) verursachen. Auch ist es sicher nicht ohne, wenn ein Fußgänger von einem Schwergewicht getroffen würde. Das wäre der schlimmste Fall. (Die kleinen verscheuchen Sie wie Fliegen, schlagen Sie dabei von unten nach oben mit der Faust auf den Korpus der Drohne :-). Es hilft bei dem kleinen Gefutzel auch der Spazierstock oder der Regenschirm!  Auf dem Feld / Modellflugplatz ist die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung wieder sehr gering, hier ist Platz bzw. passt man auf.

Neu ist generell die Kenntnisnachweispflicht, dass jemand in der geprüften Lage ist, eine Drohne ab 2,5 Kilogramm zu fliegen. Das darf für Hobbypiloten nur noch auf dem Modellflugplatz passieren. 
Wegen des Nachweises fragen Sie beim Modellbauverein nach oder schauen Sie im Internet. Der "Führerschein" kostet im Moment ca. 30 EUR.  

Drohnen sind nicht nur in der Preisspanne von unter 20 EUR (dafür gibt es bereits gut fliegende und ansprechend große, aber immer nur unter 250 Gramm schwere Ready-to-fly-Drohnen / Multicopter mit 30x30 bis 50x50 cm Außenmaß mit Propellern) bis zu 10.000 EUR und mehr für Profigeräte (Landvermesser, Baufirmen, Rettungsdienste, Fotografen) zu haben, sondern auch in der Gewichtsklasse von unter 20 Gramm bis 10 Kilogramm und mehr.

Versichern Sie sich über eine umfassende Modellflugversicherung, die günstig fürs ganze Jahr etwaige Schäden auffängt. Und befestigen Sie Ihr Kennzeichen außen und sichtbar an der Drohne. Das Internet nennt Ihnen die Anbieter. Es hat auch den riesigen Vorteil, wenn Piloten Drohnen fliegen, die nicht automatisch reagieren und durch Batterieende, Motorausfall, Flugfehler verloren gehen, von aufrichtigen Findern zurückgegeben werden können.

Also an alle Interessenten, lassen Sie sich dieses Flugerlebnis nicht entgehen, betrachten Sie die Welt von oben, drehen Sie Videos und schießen Sie Fotos oder lassen Sie Ihre Drohne über die Wiese eilen oder mit anderen Rennen fliegen, es macht einfach viel Spaß. Drohnen reagieren ziemlich exakt und sind gut zu fliegen. 

Die Drohnenbestimmungen gilt es natürlich einzuhalten. Dazu der Beitrag über die U-Boot-Drohnen, die meist sehr hochpreisig sind oder im Preiswertbereich ohne Kamera oder mit nicht wasserdichten Kameras. Tauchen Sie besser nicht damit! Zumindest als Amphibienmodell (Erde, Wasser, Luft) können Sie diese für unter 100 EUR fix und fertig - ohne Kamera - bekommen.

100 Meter Abstand zu Gebäuden, Menschenansammlungen, nicht über Militär- / Polizei- / Krankenhausgelände, Flugplätzen, Menschenmengen, keine Schwimmbäder / Nackten / Privatgärten, nicht über 100 m Höhe auf dem Feld und bei FPV-Bildübermittlung nur bis 30 m Höhe! In Wohngebieten ebenfalls nur bis 30 m und 250 Gramm. Über diesen Grenzen nicht in Wohngebieten! Ab 2,5 Kilogramm nur Modellflugplatz! Soweit das Gröbste.





Samstag, 8. Juli 2017

World of Drones: Millionen von Menschen schreien auf: die U-Boot-Drohne fürs Schwimmbad (!?)






WORLD'S FIRST SUBMARINE DRONE!! The "MARINER" Waterproof Drone, 
filmed in St Maarten, SXM, CARIBBEAN

Ebenfalls sehr überzeugend die 



FPV/Videozubehör geht extra.

Gopro 4 Silver or Black is compatible: http://amzn.to/2hvRMOn

FPV Goggles: http://goo.gl/yQorS6

I use Power Director 15 to edit my vids: http://amzn.to/2ftrZ8I

Aber erschrecken Sie nicht, Sie müssen keine 1300 bis 1800 EUR für solch ein Multitalent ausgeben, wer richtig stöbert findet kleinere wasserdichte Drohnen mit Kamera für wenig Geld und kann sich hier unter 100 EUR versuchen. Sie können allerdings nicht wie mit einem U-Boot unter Wasser fahren. Lässt man die Drohne aber aus großer Höhe ins Wasser plumpsen, kann ein kurzer Moment Unterwasserimpression festgehalten werden. Dann haben Sie dasselbe wie mit der SwellPro. Die Mariner kann echte Tauchfahrt. Fragen Sie Ihren Händler vorher, ob das preiswerte Modell den Eintaucher auch wirklich kann und verträgt. Viele Modelle kommen aus chinesischen, malaysischen, 
taiwanesischen oder philippinischen Fabriken, 
wo das nicht immer gewährleistet ist. 
Seriöse Händler klären Sie korrekt auf. 
Nicht kaufen bei Händlern, die keine Auskunft geben können.
Bei diesen Händlern können die Drohnen/Dröhnchen schon kaputt/Teile wie Akkus, Platine, Empfänger defekt ankommen. Das liegt auch daran, dass es Endhändler gibt, die illegalerweise B- und C-Ware in den 
regulären A-Waren-Markt pumpen.
Aber Moment mal, darf eine Drohne, ein Quadro-, Hexa-/Multicopter überhaupt im Schwimmbad, am Badesee, Flussbeach, Meeresstrand verwendet werden?



*** NEUE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ***
Was ganz wichtig ist: Die beiden großen Profidrohnen wiegen um die 2,5 kg und wären im Jahr der Drohnenverordnung 2017 beinahe unter "Führerscheinpflicht" und "Aufstiegsgenehmigung für private Nutzer" gefallen. 

Seit April 2017 gibt es eine abgemilderte Bestimmung. 
Die Gewichtsgrenze liegt für Aufstiegsgenehmigungen und Nachweise der Bedienerqualitäten nun bei 5 kg. 
Gewerbliche Nutzer mit Luftbildwunsch oder Überschreitung der Höhen-/Gewichtsgrenze müssen weiterhin Genehmigungen beantragen. 

Verboten sind alle Gefährdungen und Behinderungen durch Drohnen und Multikopter. Absolut nicht erlaubt ist der Einsatz und Betrieb von Drohnen und Multikoptern innerhalb oder in der Nähe von sensiblen Bereichen. Hier gilt ein Mindestabstand von 100 Metern, damit sind sehr wahrscheinlich die Außengrenzen Ihres Flugbereichs gemeint, also sollten Sie besser 200-300 Meter entfernt sein. Andernfalls könnte Ihre Drohne ja direkt in Höhe der Fenster des Knasts oder des Chefs Fotos machen. :-) 

Als sensibel gelten Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, andere Sicherheits- oder Katastropheneinsätze, militärische Anlagen und Gefängnisse, Industrie- und Energiererzeugungsanlagen (z.B. Windräder, Solarfelder), Einrichtungen des Bundes, der Länder oder konsularische Vertretungen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete, 
Hauptverkehrswege wie Bundesautobahnen oder dicht befahrene Verkehrswege/Bundes-, Landstraßen, Kanäle, Flüsse, Bahngleise, An- und Abflugbereiche sowie Kontrollzonen von Flugplätzen.

Drohnen und Multikopter, die schwerer sind als 250 Gramm, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden. Die kleinen Lösungen für unter 100 EUR sind meistens nicht mal 250 Gramm schwer, aber sie dürfen dennoch nicht aufsteigen, weil über Wohngebieten Drohnen, 
die per Funksignal gesteuert werden und darüber hinaus FPV-Bilder übermitteln bzw. über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügen oder 
akustische Signale versenden, ebenfalls verboten sind. Außerhalb von Wohngebieten (100 Meter mindestens entfernt) dürfen FPV-Drohnen und Multikopter mit Kameras (Übertragung auf Phones. Tablets oder Bildschirme
bis zu 100 m hoch steigen. 
Auf Modellflugplätzen noch höher. 

FPV-Flüge (First Person View – aus der Sicht der ersten Person/Pilotensicht/Kamera im Flugobjekt und Live-Bildübertragung des Bildes zum Boden) mit einer FPV-Brille (Goggles, Videobrillen) sind erlaubt, wenn das Flugmodell nicht schwerer als 250 Gramm ist und darüber hinaus nicht mehr als 30 Meter hoch und innerhalb des 100-Meter-Radius Entfernung geflogen wird. Außerdem sind FPV-Flüge mit Videobrille über 250 Gramm erlaubt, wenn eine zweite Person den Steuerer am Boden auf Gefahren im Flugbetrieb per Zuruf aufmerksam machen kann, die der Goggles-Träger nicht sehen kann, weil sie außerhalb seines Kamerablickfelds sind. 

Selbst wenn eine Drohne/ein Multikopter viel mehr kann, muss sich der Senderbediener an die gesetzlich vorgeschriebene Maximalentfernung 
von 100 Metern halten.

Flüge über fremden Wohngrundstücken, die ohne Genehmigung 
der Eigentümer oder anderen Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) 
erfolgen, sind nicht erlaubt! 
 Flüge über dem eigenen Grundstück sind jederzeit möglich.

Ebenfalls wichtig und gesetzlich vorgeschrieben ist, dass eine Drohne haftpflichtversichert ist, alle Drohnen ab 250 Gramm eine feuerfeste Drohnen-Plakette bzw. ein Drohnen-Kennzeichen benötigen mit dem Name und der Adresse des Eigentümers.

Flüge bei Nacht bedürfen einer Aufstiegserlaubnis, nicht gemeint sind jedoch Flüge bei Dämmerung (vor oder nach Dunkelheit) in beispielsweise 30 Metern Umfeld und nach oben - je nach Sichtweite - in unsensiblen Gebieten, in denen man die Beleuchtung der Drohne/des Multikopters genießen möchte. 




(c) BMVI

Donnerstag, 22. Juni 2017

World of Drones: Die weltgrößte Renndrohne






Without further ado, we present: the world's LARGEST racing drone!
Learn to build your own mini quad: https://goo.gl/uiPnfT

Thanks to T-Motor, we were able to create a GIANT race drone that you inspired and may have seen pop up in some of our vlogs and episodes. The time has come to share it with the world!

Check out T-Motor's website: http://www.rctigermotor.com/