TEUFELSKINDER von Jules Amedée Barbey D'Aurevilly

Donnerstag, 7. August 2025

Rechtliche Betreuungen als teils komplexe Konfliktlösungen ohne großes Budget

 

Bild von Rizve Joarder auf Pixabay












Eine Tätigkeit mit umfangreichem Aufgabenanspruch bei gleichzeitigem Vorfinanzierungsaufwand der Vergütung für "berufsmäßige Betreuer". Nach der aktuell vollzogenen Reform fällt die Vergütung minimal höher aus als zuvor. Sie reicht erfahrungsgemäß nicht aus, sich wirklich Zeit für die Betreuung zu nehmen. Es muss aber viel Zeit geopfert werden, um qualitativ verwertbare Ergebnisse zu erzielen und eine hohe beraterische und zwischenmenschliche Qualität zu erreichen. Dies ist auch das Grunddilemma der Betreuer. Der monatliche Stundenaufwand liegt bei hoher Auslastung sehr oft bei 200 bis 230 Stunden. Eine hohe Auslastung wird aber auch angestrebt, um ein gutes Einkommen zu erzielen.

Administrative Aufgaben nehmen etwa 70% der Arbeitszeit ein. Dazu zählen Schriftverkehr, Telefonate, Hausbesuche oder Beratungsstunden im Büro, Begleitung zu Amtsterminen, Vertretung der Betreuten vor Gericht, Korrespondenz und Termine bei Rechtsanwälten und Notaren, Banken, Jahres- und Zwischenberichte ans Gericht mit teils aufwändigen Recherchen, z.B. die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses, Behördenkontakte und Ausfüllen aller Anträge, die Sozial-, Wohngeld und Rentenbezug sichern sollen.

Die sozialarbeiterischen Tätigkeiten, die fast immer für eine Fortentwicklung der Betreuten notwendig sind, liegen bei etwa 30 % der Arbeitszeit. Darunter fallen alle persönlichen Gespräche mit der betreuten Person über Alltag, Gesundheit, Vorstellungen/Ansichten, Pläne, Sorgen, Probleme, Organisation von Pflege, Arztbesuchen, Unterstützung bei psychischen Krisen oder Einsamkeit als emotionaler Dauerzustand. Erfahrungsgemäß erfordern die meisten Fälle ein nicht unerhebliches Maß an Zuwendung, die an sich zur Problemlösung wichtiger ist als der "Papierkrieg". 
Gerade bei Personen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder Behinderungen ist diese Art der Betreuung immens wichtig. Da dieser verwaltungsmäßige Aufwand aber das alltägliche Geschehen dominiert und nicht gerade wenig Leute total abschreckt, sind Lösungen in diesem Bereich selbstverständlich auch mit emotionaler Erleichterung bei Erreichung des Ziels verbunden. Endlich im Bezug angemeldet ... 

Ehrenamtliche oder  Familienbetreuungen haben ähnlichen Charakter des Mehraufwands, der je nach sonstiger Tätigkeit ebenfalls zu dominant sein kann. Die Bezahlung mit etwa 400 EUR pro Jahr gleicht hier so gut wie nichts aus. Natürlich können auch ehrenamtliche Betreuungen in Addition ein kleines Jahreseinkommen generieren.

Grundlage der Betreuertätigkeit ist, dass ein Betreuer gem. § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB bestellt werden muss, wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Dies hat im Wesentlichen einen Schutzcharakter, soll z.B. Erb-, Vermögens- und Steuerbetrug verhindern. 



Informieren Sie sich auch beim ZDF über Rechtliche Betreuungen, das sich damit immer wieder beschäftigt. 




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