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TEUFELSKINDER von Jules Amedée Barbey D'Aurevilly
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Mittwoch, 16. Januar 2019
Aktuell im Bundesverfassungsgericht: Sind die Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig oder -konform, um grassierenden Missbrauch einzudämmen?
(statista/janson) Arbeitslose, die Hartz-IV beziehen, müssen unter bestimmten Umständen damit rechnen, dass ihnen die finanziellen Leistungen des Jobcenters gekürzt oder ganz gestrichen werden. Wie die Infografik von Statista zeigt, kam es im Jahr 2017 zu rund 953.000 neuen Sanktionen (Download Excel-Datei der Bundesagentur für Arbeit, Tab 2) gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Damit liegt die Zahl der Sanktionen im Zehnjahres-Vergleich insgesamt auf einem hohen Niveau. Die meisten Sanktionen (77,7 Prozent im Jahr 2017) werden vom Jobcenter ausgesprochen, weil so genannte Meldeversäumnisse vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Termin beim Jobcenter oder Arbeitsamt handeln, der nicht wahrgenommen wurde. Auch angeordnete ärztliche oder psychologische Untersuchungen fallen in diese Kategorie. Außerdem bestraft das Jobcenter u.a. Weigerungen, eine Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen.
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