- Die Grundrente wird ab Januar 2021 als Rentenaufschlag bezahlt.
- Die neue Rente bekommt, wer mindestens 35 Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse geleistet hat. Teilzeitarbeit, Kindererziehung, Pflege und rentenrechtliche Zeiten (Krankheit und Rehabilitation) zählen mit.
- Die im Erwerbsleben gesammelten Rentenpunkte bestimmen die Höhe der Grundrente.
- Die Einkommensgrenze soll für Alleinstehende 1.250 Euro betragen, für Paare soll sie bei 1.950 Euro liegen.
- Die Einkommensprüfung soll über die Deutsche Rentenversicherung in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen.
- Zusätzlich soll ein Budget für Freibeträge beim Wohngeld von 80 Millionen Euro bereitgestellt werden. So möchte man verhindern, dass die erhöhte Rente die Bezugsberechtigung von Wohngeld schädigt.
- Erwerbsminderungsrentner müssen 33 Grundrentenjahre nachweisen können, eine Ungerechtigkeit für den VdK, denn EM-Rentner haben meistens geringere Chancen ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften und viele können nicht einmal Zuverdienste nachweisen.
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TEUFELSKINDER von Jules Amedée Barbey D'Aurevilly
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