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Donnerstag, 29. Oktober 2026

Frieden mit Russland – aber nicht auf Kosten der Ukraine und Europas

 

Verhandlungsmodelle, die den Krieg beenden könnten, ohne die Ukraine stillzulegen und Europa zur Unterordnung zu zwingen

Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland stehen vor einem grundlegenden Widerspruch. Moskau will nicht nur die Kampfhandlungen beenden, sondern auch die politische und militärische Zukunft der Ukraine beeinflussen. Zu den russischen Forderungen gehören territoriale Zugeständnisse, der Verzicht auf eine NATO-Mitgliedschaft, Beschränkungen der ukrainischen Streitkräfte und der Ausschluss bestimmter Formen westlicher Militärpräsenz. Darüber hinaus beansprucht Russland Einfluss auf die europäische Sicherheitsordnung.

Doch eine Grenze darf nicht überschritten werden: Ein Frieden kann nicht darin bestehen, dass der Angegriffene seine Verteidigungsfähigkeit aufgibt und seine Nachbarn ihre politische Selbstbestimmung einschränken, damit der Angreifer sich sicherer fühlt. Das würde den Krieg vielleicht unterbrechen, aber zugleich die Voraussetzungen für einen neuen schaffen.

Die Alternative ist weder ein endloser Krieg noch die Erfüllung sämtlicher russischer Forderungen. Gesucht werden müssen Kompromisse, die einen Waffenstillstand ermöglichen, ohne die Souveränität der Ukraine preiszugeben oder Europa einer russischen Ordnungsvorstellung zu unterwerfen.

Der Maßstab lautet: Russland darf seine Sicherheitsinteressen in Verhandlungen vertreten. Es darf daraus aber kein Recht ableiten, über die Zukunft seiner Nachbarn zu bestimmen.

1. Was nicht verhandelbar sein darf: die politische Stilllegung der Ukraine

Bei den russischen Forderungen muss zwischen unterschiedlichen Sachverhalten unterschieden werden. Eine freiwillig vereinbarte Neutralität mit einer starken ukrainischen Armee ist etwas anderes als eine Neutralität, die das Land wehrlos zurücklässt. Ein Waffenstillstand entlang der Frontlinie ist etwas anderes als die völkerrechtliche Anerkennung erzwungener Annexionen. Und gegenseitige Rüstungskontrolle ist etwas anderes als ein russisches Vetorecht über die Außen- und Sicherheitspolitik anderer Staaten.

Die Ukraine muss ihre Verteidigung organisieren und ihre internationalen Beziehungen selbst bestimmen können. Europa muss seinerseits frei entscheiden dürfen, welche Sicherheitsgarantien es übernimmt und mit welchen Staaten es militärisch zusammenarbeitet.

Sicherheit ist ein legitimes Verhandlungsinteresse. Ein Vorrecht auf die politische Entscheidungsfreiheit anderer Staaten ist es nicht.

Auf dieser Grundlage lassen sich mehrere Lösungsmodelle entwickeln.

2. Waffenstillstand entlang der Frontlinie

Der unmittelbarste Weg zur Beendigung des Sterbens wäre ein Waffenstillstand entlang einer vereinbarten Kontaktlinie. Beide Seiten stellen ihre offensiven Kampfhandlungen ein. Eine internationale Mission überwacht die Vereinbarung, dokumentiert Verstöße und ermöglicht die Klärung militärischer Zwischenfälle.

Die territoriale Frage würde zunächst offengehalten. Russland behielte vorerst die tatsächliche Kontrolle über die besetzten Gebiete; die Ukraine müsste diese jedoch nicht als russisches Staatsgebiet anerkennen. Die Waffenstillstandslinie wäre keine international anerkannte Grenze.

Für Russland wäre dies eine Möglichkeit, die Kämpfe zu beenden, ohne sämtliche besetzten Gebiete sofort aufzugeben. Für die Ukraine bedeutete es, Menschenleben zu retten, den Wiederaufbau voranzutreiben und ihre Verteidigungsfähigkeit zu erhalten.

Das größte Risiko bestünde darin, dass eine Seite die Feuerpause lediglich zur Vorbereitung eines neuen Angriffs nutzt. Deshalb wären eine verlässliche Überwachung, klare Regeln für Verstöße und vorab vereinbarte Konsequenzen unverzichtbar.

Ein solcher Waffenstillstand wäre noch kein endgültiger Frieden. Er wäre aber ein erster Schritt, auf dessen Grundlage die schwierigeren Fragen ohne den täglichen Zwang militärischer Eskalation verhandelt werden könnten.

3. Neutralität ohne Wehrlosigkeit

Russland lehnt eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ab. Eine mögliche Kompromisslösung könnte darin bestehen, die Frage der Bündniszugehörigkeit von der ukrainischen Verteidigungsfähigkeit zu trennen.

Denkbar wäre eine vertraglich vereinbarte Neutralität, sofern die Ukraine ihr freiwillig zustimmt. Im Gegenzug müsste sie ihre Streitkräfte in ausreichender Stärke behalten, ihre Verteidigungsindustrie weiterentwickeln und verbindliche Sicherheitsgarantien erhalten.

Eine solche Neutralität wäre nicht mit Entwaffnung gleichzusetzen. Die Ukraine könnte weiterhin Waffen beschaffen und produzieren, ihre Streitkräfte ausbilden und mit europäischen Staaten bei Verteidigungstechnologien zusammenarbeiten.

Entscheidend wäre die Qualität der Sicherheitsgarantien. Sie dürften nicht bei politischen Absichtserklärungen stehen bleiben, sondern müssten konkrete Verpflichtungen für den Fall eines erneuten Angriffs enthalten.

Ein solcher Kompromiss wäre schwierig, aber grundsätzlich vorstellbar. Er wäre jedoch nur dann tragfähig, wenn die Ukraine selbst über seine Annahme entscheidet und ihre Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhalten bleibt.

4. Gegenseitige Sicherheitsvereinbarungen statt russischer Vorherrschaft

Russische Sicherheitsinteressen können Gegenstand von Verhandlungen sein, ohne dass Moskau ein Mitspracherecht über die politischen Entscheidungen seiner Nachbarn erhält.

Möglich wären Vereinbarungen über die gegenseitige Ankündigung größerer Militärmanöver, Transparenz bei bestimmten Truppenbewegungen, Kommunikationskanäle zur Vermeidung gefährlicher Zwischenfälle und überprüfbare Beschränkungen einzelner Waffensysteme in vereinbarten Grenzregionen.

Auch neue Rüstungskontrollvereinbarungen könnten dazu beitragen, militärische Risiken zu verringern.

Der Grundsatz müsste dabei lauten: Was Russland an Sicherheit gewinnt, darf nicht durch einen Verlust ukrainischer Sicherheit erkauft werden.

Solche Vereinbarungen müssten deshalb auf Gegenseitigkeit beruhen. Sie dürften weder die ukrainische Verteidigung entwerten noch Russland ein Vetorecht über europäische Bündnisse verschaffen.

Eine europäische Sicherheitsordnung kann nur dann dauerhaft funktionieren, wenn sie die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, ohne die Souveränität einzelner Staaten aufzuheben.

5. Sanktionen gegen überprüfbare Gegenleistungen

Auch die Sanktionen gegen Russland könnten Bestandteil eines Abkommens werden. Eine vollständige Aufhebung bereits zu Beginn eines Waffenstillstands wäre jedoch problematisch, solange die Einhaltung der Vereinbarungen nicht gesichert ist.

Sinnvoller wäre eine schrittweise Lockerung: Einzelne Sanktionen würden erst dann ausgesetzt, wenn Russland konkrete Verpflichtungen nachweislich erfüllt. Bei schweren Vertragsverletzungen könnten zuvor festgelegte Maßnahmen automatisch wieder in Kraft treten, soweit dies rechtlich und politisch vereinbart werden kann.

Dabei müsste zwischen unterschiedlichen Sanktionsarten unterschieden werden. Beschränkungen für militärisch relevante Technologien und Rüstungsunternehmen verfolgen andere Zwecke als Maßnahmen in sonstigen Wirtschaftsbereichen.

Ein solches Modell würde wirtschaftliche Erleichterungen an überprüfbares Verhalten binden, statt sie als Vorschuss für einen lediglich versprochenen Frieden zu gewähren.

Sanktionserleichterungen wären damit eine Gegenleistung für die Einhaltung des Abkommens – keine Belohnung für die bloße Unterzeichnung.

6. Territorialfragen vertagen, ohne sie preiszugeben

Die territorialen Forderungen gehören zu den schwierigsten Hindernissen. Russland beansprucht die Krim sowie die ukrainischen Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Die Ukraine lehnt die Anerkennung dieser Annexionen ab.

Ein möglicher Kompromiss bestünde darin, die tatsächliche militärische Kontrolle zunächst von der völkerrechtlichen Zuordnung zu trennen. Eine vereinbarte Waffenstillstandslinie würde festhalten, wo die Kämpfe enden, ohne daraus eine international anerkannte Grenze zu machen.

Die endgültige Statusfrage könnte langfristigen Verhandlungen vorbehalten bleiben. Die Ukraine müsste ihre territorialen Ansprüche nicht aufgeben, während Russland vorerst die von ihm kontrollierten Gebiete behielte.

Das wäre keine abschließende Lösung und für beide Seiten mit erheblichen politischen Schwierigkeiten verbunden. Es könnte jedoch verhindern, dass die territoriale Frage jede Möglichkeit einer Einstellung der Kampfhandlungen blockiert.

Voraussetzung wäre, dass ein Abkommen ausdrücklich festhält: Die Waffenstillstandslinie stellt keine Anerkennung der Annexionen dar. Eine spätere politische Lösung müsste gesondert ausgehandelt werden.

7. Sicherheitsgarantien, die tatsächlich tragen

Ein Waffenstillstand allein schützt die Ukraine nicht vor einem erneuten Angriff. Deshalb müssten europäische Staaten und gegebenenfalls weitere Partner verbindliche Sicherheitszusagen übernehmen.

Dazu könnten langfristige Waffenlieferungen, gemeinsame Rüstungsproduktion, Luftverteidigung, Aufklärung, die Ausbildung ukrainischer Streitkräfte und ein abgestimmtes Vorgehen bei einem erneuten russischen Angriff gehören.

Entscheidend wäre, dass die Garantien praktisch vorbereitet werden. Ein Vertrag, der lediglich Konsultationen vorsieht, könnte unzureichend sein, wenn eine neue Offensive innerhalb weniger Stunden beginnt.

Die Vereinbarung müsste daher festlegen, welche Unterstützung im Ernstfall geleistet wird, welche Staaten welche Aufgaben übernehmen und welche wirtschaftlichen oder diplomatischen Konsequenzen ein Vertragsbruch auslöst. Ob darüber hinaus eine militärische Intervention zugesagt wird, wäre eine gesondert zu klärende politische Entscheidung.

Die Ukraine müsste ihre Verteidigungsfähigkeit auch nach einem Waffenstillstand erhalten. Sie dürfte nicht darauf angewiesen sein, dass Russland freiwillig auf weitere Gewalt verzichtet.

8. Europa braucht eine eigene Verhandlungsposition

Die europäischen Staaten haben ein unmittelbares Interesse daran, den Krieg zu beenden. Sie müssen aber zugleich verhindern, dass ein Abkommen ihre Sicherheitsordnung dauerhaft schwächt.

Europa sollte deshalb mit einer eigenen Position auftreten, statt seine Haltung ausschließlich aus Vorschlägen Washingtons oder Moskaus abzuleiten. Diese Position müsste drei Grundsätze verbinden: die Souveränität der Ukraine, die Entscheidungsfreiheit der europäischen Staaten und die Bereitschaft zu gegenseitigen, überprüfbaren Vereinbarungen über militärische Risiken.

Über Rüstungskontrolle, Truppenbewegungen und militärische Transparenz lässt sich verhandeln. Nicht akzeptabel wäre dagegen ein russischer Anspruch, anderen Staaten ihre Bündnisse oder ihre Verteidigungspolitik vorzuschreiben.

Das wäre weder eine Politik der Konfrontation um ihrer selbst willen noch eine Politik der Unterordnung. Es wäre der Versuch, Sicherheit durch Regeln, Gegenseitigkeit und glaubwürdige Abschreckung zu schaffen.

9. Ein möglicher Verhandlungsfahrplan

Die verschiedenen Lösungswege könnten in einem abgestuften Verfahren miteinander verbunden werden:

Erstens: Einstellung der Kampfhandlungen, Überwachung der Kontaktlinie und Verfahren zur Klärung von Verstößen.

Zweitens: Humanitäre Vereinbarungen über Gefangenenaustausch, die Rückführung verschleppter Menschen, humanitäre Zugänge und die Räumung von Minen.

Drittens: Verhandlungen über Sicherheitsgarantien, die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine, militärische Transparenz und mögliche Rüstungskontrolle.

Viertens: Gespräche über die territorialen Fragen, ohne die Anerkennung russischer Annexionen zur Vorbedingung für einen Waffenstillstand zu machen.

Fünftens: Schrittweise wirtschaftliche Normalisierung gegen überprüfbare russische Gegenleistungen sowie langfristige Finanzierung des ukrainischen Wiederaufbaus.

Sechstens: Entwicklung einer europäischen Sicherheitsordnung, die militärische Risiken verringert, ohne einem Staat die politische Zukunft seiner Nachbarn zu überlassen.

Dieser Fahrplan ist ein Verhandlungsvorschlag, kein bereits ausgehandelter Plan. Die einzelnen Phasen könnten sich überschneiden. Entscheidend wäre, dass nicht sämtliche territorialen und politischen Fragen gelöst sein müssen, bevor die Kämpfe enden können.


Frieden durch Kompromiss – nicht durch Unterwerfung

Ein Ende des Krieges ist dringend erforderlich. Doch die Dringlichkeit des Friedens darf nicht dazu führen, dass die Forderungen des Angreifers automatisch zum Maßstab des Kompromisses werden.

Die Alternativen sind vorhanden: ein Waffenstillstand ohne automatische Anerkennung der Annexionen, eine mögliche Neutralität ohne Entwaffnung, gegenseitige Sicherheitsvereinbarungen, überprüfbare Sanktionslockerungen und belastbare Garantien für die Ukraine.

Keine dieser Lösungen wäre einfach. Sie verlangen politische Entscheidungen und die Bereitschaft, vorläufige Regelungen zu akzeptieren, ohne alle Streitfragen für erledigt zu erklären. Aber sie eröffnen einen Weg, den Krieg zu beenden, ohne die Ukraine zu einem Staat zweiter Ordnung zu machen oder Europa einer russisch dominierten Sicherheitsordnung zu unterwerfen.

Die Ukraine muss nicht ihre Wehrlosigkeit beweisen, damit Russland Frieden schließen kann. Europa muss nicht seine Selbstbestimmung aufgeben, um russische Sicherheitsinteressen ernst zu nehmen. Und Russland muss nicht sämtliche seiner Forderungen durchsetzen, damit ein Ende des Krieges möglich wird.

Der Maßstab eines tragfähigen Friedens ist nicht, ob eine Seite alle ihre Ziele erreicht. Er ist, ob die Vereinbarung die Gewalt beendet, die Souveränität der Staaten schützt und einen erneuten Krieg weniger wahrscheinlich macht.

Frieden braucht Kompromisse. Aber Kompromisse sind keine Kapitulation. Sie müssen auf Gegenseitigkeit beruhen, überprüfbar sein und allen Beteiligten eine Zukunft ermöglichen.