In Stade neu erlebt, ein sich ungerecht behandelter Vater möchte seine vor kurzem geborene Tochter besuchen und wird von der Mutter abgelehnt, die mit dem Kind geschützt in einer Mutter-Kind-Einrichtung lebt. Nachdem ihm der Besuch verwehrt wird, geht er zum Auto zurück, das von der Patentante des Kindes, selbst eine Familienberaterin, gesteuert wird, sie hat ihn hingebracht, holt eine scharfe Waffe und Munition, kehrt zurück und erschießt vier Frauen und zwei Männer, die entweder in der Einrichtung oder beim Jugendamt Hannover beschäftigt sind. Er wollte fliehen, wurde jedoch gestellt und ebenso wie seine Fahrerin verhaftet. Wer die Meldungen verfolgte, fand heraus, dass der türkisch stämmige Täter sogar schon wegen Missbrauch vor Gericht stand. Er hat sich die letzten Tage durch Suizid selbst gerichtet.
Ein extremer Fall, zu dem sich noch weitere in Deutschland vorgefallene Morde rechnen lassen, die von Ausländern verübt wurden.
Dennoch kann man nicht auf eine Dominanz von ausländischen Straftätern verweisen, weil sie nur einen Teil der Täterschaft ausmachen. Muss man die Täter deswegen nach Haft weiterhin in Deutschland leben lassen oder wäre eine Ausweisung nicht sinnvoller? Fakt ist, dass sich die Zahl der Taten eben in vielen Deliktgruppen durch Ausländer deutlich erhöht hat.
Weist man sie aus, verliert man nur potentielle Gewalttäter und eventuell auch Arbeitskräfte, kann sie aber durch ausländische Interessenten ersetzen, die vor Aufnahme einem Test unterworfen werden, der Tendenzen bis hin zu massiver Deutlichkeit schon vor einer Zusage klar legen kann. Zeigt der Test eine Gewaltneigung, muss abgelehnt und der Aufenthalt verweigert werden.
------> Gewaltbereiche mit überproportionalen Anteilen nichtdeutscher Tatverdächtiger
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