Deutsche Herzstiftung appelliert an Spenderbereitschaft in Deutschland /
Transplantationsmediziner für eine Widerspruchsregelung
(Frankfurt am Main, 3. Juni 2011) Immer noch herrscht ein extremer Mangel an Spenderherzen in Deutschland und ein dramatisches Gefälle zwischen niedriger Spender- und hoher Empfängerzahl. Anlässlich des Tags der Organspende am 4. Juni appellierte die Deutsche Herzstiftung an die Spenderbereitschaft in der Bevölkerung. Zwar hat sich die Situation für die postmortalen Organspenden insgesamt leicht verbessert, so dass die Zahl der Spenderherzen von nur 347 im Jahr 2009 auf 385 im Jahr 2010 gestiegen ist (Quelle: DSO). Dennoch ist die Kluft zwischen der Zahl der Spenderherzen und der Zahl der auf eine Verpflanzung Wartenden weiterhin groß: Im Jahr 2010 standen den nur 385 Spenderherzen 929 wartende Empfänger gegenüber, die auf eine Herztransplantation hoffen.
„Der Mangel an Spenderherzen ist dramatisch und die Wartezeit für eine Herztransplantation viel zu lang. Im Schnitt beträgt sie zwischen einem und drei Jahren, so dass sich der Zustand vieler Patienten erheblich verschlechtert“, sagt Prof. Dr. med. Dr. h.c. Friedhelm Beyersdorf, Direktor der Abt. für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung. „Zirka 85 Prozent aller Transplantationen führen wir bei Empfängern durch, die auf der Intensivstation liegen – das muss sich ändern.“
Transplantationszentren wie das Freiburger Universitätsklinikum setzen deshalb auf die Organspendebereitschaft der Bevölkerung. Dies schließt ältere Menschen nicht aus, deren Organzustand eine Herzverpflanzung zulässt. „Grundsätzlich kommt auch das Herz eines Menschen, der älter als 60 Jahre alt ist, für eine Organübertragung in Frage. Entscheidendes Kriterium ist nicht das Alter, sondern der biologische Zustand des Spenderorgans“, sagt Prof. Beyersdorf.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland effektiv zu erhöhen, plädieren Transplantationsmediziner wie Prof. Beyersdorf für eine Widerspruchsregelung, wie es sie in Ländern wie Österreich, Spanien oder Belgien gibt. „Jeder ist prinzipiell ein Organspender, wenn er sich nicht irgendwann einmal dagegen ausgesprochen hat. Allerdings würde auch dann in jedem Fall eine Absprache mit den nächsten Angehörigen erfolgen, um eine von allen akzeptierte Organspende zu erreichen. Das Gute an diesem Verfahren ist, dass sich dann jeder Mensch einmal im Leben mit dem Thema ,Transplantation‘ und ,Organspende‘ auseinandergesetzt hat, unabhängig davon, ob zugestimmt oder abgelehnt wird“, erläutert er das Grundprinzip dieser Regelung. Eine solche Widerspruchsregelung würde vielen Menschen das Leben retten.
Ein Organspendeausweis kann kostenlos bei der Deutschen Herzstiftung über die Telefonnummer 069 955128-0 bzw. mit einer E-Mail an info@herzstiftung.de angefordert werden.
„Der Mangel an Spenderherzen ist dramatisch und die Wartezeit für eine Herztransplantation viel zu lang. Im Schnitt beträgt sie zwischen einem und drei Jahren, so dass sich der Zustand vieler Patienten erheblich verschlechtert“, sagt Prof. Dr. med. Dr. h.c. Friedhelm Beyersdorf, Direktor der Abt. für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung. „Zirka 85 Prozent aller Transplantationen führen wir bei Empfängern durch, die auf der Intensivstation liegen – das muss sich ändern.“
Transplantationszentren wie das Freiburger Universitätsklinikum setzen deshalb auf die Organspendebereitschaft der Bevölkerung. Dies schließt ältere Menschen nicht aus, deren Organzustand eine Herzverpflanzung zulässt. „Grundsätzlich kommt auch das Herz eines Menschen, der älter als 60 Jahre alt ist, für eine Organübertragung in Frage. Entscheidendes Kriterium ist nicht das Alter, sondern der biologische Zustand des Spenderorgans“, sagt Prof. Beyersdorf.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland effektiv zu erhöhen, plädieren Transplantationsmediziner wie Prof. Beyersdorf für eine Widerspruchsregelung, wie es sie in Ländern wie Österreich, Spanien oder Belgien gibt. „Jeder ist prinzipiell ein Organspender, wenn er sich nicht irgendwann einmal dagegen ausgesprochen hat. Allerdings würde auch dann in jedem Fall eine Absprache mit den nächsten Angehörigen erfolgen, um eine von allen akzeptierte Organspende zu erreichen. Das Gute an diesem Verfahren ist, dass sich dann jeder Mensch einmal im Leben mit dem Thema ,Transplantation‘ und ,Organspende‘ auseinandergesetzt hat, unabhängig davon, ob zugestimmt oder abgelehnt wird“, erläutert er das Grundprinzip dieser Regelung. Eine solche Widerspruchsregelung würde vielen Menschen das Leben retten.
Ein Organspendeausweis kann kostenlos bei der Deutschen Herzstiftung über die Telefonnummer 069 955128-0 bzw. mit einer E-Mail an info@herzstiftung.de angefordert werden.
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