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Montag, 3. Juli 2017

WhatsApp illegal? Heikle Sache

Auf WhatsApp-Nutzer kann nicht nur eine Überwachung zukommen, erlaubt ist es ja jetzt, sondern nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld eine Klage. Nach dessen Meinung ist es den Nutzern des Messengers eigentlich verboten, andere Personen ohne deren schriftliche Einverständniserklärung in die eigene WhatsApp-Kontaktliste aufzunehmen.

Ferner sei der Nutzer von WhatsApp nicht dazu berechtigt, die Telefonnummern seiner Kontakte an WhatsApp herauszugeben, was aber automatisch passiert. Man sendet nicht mal verschlüsselte Daten. WhatsApp kann das komplette Adressbuch des Nutzers einsehen und verwenden.

Es ist sehr wahrscheinlich und sicher, dass gewitzte Rechtsanwälte ein Zubrot suchen und Abmahnungen deswegen verschicken werden, aber so einfach ist das nicht. Schließlich kann man bei Kontakten, die selbst WhatsApp nutzen, annehmen, dass sie den gleichen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben. Daher sind Abmahnversuche wenig erfolgversprechend, wenn Nutzer ihre Nummer und Namen sowieso offen in frei zugänglichen Verzeichnissen wie Telefonbüchern oder Listen bei Socialmedia Anbietern zeigen.

Man kann zur Vermeidung von Auseinandersetzungen natürlich immer die anderen Nutzer vorher fragen oder in den Einstellungen des Smartphones WhatsApp den Zugriff auf das Adressbuch verweigern.

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