Google-Urteil des EuGH -
eigener Beirat auf europäischer Seite kümmert sich um die große Lösch-Frage
Ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dabei
70.000 Löschanträge von Bürgern sind schon eine Menge. Gegenüber den Millionen Einträgen allerdings ein Spauz. Für besonders schwierige Fälle hat Google sogar einen unabhängigen, beratenden Beirat mit externen Experten aus Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Zivilgesellschaft und Technologie ins Leben gerufen.
Das Beratergremium werde von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen und im Herbst in ganz Europa öffentliche Sitzungen abhalten, um die mit der Löschung verbundenen Fragen tiefergehend zu untersuchen, schreibt Drummond. Ein öffentlicher Bericht werde Empfehlungen zum Vorgehen bei besonders schwierigen Löschanträgen (wie zum Beispiel strafrechtlichen Verurteilungen) enthalten, Gedanken zu den Folgen für die europäischen Internetnutzer, Presseverlage, Suchmaschinen und andere Betroffene formulieren, und Verfahrensschritte empfehlen, durch die die Verlässlichkeit und Transparenz für Websites und Bürger verbessert werden können.
Google steht dem Urteil des Europäischen Gerichtshof "zum Recht auf Vergessen" sehr kritisch gegenüber. Gleichzeitig respektiere das Unternehmen den Beschluss und kümmert sich um die mehr als 250.000 betroffenen Websites. Angeblich werde jeder einzelne Antrag individuell geprüft.
eigener Beirat auf europäischer Seite kümmert sich um die große Lösch-Frage
Ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dabei
70.000 Löschanträge von Bürgern sind schon eine Menge. Gegenüber den Millionen Einträgen allerdings ein Spauz. Für besonders schwierige Fälle hat Google sogar einen unabhängigen, beratenden Beirat mit externen Experten aus Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Zivilgesellschaft und Technologie ins Leben gerufen.
Das Beratergremium werde von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen und im Herbst in ganz Europa öffentliche Sitzungen abhalten, um die mit der Löschung verbundenen Fragen tiefergehend zu untersuchen, schreibt Drummond. Ein öffentlicher Bericht werde Empfehlungen zum Vorgehen bei besonders schwierigen Löschanträgen (wie zum Beispiel strafrechtlichen Verurteilungen) enthalten, Gedanken zu den Folgen für die europäischen Internetnutzer, Presseverlage, Suchmaschinen und andere Betroffene formulieren, und Verfahrensschritte empfehlen, durch die die Verlässlichkeit und Transparenz für Websites und Bürger verbessert werden können.
Google steht dem Urteil des Europäischen Gerichtshof "zum Recht auf Vergessen" sehr kritisch gegenüber. Gleichzeitig respektiere das Unternehmen den Beschluss und kümmert sich um die mehr als 250.000 betroffenen Websites. Angeblich werde jeder einzelne Antrag individuell geprüft.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen