(Statista/René Bocksch) Bund und Länder haben sich auf das weitere Vorgehen während der Corona-Pandemie geeinigt. Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, allerdings verständigte sich die Regierung auch auf an die Sieben-Tage-Inzidenz gebundene Öffnungsmöglichkeiten.
Nachdem ab dem 01. März bereits Kitas, Grundschulen und Friseur_innen öffnen durften, werden am Montag dem 08. März Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte sowie körpernahe Dienstleistungen und Flug- und Fahrschulen wieder zur Verfügung stehen. Dabei soll jedoch immer nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter auf den ersten 800 Quadratmetern der Eintritt ermöglicht werden und die generelle Maskenpflicht soll weiterhin bestehen.
Alle weiteren Öffnungsschritte im Fünf-Stufen-Plan sind dann abhängig von den Inzidenzwerten. Liegt diese im Wochenschnitt bei unter 100 Fällen pro 100.000 Einwohner_innen so darf auch der Einzelhandel und einige Kultureinrichtungen nach Terminvergabe wieder öffnen. Auch Individualsport im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist möglich. Bei einem Inzidenzwert unter 50 Fällen, dürfen Personen auch ohne Termin Einzelhandel und Kultureinrichtungen nutzen. Kontaktloser Sport darf dann sogar mit bis zu zehn Teilnehmer_innen stattfinden.
Öffnungsschritt 4 tritt frühestens am 22. März ein – hier bestimmt der Inzidenzwert in welchem Maße die Außengastronomie öffnen kann und ob Theater-, Konzert- und Kinobesuche ohne vorherige Terminvergabe und negativem Testergebnis möglich sind. Kontaktsportarten können draußen getrieben werden.
Die letzte Stufe beinhaltet weitere Lockerungen für den Einzelhandel und größere Freizeitveranstaltungen mit maximal 50 Personen im Außenbereich. Zudem darf bei geringer Inzidenz auch in der Halle wieder Kontaktsport stattfinden.
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz zu irgendeinem Zeitpunkt wieder über 100 Fälle steigen, so greift die Notbremse und die strengen Lockdownregeln von vor dem 01. März treten wieder in Kraft. Über weitere Maßnahmen wird in der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März entschieden.
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