Die Deutsche Literaturkonferenz und die von ihr eingesetzte AG Digitale Bibliotheken haben sich auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 in Frankfurt am Main erneut mit der Problematik der verwaisten und vergriffenen Werke befasst. Das sind Bücher, die keine Urheberrechtswahrnehmer mehr haben und nicht mehr gedruckt werden. Da nicht jeder Verlag sich für Nischentitel interessiert, aber auch niemand mit Einnahmeverlusten kalkulieren möchte, sollen die Werke zumindest digitalisiert werden.
Der Deutschen Literaturkonferenz gehören die am literarischen Leben in Deutschland maßgeblich beteiligten Verbände an. In der AG Digitale Bibliotheken arbeiten Vertreter von Autoren, Verlagen, Bibliotheken sowie der VG WORT und VG BILD-KUNST eng zusammen, um Lösungen für die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bibliotheken zu finden. Die AG Digitale Bibliotheken hat bereits vor einiger Zeit Gesetzgebungsvorschläge für die Nutzung von verwaisten Werken und vergriffenen Werken erarbeitet.
Diese Vorschläge wurden mittlerweile vom Deutschen Kulturrat und von der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages aufgegriffen (BT-Drucksache 17/3991). Ferner hat insbesondere Staatsminister Neumann in seinem Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter vom November 2010 die Lösungsvorschläge unterstützt und sich ebenfalls für begleitende gesetzliche Regelungen ausgesprochen.
Die Deutsche Literaturkonferenz bedauert es sehr, dass trotz der Übereinstimmung der beteiligten Kreise in der Deutschen Literaturkonferenz, trotz der konkreten Unterstützung im politischen Raum und trotz der allgemeinen Erkenntnis, dass für diesen Bereich gesetzliche Regelungen dringend erforderlich sind, ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung bisher nicht veröffentlicht wurde.
Der Beginn der Digitalisierung der verwaisten und vergriffenen Werke in den Bibliotheken, die in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und in der Europäischen Digitalen Bibliothek (Europeana) für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen, rückt damit in immer weitere Ferne.
Das ist kulturpolitisch in hohem Maße zu bedauern und widerspricht der erklärten Zielsetzung der Bundesregierung. Die Deutsche Literaturkonferenz bittet deshalb die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Sollte sich der geplante „Dritte Korb“ für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft weiterhin verzögern, so bittet die Literaturkonferenz, das Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke hiervon abzukoppeln und vorzuziehen.
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