SV Verlag

SV Verlag mit Handy oder Tablet entdecken!
Die neue Generation der platzsparenden Bücher - klein, stark, leicht und fast unsichtbar! E-Books bei viereggtext! Wollen Sie Anspruchsvolles veröffentlichen oder suchen Sie Lesegenuss für zu Hause oder unterwegs? Verfolgen Sie mein Programm im SV Verlag, Sie werden immer etwas Passendes entdecken ... Weitere Informationen

.

.
Dichterhain, Bände 1 bis 4

.

.
Dichterhain, Bände 5 bis 8

Übersetze/Translate/Traduis/Tradurre/Traducir/переводить/çevirmek

Donnerstag, 7. April 2016

Amnesty-Aktion Iran: Wo Kinder gemäß der Sharia hingerichtet werden

Ab wann ist man erwachsen? Im Iran kann diese Frage über Leben und Tod entscheiden. Die dortigen Behörden greifen im Rahmen ihrer Strafverfolgung zum grausamsten aller Mittel: der Todesstrafe für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter.

Von 2005 bis 2015 wurden im Iran mindestens 74 jugendliche Straftäterinnen und Straftäter hingerichtet. Im Jahr 2014 befanden sich nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 160 weitere Personen in Haft, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das iranische Strafgesetzbuch: Dies erlaubt es, Mädchen schon ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren zum Tode zu verurteilen.

Werden Sie aktiv! Fordern Sie mit uns ein Ende der Todesstrafe für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter im Iran. Setzen Sie sich jetzt dafür ein, dass die iranischen Behörden die bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen umwandeln. Hier geht es zur Online-Aktion – jetzt mitmachen: https://www.amnesty.de/iran

Jedes Kind hat ein Recht auf Leben. So steht es in Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention. "Kinder" im Sinne der Konvention sind alle Personen unter 18 Jahren – eine Hinrichtung von Minderjährigen ist absolut verboten.

Auch der Iran hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, doch in der Praxis verletzt das Land seine internationalen Verpflichtungen fortwährend. So ließen die iranischen Behörden im Oktober 2015 die 23-jährige Fatima Salbehi hinrichten. Sie hatte im Alter von 17 Jahren ihren Ehemann ermordet, mit dem sie ein Jahr zuvor zwangsverheiratet worden war.

Zwar können die Richter seit einer Gesetzesreform im Jahr 2013 über die "Reife" der Beschuldigten entscheiden und damit auch eine Todesstrafe abwenden. Tatsächlich bleibt sie jedoch in Kraft. Die Todesstrafe für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter darf aber keine Option sein, sie muss abgeschafft werden!

Machen Sie Druck auf die iranischen Behörden! Fordern Sie den Leiter der Justizbehörden im Iran auf, die Todesstrafe für Minderjährige abzuschaffen: https://www.amnesty.de/iran


Unterstützen Sie den Einsatz von Amnesty International gegen die Todesstrafe auch mit Ihrer Spende: https://www.amnesty.de/spendentool

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen