Im Bundestag gibt es erhebliche Kontroversen über die Migrationspolitik und die Bereitstellung von Schutzräumen. Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert die Regierung für einen "migrationspolitischen Sonderweg" und warnt vor einer Zunahme illegaler Migration. Sie fordert strengere Grenzkontrollen und mehr Maßnahmen zur Begrenzung der Migration.
Auf der anderen Seite verteidigt die SPD das Asylrecht und betont, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen einhalten muss. Es gibt auch Diskussionen über die Notwendigkeit, die Kapazitäten und die Ausstattung der Schutzräume zu verbessern, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
- Die Unionsparteien legen großen Wert auf Sicherheit und Ordnung. Sie fordern strengere Grenzkontrollen und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Zudem wollen sie Schleuser energisch bekämpfen und die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern.
- Die SPD setzt sich für eine humane und gerechte Migrationspolitik ein. Sie betont die Bedeutung des Asylrechts und möchte die Integration von Migranten fördern. Die Partei strebt an, die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern und die bürokratischen Hürden zu senken.
- Die Grünen sehen Deutschland als vielfältige Einwanderungsgesellschaft und setzen sich für eine offene und inklusive Migrationspolitik ein. Sie wollen die Rechte von Migranten stärken und Diskriminierung entgegenwirken.
- Die FDP unterstützt eine liberale Migrationspolitik, die auf der Integration von Migranten und der Förderung von Arbeitsmigration basiert. Sie betont die Notwendigkeit klarer und fairer Asylverfahren.
- Die AfD vertritt eine restriktive Haltung zur Migration. Sie fordert eine drastische Reduzierung der Zuwanderung und eine strikte Kontrolle der Grenzen. Die Partei lehnt die Aufnahme von Flüchtlingen weitgehend ab.
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Die Zahl der Femizide (Gewalt gegen - 57% ausländische, 43% deutsche - Frauen, die zum Tod führt) ist in Deutschland alarmierend hoch. Im Jahr 2023 wurden 360 Femizide registriert, und fast jeden Tag erlebt eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Das Gesetz soll helfen, diesen Missstand zu bekämpfen und Frauen ein sichereres Leben zu ermöglichen.
Das Gesetz sieht einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Dies bedeutet, dass jeder, der von Gewalt betroffen ist, Anspruch auf Unterstützung hat, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Wohnort.
Das Gesetz stellt sicher, dass Frauenhäuser und Beratungsstellen flächendeckend und kostenfrei zur Verfügung stehen. Dies soll sicherstellen, dass niemand aufgrund finanzieller Hürden keinen Zugang zu Schutz und Unterstützung hat.
Neben der Unterstützung für Opfer sieht das Gesetz auch Maßnahmen zur Prävention und Täterarbeit vor. Dies umfasst Aufklärungskampagnen, Beratungsangebote für Täter und Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Gewalt.
Um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen, sieht das Gesetz auch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit vor. Dies soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Verständnis für die Problematik zu erhöhen.
Das Gesetz legt einheitliche Qualitätsstandards für Beratungsangebote fest, um sicherzustellen, dass Betroffene überall in Deutschland gleichwertigen Schutz und Unterstützung erhalten.
Das Gewalthilfegesetz richtet sich nicht nur an Frauen, sondern an alle Gewaltopfer, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Das bedeutet,
dass auch Männer, Kinder, ältere Menschen oder Personen mit einer Behinderung, anderen politischen, weltanschaulichen Anschauungen, sexueller Orientierung usw. die Gewalt erfahren haben, Anspruch auf Schutz und Unterstützung haben. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine umfassende und inklusive Hilfe für alle Betroffenen von Gewalt zu gewährleisten.
Die Maßnahmen umfassen daher auch spezielle Unterstützungsangebote und Schutzmaßnahmen für verschiedene Gruppen von Gewaltopfern, um sicherzustellen, dass alle bedarfsgerecht und individuell unterstützt werden können.
Es gibt auch Schutzräume für andere Gewaltopfer, nicht nur für Frauen. In Deutschland gibt es Schutzwohnungen und Zufluchtswohnungen, die
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Es gibt spezielle Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für verschiedene Gruppen von Gewaltopfern, wie zum Beispiel Männer, Kinder und ältere Menschen. Diese Einrichtungen bieten oft umfassende Unterstützung, einschließlich rechtlicher Beratung, psychologischer Hilfe und praktischer Unterstützung bei der Sicherstellung des täglichen Bedarfs.
Ende 2023 waren in Deutschland außerdem rund 3,2 Millionen Schutzsuchende registriert. Diese Zahl umfasst Menschen, die sich unter Berufung auf humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Davon verfügten etwa 2,5 Millionen über einen anerkannten Schutzstatus, während der Rest entweder einen offenen oder abgelehnten Schutzstatus hatte.
Die Zahl der Schutzräume und Zufluchtmöglichkeiten ist ebenfalls gestiegen, um den wachsenden Bedarf zu decken. Es gibt zahlreiche Frauenhäuser, Beratungsstellen und Zufluchtswohnungen, die für Gewaltbetroffene zur Verfügung stehen.
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Die restlichen 2 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland stammen aus verschiedenen Ländern weltweit. Hier sind einige der wichtigsten Herkunftsländer:
- Syrien: rund 972.460 Menschen, 318.000 Frauen
- Afghanistan: etwa 419.410 Menschen, 146.000 Frauen
- Türkei: rund 152.000 Menschen, 83.600 Frauen
Von Januar bis Oktober 2024 gab es insgesamt
20.426 Asylanträge aus der Türkei.
- Iran: etwa 155.687 Menschen, 74.730 Frauen
- Russische Föderation: rund 308.015 Menschen, 138.607 Frauen
- Eritrea: etwa 84.010 Menschen, 37.805 Frauen
- Somalia: rund 60.295 Menschen, 27.133 Frauen
- Kosovo: etwa 299.685 Menschen, 134.855 Frauen
- Nigeria: rund 83.765 Menschen, 37.694 Frauen
- Serbien: etwa 259.985 Menschen, 116.493 Frauen