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Sonntag, 26. Januar 2025

Friedman in der Oper: Gespräch mit ANNE BRORHILKER über Macht mit Blick auf den Cum-ex-Skandal



Michel Friedman       Foto: Robert Schittko


Friedman in der Oper

 Gespräch mit Anne Brorhilker über Macht


Zur Premiere Macbeth



Im Dialog mit renommierten Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wissenschaft befragt der Publizist Michel Friedman Opernstoffe auf ihren Bezug zu unserer Lebensrealität.

Nachdem sie in der vergangenen Spielzeit ins Leben gerufen wurde, steht die Reihe Friedman in der Oper auch in dieser Saison sechs Mal auf dem Programm und knüpft jeweils an ein Werk aus dem Spielplan der Oper Frankfurt an.

Die zweite Veranstaltung dieser Saison am

Dienstag, dem 28. Januar 2025, um 19 Uhr im Opernhaus

widmet sich anlässlich der Neuproduktion des Werkes Giuseppe Verdis Macbeth dem Motto MACHT.

Als Gesprächspartnerin Friedmans konnte Anne Brorhilker, Geschäftsführerin bei der Bürgerbewegung Finanzwende und ehemalige Staatsanwältin im

Anne Brorhilker
(Foto: privat)
Cum-Ex-Prozess*, gewonnen werden.

Karten zum Preis von € 20 / ermäßigt € 10 (12,5% Vorverkaufsgebühr nur im externen Vorverkauf) sind bei unseren üblichen Vorverkaufsstellen, online unter www.oper-frankfurt.de oder im telefonischen Vorverkauf 069 – 212 49 49 4 erhältlich.

In Verdis Shakespeare-Vertonung geht es um ein mörderisches Paar, das – angetrieben von »Prophezeiungen«, die schon vorhandene Begierden beflügeln – nach der Macht greift und dabei über Leichen geht. Wie kommt es, dass wir, selbst wenn wir schon mächtig sind, nach immer mehr Macht streben?

Um welchen Preis?

Und was macht das mit uns?

Über solche Fragen diskutiert Michel Friedman mit ANNE BRORHILKER. 

Die Juristin war Oberstaatsanwältin in Köln und erstritt zahlreiche Urteile gegen CumEx-Täter*innen. Im April 2024 bat sie um Entlassung aus dem Staatsdienst und übernahm die Geschäftsführung der Bürgerbewegung Finanzwende, wo sie sich weiter mit dem Thema Finanzkriminalität beschäftigt.







*    Die Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte haben uns verwundert, viele konnten es nicht einstufen. Es sind komplexe Steuergestaltungen seitens der Zahlpflichtigen, die darauf abzielen, Steuerbelastungen für Anleger zu verringern. Hier sind die wesentlichen Schritte und Mechanismen dieser Geschäfte:

Cum-Cum-Geschäfte

Cum-Cum-Geschäfte wurden von ausländischen Anlegern genutzt, die deutsche Aktien besaßen. Diese Geschäfte funktionierten folgendermaßen:
Vor dem Dividendenstichtag wurden die Aktien an eine inländische Bank oder ein anderes inländisches Finanzinstitut verkauft oder verliehen.
Die inländische Bank kassierte die Dividende und konnte dabei die Kapitalertragsteuer anrechnen, da sie in Deutschland steuerpflichtig war.
Nach dem Dividendenstichtag ging die Aktie wieder zurück an den ursprünglichen ausländischen Eigentümer.


Cum-Ex-Geschäfte

Cum-Ex-Geschäfte waren eine noch raffiniertere Methode:

Leerverkäufe von Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag durchgeführt.
Mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer: Diese Geschäfte nutzten Lücken im System, sodass dieselbe Kapitalertragsteuer mehrmals erstattet wurde, obwohl sie nur einmal abgeführt wurde.



Aufgrund dieser Geschäfte entstand ein enormer Steuerausfall. Schätzungen zufolge könnte das durch Cum-Cum-/ Cum-Ex-Geschäfte entstandene Steuerloch bis zu 30 Milliarden Euro betragen haben, was nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen hatte, sondern auch das Vertrauen in das Steuer- und Finanzsystem erschüttert hat. 

Diese Summe "Gemeinschaftsgeld" erwirtschaftet etwa die gesamte Gruppe der Angestellten mit einem monatlichen Einkommen von ca. 4000 EUR brutto in einem Jahr! Das sind an die 5 Mio Menschen.

Es wurden in beiden Varianten mehrere Anklagen u.a. in München und Köln erhoben, auch Urteile gesprochen, es ist aber eher schwer zu ermitteln, die Beweise zu finden. Cum-Cum-Geschäfte sind wesentlich höher im Schaden, pro Fall Milliarden.

Olaf Scholz musste als Zeuge im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss aussagen, da er während der Zeit, in der die Hamburger Behörden zögerten, Steuerrückforderungen von Cum-Ex-Geschäften geltend zu machen, Bürgermeister von Hamburg war. Konkret ging es um die Frage, ob Scholz Einfluss darauf hatte, dass die Hamburger Finanzbehörden bereit waren, Steuerrückforderungen in Höhe von 90 Millionen Euro verjähren zu lassen.

Es steht die Vermutung im Raum, dass politische Einflussnahme, insbesondere seitens Scholz, eine Rolle dabei gespielt haben könnten, um der Warburg-Bank, die in die Geschäfte verwickelt war, einen Vorteil zu verschaffen. Dank neuer Beweise rief man Scholz früh wieder in den Ausschuss, um über etwaige Einflussnahmen und den Umgang mit verdächtigen E-Mails aus seiner Amtszeit Aufklärung zu geben. Scholz bestritt jegliche bewusste Einflussnahme.

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