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Dienstag, 13. Dezember 2022

„Härtefallfonds statt frieren“


Die Forderung in der Überschrift stammt von der streitbaren VdK-Präsidentin Verena Bentele, für die die Übernahme des Dezember-Gasabschlags nicht für arme Menschen reicht. Bund und Länder haben sich auf die Gaspreisbremse zum 1. März geeinigt. Geprüft werden soll, ob sie bereits am 1. Februar in Kraft treten kann. Frau Bentele meint jedoch, dass der Februar für die Gaspreisbremse zu spät sei.

"Der Winter fängt früher an. Die Menschen müssen jetzt schon heizen und haben hohe Kosten, die sie nicht bezahlen können. Die Übernahme des Dezember-Gasabschlags ist eine Hilfe, reicht aber für Menschen mit sehr wenig Geld nicht. Wir brauchen jetzt einen Härtefallfonds, sonst müssen die frieren, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können, egal ob sie mit Gas, Öl oder Pellets heizen. Wir fordern die Übernahme der tatsächlichen Kosten, anstatt nur ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Dafür müssten sich viele dann verschulden. Mit einem zinslosen Darlehen wird das Problem nur aufgeschoben, nicht gelöst.

Der Staat fordert, dass die Bürgerinnen und Bürger sparen sollen. Leider fehlt es jedoch generell an mittel- und langfristigen Lösungsvorschlägen, die das Sparen für viele Menschen möglich machen. Wir brauchen deutlich mehr staatliche Hilfen, damit sich auch Menschen mit wenig Geld eine energiesparende Heizung leisten können. Einkommensschwache Haushalte brauchen Zuschüsse, um sich energiesparende Geräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen überhaupt erst anschaffen zu können.

Wir begrüßen daher die vorgeschlagene Preisbremse für Öl, Pellets und Flüssiggas. Sie folgt der bisherigen Logik der Bremse für leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme: Ab einer Verdoppelung der Preise werden 80 Prozent der Kosten übernommen.

Mit dem Beschluss werden die Haushalte rückwirkend entlastet. Das ist gut, da sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Vorfeld für den Winter bevorratet haben. Jetzt ist entscheidend, dass die Entlastung in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt. Ich appelliere an die Länder, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln und die Haushalte jetzt unkompliziert zu unterstützen. Es darf jetzt keine mehrseitigen Anträge geben.

Wir brauchen weiterhin einen Härtefallfonds für Haushalte, die die verdoppelten Preise für Gas und Strom nicht zahlen können. Das ist übrigens auch die ursprüngliche Empfehlung der Gaskommission. Weiterhin gibt es Unternehmen, die an den hohen Energiekosten verdienen. Wenn die hohen Gewinne nicht endlich angemessen versteuert werden, sind die Härtefallfonds nichts als eine indirekte Subventionierung von deren hohen Gewinnen.“

Dienstag, 15. November 2022

VdK: „Gut, dass die einmalige Soforthilfe beschlossen ist“


Der Bundesrat hat am heutigen Montag den Weg für die einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden freigemacht. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Gut, dass die einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossene Sache ist. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Kosten für Öl-, Holzpellets- oder Nachtspeicherheizungen nicht bezahlen können, sitzen weiterhin im Kalten und warten auf Hilfen. Sie dürfen von der Politik nicht vergessen werden. Deshalb muss die Bundesregierung zügig weitere konkrete Entlastungen vorschlagen. Es kann nicht sein, dass es eine Frage des Energieträgers ist, ob man staatliche Hilfe in dieser Energiekrise erhält oder nicht.“

Freitag, 16. September 2022

VdK: „Bürgergeld-Empfänger nicht gegen Niedriglöhner ausspielen“

 

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil zum neuen Bürgergeld wird am Mittwochmorgen durch das Kabinett verabschiedet. Der neue Regelsatz soll nach Heils Plänen um rund 50 Euro auf monatlich 502 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn jetzt Stimmen aus Handwerk, Industrie und Politik laut werden, dass mit dem geplanten Bürgergeld das Nicht-Arbeiten immer attraktiver wird, dann kann ich denen nur entgegnen: Wir brauchen höhere Löhne im Niedriglohnsektor. Bürgergeld-Empfänger sollen nicht gegen Niedriglöhner ausgespielt werden. Die Erhöhung um 50 Euro im Monat ist nur ein längst überfälliger Inflationsausgleich, der ein Jahr zu spät kommt. Die Grundsicherung, die bald Bürgergeld heißt, wird vor allem von Kindern, Älteren, die ihre Rente aufstocken, von Alleinerziehenden und Menschen, die zu wenig verdienen in Anspruch genommen. Diese Menschen, die sich nicht einfach so aus ihrer Situation befreien können, müssen genug Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Heizung und soziale Teilhabe haben. Von 502 Euro im Monat bei galoppierender Inflation leben zu müssen – das ist definitiv nicht ausreichend. Das neue Bürgergeld muss ein menschenwürdiges Leben in diesen unruhigen Zeiten mit steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen ermöglichen.“


Meinung
Das Bürgergeld wird selbstverständlich dann eine Verweileinladung bleiben, wenn Arbeiten weiterhin mit viel mehr Aufwand, Kräfteverschleiß, Aufopferung, Minderbezahlung fast dasselbe Resultat erzielt. Wer seine Miete und Lebensunterhalt plus alles notwendige Weitere (Auto z.B.) selbst bezahlen muss hat im Niedriglohnsektor nicht wesentlich mehr Geld zur Verfügung. Der Gedanke, dann mühe ich mich gar nicht erst ab. sondern gründe eine Bedarfsgemeinschaft, liegt nahe und herrscht im Lohnbereich bis 1300 EUR vor. Schaffen es diese Leistungsbezieher nicht, einen Sprung in die 1500- bis 2000-EUR-Netto-Stufe zu vollziehen, leben sie von Bürgergeld. Lohnerhöhung in den einfachen Berufen sollten an Qualifizierungen und Fortbildungen gekoppelt sein, dann aber ein ordentliches Leben ermöglichen. 

Samstag, 16. Oktober 2021

VdK: Statt den rationalisierten Pflegebetrieb endlich häusliche Pflege stärken

Der Sozialverband VdK sieht sich durch den aktuell veröffentlichten DAK-Pflegereport bestätigt, dass die Bundesregierung endlich die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege verbessern muss. „Die Bundesregierung darf nicht länger einseitig die Lobbyinteressen der Pflegebetreiber bedienen, sondern muss endlich die häusliche Pflege stärken. Angehörige, vor allem auch jüngere Menschen, sind bereit zu pflegen und sehen darin auch eine sinnstiftende Tätigkeit, wie eine Studie des VdK unlängst gezeigt hat. Dies wurde heute von der DAK-Studie bestätigt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele zu der Veröffentlichung des DAK-Pflegereports.

Durch den Corona-Rettungsschirm seien eine Million nach der anderen für nicht belegte Heimplätze an die Pflegeeinrichtungen geflossen, kritisierte Bentele: „Für die häusliche Pflege gab es dagegen nichts. Wann wird endlich verstanden: Die Betroffenen wollen nicht ins Heim und die Angehörigen sind bereit sich an der Pflege zu beteiligen – aber sie brauchen Unterstützung.“ Bentele forderte deshalb die Verhandler der künftigen Bundesregierung auf: „Kein Koalitionsvertrag ohne Stärkung der Angehörigenpflege! Ansonsten werden wir als Sozialverband auf die Barrikaden gehen.“

Angesichts des Fachkräftemangels in Einrichtungen sei die Förderung der Pflege durch Angehörige und ambulanter Angebote das Gebot der Stunde, sagte Bentele: „Dafür müssen aber endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Die Liste der zu erledigenden Aufgaben ist nach Ansicht des VdK lang: Das Pflegegeld muss erhöht, die Pflegeleistungen müssen flexibilisiert und als Budgets ausgestaltet werden. Die Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige sind zu verbessern. Außerdem ist eine Pflegezeit, die den Namen verdient hat, mit einer Lohnersatzleistung einzuführen. Gebraucht werden nach Ansicht des VdK zudem Angehörigenpflege-Manager, die Angehörige neutral beraten und in schwierigen Lagen auch die Hilfen zusammenstellen und koordinieren.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Rahmen des Pflegereports der DAK-Krankenversicherung hat ergeben, dass eine Mehrheit der Menschen unter 40 Jahren eigene Angehörige pflegen würde. Demnach wären zwei von drei, die zwischen 16 und 39 Jahren alt sind, bereit, Pflegeaufgaben in der Familie zu übernehmen.

Montag, 24. August 2020

VdK: Soziale Krise durch Corona verhindern!



Corona verstärkt die sozialen Ungleichheiten in Deutschland und macht sie deutlich. Während die einen unfreiwillig weniger verdienen, kaum noch über die Runden kommen, oder sogar als Selbstständige Geld und Betrieb, Tätigkeit verlieren, stecken andre die Lücken leichter zu. Auch besser dotierte, staatliche und marktunabhängige Berufe fahren besser, weil sie kaum von der Krise betroffen sind.

Für Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, besteht mit einer einmaligen Vermögensabgabe die Möglichkeit einen sofortigen Ausgleich zu schaffen.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben große Solidarität gezeigt und auch finanzielle Einbußen erlitten. Der Staat hat hohe Schulden aufgenommen. Nun müssen die Kosten der Krise gerecht verteilt werden. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine einmalige Vermögensabgabe. “Nur Menschen und Betriebe mit großem Vermögen sollen herangezogen werden, und es soll ein Freibetrag von einer Million Euro gelten. Selbst bewohnte Immobilien blieben steuerfrei. „Nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung wäre von der Vermögensabgabe betroffen. Doch der Effekt wäre enorm, wir sprechen von zusätzlichen Steuereinnahmen im Milliardenbereich“, so Bentele.

Die VdK-Präsidentin warnt: „Die Tilgung der Corona-Schulden darf nicht über kurz oder lang durch Leistungskürzungen im Sozialbereich erfolgen, wie es teilweise bereits gefordert wird. Das würde die soziale Ungleichheit weiter vorantreiben und den sozialen Frieden gefährden. Das schadet der Wirtschaft mehr als krisenbedingt vorübergehend steigende Sozialausgaben.“

Bentele sieht sich durch die Corona-Krise in einer weiteren VdK-Forderung bestärkt. Mit einem solidarisch ausgestalteten Sozialversicherungssystem kämen wir alle besser durch die Krise. Das Kurzarbeitergeld federte gerade enorm viel ab. Selbstständigen fehle zum Beispiel dieses Sicherheitsnetz. Deshalb fordere der VdK eine rasche Umgestaltung zu einer Sozialversicherung für alle. Auch das sei gelebte gesellschaftliche Solidarität.

Mittwoch, 19. August 2020

Die Corona-Krise als Härtefall für Eltern-Kind-Kuren anerkennen

Viele Schulen starten nach Monaten wieder in den Regelbetrieb. Einigen Eltern dürfte dies das Leben erleichtern. Aber viele Eltern fühlen sich weiter stark belastet. Für Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, ist klar, dass 

"Mütter und Väter als Erzieherinnen, Lehrer, Köchinnen und Animateure ihre Kinder betreut haben, und zwar zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit. Gerade Alleinerziehende standen vor enormen Herausforderungen. Aber auch Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten konnten, waren besonders gefordert. Da wundert es mich nicht, dass die Belastungsgrenze bei vielen Eltern mehr als überschritten ist. Wie sollen sie sich von den Strapazen der letzten Monate erholen, wenn sie weiter Arbeit, Haushalt und Kinder unter einen Hut bringen müssen? Eltern brauchen gute Angebote für eine Kur. Bisher haben sie alle vier Jahre einen Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur. Das heißt, wer in den letzten drei Jahren eine Kur gemacht hat, geht leer aus. Das darf nicht sein. Die Krankenkassen müssen die Corona-Krise als Härtefall anerkennen. Mütter und Väter brauchen allein aufgrund der Belastungen der letzten Monate einen Anspruch auf eine Kur. Hierfür ist es aber auch nötig, dass alle Kur-Kliniken wieder im Regelbetrieb laufen. Das ist bisher noch nicht der Fall und muss sich schnell ändern.“

Dienstag, 28. Juli 2020

VdK: Endlich Hartz-IV reformieren




Geplante Regelsätze unzureichend

Die Bundesregierung will die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger geringfügig anheben. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Ab dem Jahr 2021 soll ein alleinstehender Erwachsener demnach sieben Euro mehr bekommen: Statt 432 Euro sind es dann 439 Euro im Monat. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 39 Euro mehr, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bleibt der Satz unverändert. Der Sozialverband VdK reagiert mit Unverständnis auf diese Zahlen. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„Sieben Euro reichen hinten und vorne nicht. Das sind gerade mal 23 Cent am Tag, die die Menschen mehr in der Tasche haben. Armut bekämpfen wir damit ganz sicher nicht. Die geplanten neuen Sätze gehen an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. In der Corona-Krise hat sich gezeigt: Der Staat ist an vielen Stellen handlungsfähig. Aber für die Schwächsten in der Gesellschaft ist kein Geld da. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit die Menschen am Leben teilhaben können.“

Für den Sozialverband VdK ist es sehr enttäuschend, dass im vorliegenden Referentenentwurf keine Verbesserungen bei der Ermittlungsmethode vorgesehen sind. Nach Auffassung des VdK sind die hier berechneten Regelbedarfshöhen weder realitätsgerecht, noch reichen sie zum Leben. Für Kinder fordert der VdK eine eigene finanzielle Absicherung außerhalb des Grundsicherungssystems. Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen. Nur eine ausreichende materielle Absicherung sorgt dafür, dass der Armutskreislauf durchbrochen wird.

Donnerstag, 19. März 2020

VdK: Lieferengpässe bei Arzneimitteln genauso fragwürdig wie Wettbewerb der Krankenkassen


Viele Menschen müssen täglich Medikamente einnehmen. Lebenswichtige Arzneien sind aber derzeit immer öfter nicht lieferbar. Der Bundesrat hat sich am Freitag, den 13. März, mit dem „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) beschäftigt. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, das Gesetz zu billigen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele dazu:

„Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass es sich um ein großes Problem handelt. Jeden Tag stehen Patientinnen und Patienten in den Apotheken und gehen leer aus. Wer auf Medikamente angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass sie lieferbar sind. Patienten brauchen Versorgungssicherheit.“

Laut Gesetz können die Behörden Pharmafirmen künftig verpflichten, im Falle von Engpässen Medikamente zu bevorraten. Kommt es dennoch zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben. Patientinnen und Patienten müssen die Mehrkosten dafür nicht tragen:

„Dieser Punkt ist uns besonders wichtig. Viele Menschen sind sowieso schon über die Maßen belastet durch Zuzahlungen für Medikamente“, sagte Verena Bentele.

Grundsätzlich lehnt der VdK mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen ab. Patienten seien keine Kunden, Krankenkassen Teil der Sozialversicherung und keine profitorientierten Unternehmen, ergänzt Bentele:

„In einem Wettbewerb im Gesundheitswesen verlieren immer die Alten und Kranken. Auch über 20 Jahre nach der Einführung gibt es keine Studien, die belegen, dass Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu einer besseren Versorgung der Patienten führt.“

Dienstag, 18. Februar 2020

Neues Konzept für die häusliche Pflege: die Pflegevollversicherung


Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat in Berlin ein neues Konzept für die häusliche Pflege vorgestellt. Darin wird auch eine Forderung des Sozialverbands VdK Deutschland berücksichtigt, das sogenannte Entlastungsbudget. 

„Menschen, die zu Hause gepflegt werden, fühlen sich oft wie im Dschungel. Keiner blickt mehr durch. Die Bürokratie überfordert die Menschen. Viele beantragen bestimmte Leistungen erst gar nicht. Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden. Das wäre ein Fortschritt für die 1,77 Millionen Pflegebedürftigen in unserem Land, die zu Hause gepflegt werden“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland Verena Bentele.

Pflege betrifft jeden - Für eine Pflegevollversicherung
Bentele spricht sich für eine Reform der Pflegeversicherung aus. In ihrem jetzigen Zuschnitt deckt sie nur einen Teil der Kosten in der Pflege ab:

„Pflege betrifft jeden. Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Deshalb müssen alle Versicherten in eine einheitliche soziale Pflegeversicherung einzahlen, also auch Beamte und Selbstständige. Um die Kommunen nicht zu überfordern, wären hier auch Steuermittel des Bundes einsetzbar. Die zu erwartenden Kosten für eine Pflegevollversicherung wären für die Versicherten und Arbeitgeber überschaubar - aber nur dann, wenn die gesetzliche und die private Pflegeversicherung nicht mehr getrennt wären.“

Hintergrund zum Pflegekonzept
Laut Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung sollen künftig Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege zwei Budgets zur Verfügung stehen: ein Pflegebudget und ein Entlastungsbudget. Die Höhe des Pflegebudgets bemisst sich demnach am Pflegegrad und umfasst die bisherigen Pflegesachleistungen beziehungsweise das Pflegegeld. Zusätzlich fließen der Entlastungsbetrag von 125 Euro, die 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags in das Budget. Das Entlastungsbudget umfasst die bisherigen Beträge der Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege. Ebenso wird der übrige Teil des für Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags dem Entlastungsbudget zugeordnet."

Freitag, 14. August 2015

VdK: Armut nimmt weiter zu


Leider setzt sich der Trend zur Armut fort. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung sind alarmierend. Beunruhigend sind vor allem die gestiegenen Zahlen bei Frauen im Rentenalter, die Grundsicherung beantragen müssen, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK Deutschland, die aktuelle Statistik.

Laut Statistischem Bundesamt sind schätzungsweise 1,004 bis 1,009 Millionen Menschen auf die staatliche Leistung im ersten Quartal 2015 angewiesen. Ende 2014 waren es noch 1,002 Millionen. Die Grundsicherung erhalten Rentner bzw. Erwachsene, deren Erwerbsfähigkeit permanent eingeschränkt ist. 758 Euro monatlich sind im März 2015 durchschnittlich als Grundsicherungsbetrag gezahlt worden. Davon bleiben laut Statistik nur 460 Euro, da Kosten für Wohnen und Heizen sowie vorhandenes eigenes Einkommen abgezogen werden.

Seit Jahren beobachten wir vom VdK diese negative Entwicklung. Noch liegt der Schwerpunkt bei der Altersarmut im Westen, aber künftig werden auch im Osten mehr Menschen betroffen sein. Neben Erwerbslosen sowie Alleinerziehenden und ihren Familien sind immer mehr Rentnerinnen und Rentner von Armut betroffen. Keine andere Bevölkerungsgruppe zeigt eine rasantere Armutsentwicklung, so Mascher.

Vor allem bei der Grundsicherung müssen die Beträge im Alter an den realen Bedarf angepasst werden. Ältere Menschen sind von den Preissteigerungen etwa für Mobilität oder für Medikamente und Hilfsmittel, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, besonders betroffen. Außerdem muss ein Freibetrag von 100 Euro auf Rentenansprüche und Leistungen aus privater Vorsorge geschaffen werden, damit zum Beispiel die Mütterrente auch tatsächlich bei den älteren Frauen ankommt, die davon eine Verbesserung ihrer Lebenssituation erwarten.

Für die Zunahme der Armut im Alter macht der Sozialverband VdK die Rentenentwicklung der letzten Jahre verantwortlich. Man erkennt, dass das Absenken des Rentenniveaus nicht spurlos an den Rentnerinnen und Rentnern vorbeigeht. Das Rentenniveau muss bei 50 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns stabilisiert werden. Erforderlich ist hierzu die dauerhafte Streichung der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel. Um eine spürbare Verringerung des Armutsrisikos zu erreichen, müssten zudem die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner von 10,8 Prozent abgeschafft werden. Hier liegen die durchschnittlichen Zahlbeträge bei Neurenten sogar unterhalb des Grundsicherungsniveaus. Der VdK sieht als Instrument für eine spürbare Bekämpfung der Armut im Allgemeinen und der Altersarmut im Besonderen vorbeugende Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt.

Leih- und Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse sowie Teilzeit- und Minijobs leisten der Armut, vor allem bei Frauen, Vorschub. Wenn wir Armut im Alter vermeiden wollen, dann müssen prekäre Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden, so Mascher.

Sonntag, 19. Oktober 2014

Pflegestärkungsgesetz bringt kaum Verbesserungen, vielmehr verzögert es den Zugang Betroffener zur Unterstützung

„Das Pflegestärkungsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen. Für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen ist immer noch keine wirkliche Entlastung in Sicht“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der abschließenden Lesung des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag.

„Eine große Pflegereform, wie der VdK sie fordert, ist das Pflegestärkungsgesetz nicht“, kommentiert Mascher weiter. Es fehle immer noch die Einführung eines umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Konkret fordern wir fünf statt der heutigen drei Pflegestufen, die neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigen. Würde diese Einteilung bereits angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegende Angehörige Zugang zu besseren Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keinen vollen Zugang zu Entlastungsangeboten wie Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt die VdK-Präsidentin. Außerdem verstreiche durch die neuerliche Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes viel kostbare Zeit. „Wir befürchten deshalb, dass die Umsetzung, die erst in einem zweiten Schritt erfolgen soll, nicht in dieser Wahlperiode kommen wird“.

Wenig Verständnis hat Mascher dafür, dass ab 1. Januar 2015 ein Pflegevorsorgefonds aus den Beitragsgeldern der Versicherten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich aufgebaut werden soll. „Das Geld benötigen wir für die Umsetzung des ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, und zwar sofort. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass immer, wenn ein Geldtopf angelegt wird, die Gefahr groß ist, dass ein Finanzminister zugreift. Wir sollten deshalb auf den Fonds verzichten und Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen das Geld ungeschmälert zukommen lassen“, so Mascher.
Der Einbezug der privaten Pflegeversicherung für einen Finanzausgleich und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung würden ebenfalls weiterhin nicht angepackt. Die rentenrechtliche Anerkennung von Pflegezeit in der Pflegestufe 0 fehlt auch. Es gebe Lichtblicke wie die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich ist im Gesetz jedoch nicht verankert. Mascher: „Wir fordern eine jährliche Anpassung des Pflegegelds, die sich an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientiert.“

Freitag, 12. September 2014

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege endlich auf den Weg gebracht

Der VdK ist der Meinung, dass wir in Sachen Beruf, Familie und Pflege einen Schritt weiter sind. 
„Die neuen Pflegereformpläne des Bundesfamilienministeriums sind endlich ein konkreter Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Das ist zumindest eine kleine Erleichterung für Arbeitnehmer, die neben ihrem Job einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Das Familienpflegezeitgesetz aus dem Jahre 2011 hat sich als nicht praxistauglich herausgestellt“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den heute bekannt gewordenen Gesetzesvorschlag von Familienministerin Manuela Schwesig.

Endlich auf den Weg gebracht wird demnach eine Lohnersatzleistung, die ähnlich wie beim Kinderkrankengeld die Möglichkeit für eine bezahlte zehntägige Auszeit für Angehörige bietet, wenn sie kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. „Damit werden Angehörige, die sich plötzlich um die Versorgung eines Familienmitglieds kümmern müssen – etwa nach einem Schlaganfall – endlich unterstützt und entlastet“.

Eingeführt werden soll auch ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, den der Sozialverband VdK immer wieder gefordert hatte. „Es hat sich gezeigt, dass freiwillige Lösungen, auf die Amtsvorgängerin Schröder noch gesetzt hatte, in weiten Teilen nicht gegriffen haben. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, war der falsche Weg. Leider haben wir dadurch aber wieder einige wertvolle Jahre für die pflegenden Angehörigen verloren“, so Mascher weiter. „Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Deshalb ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ein wichtiger Schritt, damit unser Pflegesystem nicht kollabiert“, betont die VdK-Präsidentin.

Der VdK fordert mehr Transparenz und mehr Hilfen für pflegende Angehörige. „Sich bei den unterschiedlichen Hilfsangeboten auszukennen und die vielen komplizierten Anträge auszufüllen, kostet die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen viele Nerven, Zeit und Geld. Die Beratung und Information der Betroffenen muss dringend verbessert werden. Deshalb ist es ganz wichtig, dass der Aufbau der Pflegestützpunkte bundesweit flächendeckend vorankommt“, fordert Mascher.

Mittwoch, 30. Oktober 2013

Zu früh gefreut und falsche Signale? Die Rente für gut 30 Mio Bürger ein Heulanlass

Mein Gott, wie gut ging es uns früher, als wir noch arbeiten durften.
Und jetzt sind wir überflüssig.

„Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube“, so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die im Rahmen einer Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung heute genannte mögliche Rentenerhöhung zwischen 2 und 2,5 Prozent für das Jahr 2014. „Damit würden die Renten erstmals seit vielen, vielen Jahren wieder gleichauf mit den Löhnen steigen. Aus den bitteren Erfahrungen der vergangenen Jahre wissen wir aber, dass zwischen den alljährlichen Herbstprognosen und den tatsächlichen Rentenerhöhungen im darauf folgenden Sommer oft Welten liegen“, erläuterte sie ihre Skepsis. Man müsse abwarten, was aus diesen Versprechungen wird. „Und selbst wenn es zu dieser Erhöhung kommen sollte, so gleicht sie längst nicht die fast zehnprozentigen Wertverluste der Renten seit 2004 aus“, ergänzte sie.

Es sei zudem ein falsches Signal, bei ständig sinkenden Renten und drohender Altersarmut durch eine Absenkung des Beitragssatzes die bestehenden Rücklagen bis auf die Mindestrücklage aufzulösen. So kommentiert Mascher die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund, wonach von einer Renten-Beitragssenkung von 18,9 auf 18,3 Prozent ausgegangen wird. Eine Senkung um 0,6 Prozentpunkte wirkt sich in den Geldbörsen der Beitragszahler nur minimal aus, rund 7,50 Euro bei einem Brutto-Monatseinkommen von 2500 Euro. „Es geht jedoch um eine langfristige Sicherung der Rentenkassen. Bei hohen Rücklagen Beiträge zu senken, ist zwar populär, aber keine nachhaltige Politik. Statt einer kurzsichtigen Beitragssenkung sollten die Mehreinnahmen weitsichtig zur Stabilisierung der Renten genutzt werden, zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente und im Bereich der Rehabilitation“, so Mascher. Sie stimmt in ihrer Kritik mit der Deutschen Rentenversicherung überein, die an einem stabilen Beitrag festhalten möchte: „Die globale Wirtschaftskrise ist noch nicht gebannt. Daher ist ein sorgloser Umgang mit den Rücklagen der Rentenversicherung bedenklich. Die Reserven sind schnell aufgebraucht. Deshalb ist eine Beitragssenkung ein Irrweg“, so die VdK-Präsidentin.

Den aktuellen Plänen, die Verbesserungen bei der Mütterrente aus der Rentenreserve zu bezahlen, erteilt der Sozialverband VdK eine klare Absage. Die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage wäre nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund in rund 2,5 Jahren aufgezehrt. „Die Kosten für die Besserstellung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, müssen wie die bisherigen Leistungen für Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Beitragszahler finanziert werden. Eine Finanzierung, die die Rücklagen der Rentenversicherung antastet und dort zu Beitragserhöhungen führt, lehnen wir ab. Die anfallenden Mehrkosten müssen realistisch berechnet und durch langfristige Finanzierungslösungen gesichert werden“, betont Mascher.