Dank einer neuen EU-Verordnung, können User ab dem 1. April Netflix, Sky Go und Co. auch im Urlaub genießen. Die Online-Dienste müssen Abonnenten dann im EU-Ausland den gleichen Service wie im Heimatland bieten, das sogenannte Geoblocking entfällt. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Verordnung gilt lediglich für“vorübergehende“, also zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte – eine genaue Dauer ist jedoch nicht definiert. Auch sind Live-Streams und Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender von der Portabilitätsverordnung ausgenommen, sie können sich jedoch freiwillig dafür entscheiden, ihr Angebot verfügbar zu machen.
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