Das Bundesverwaltungsgericht wird laut dpa im März die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Dann werden in Leipzig die ersten von insgesamt 25 anhängigen Klagen gegen den Beitrag verhandelt.
Mehrere Privatkläger halten die Abgabe für verfassungswidrig. Sie besitzen entweder nur ein Radio oder gar kein Gerät. Zahlen müssen sie trotzdem, weil der Beitrag anders als früher nicht mehr an den Besitz eines Empfangsgerätes gekoppelt ist, sondern pro Haushalt erhoben wird. Das sei willkürlich und verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung. Nach Angaben des Gerichtes ist die mündliche Verhandlungen für den 16. und 17. März geplant.
Später im Jahr stehen dann auch noch die Klagen einer Autovermietung und einer Handelskette zur Verhandlung an. Auch sie halten den Rundfunkbeitrag für rechtswidrig. Es werde einfach vermutet, dass in jeder Filiale Rundfunk empfangen werde - obwohl das gar nicht der Fall sei. Früher mussten Betriebe die Zahl ihrer Geräte melden. In den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos geblieben. Sollten die Leipziger Richter zur Auffassung gelangen, dass der Rundfunkbeitrag grundgesetzwidrig ist, müssten sie den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Entscheiden die Verwaltungsrichter anders, könnten die Kläger nach Karlsruhe selbst ziehen.
Später im Jahr stehen dann auch noch die Klagen einer Autovermietung und einer Handelskette zur Verhandlung an. Auch sie halten den Rundfunkbeitrag für rechtswidrig. Es werde einfach vermutet, dass in jeder Filiale Rundfunk empfangen werde - obwohl das gar nicht der Fall sei. Früher mussten Betriebe die Zahl ihrer Geräte melden. In den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos geblieben. Sollten die Leipziger Richter zur Auffassung gelangen, dass der Rundfunkbeitrag grundgesetzwidrig ist, müssten sie den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Entscheiden die Verwaltungsrichter anders, könnten die Kläger nach Karlsruhe selbst ziehen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen