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| Maximilien de Robespierre mit seiner Deklaration (1758-1794) |
Als die Déclaration des droits de l’homme et du citoyen 1789 bereits verabschiedet war, wurde in der Nationalversammlung der französischen Revolutionäre über eine Frage gestritten, die viele überraschte:
Darf ein Staat Todesstrafe verhängen, wenn er das Recht auf Leben als unveräußerlich erklärt hat?
Die Mehrheit der Abgeordneten hielt die Todesstrafe weiterhin für notwendig – aus Gründen der Abschreckung und Staatsräson.
Maximilien de Robespierre trat ans Rednerpult und sagte sinngemäß (nach zeitgenössischen Mitschriften):
„Der Tod ist kein Recht, das der Staat verleihen oder entziehen darf. Wenn das Gesetz tötet, leugnet es sich selbst.“
Ein Abgeordneter unterbrach ihn spöttisch:
„Wollen Sie also den Mördern das Leben schenken,
während ihre Opfer tot sind?“
Robespierre antwortete kühl:
„Nein.
Ich will dem Gesetz verbieten, das zu tun,
was es den Bürgern verbietet.“
Im Saal entstand Unruhe. Einige lachten, andere applaudierten. Ein konservativer Deputierter rief:
„Das sind schöne Worte – aber keine Politik!“
Darauf Robespierre:
„Die Revolution ist genau dazu da,
damit Moral Politik wird.“
Robespierre argumentierte konsequent aus den Menschenrechten heraus – auch gegen den Staat selbst.
Er gehörte zu den frühesten prominenten Gegnern der Todesstrafe in Europa.
Nur zwei Jahre später rechtfertigte derselbe Mann den revolutionären Terror als „notwendige Tugend“.
Zeitgenossen bemerkten diesen Widerspruch bitter. Ein Abgeordneter soll später gesagt haben:
„Er wollte das Leben heiligen – und machte es heilig, indem er es opferte.“
