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Dienstag, 30. Dezember 2014

Böse Überraschung für 2700 Hausärzte in Bayern: AOK fordert 12,5 Mio € zurück


Teure Weihnachten für Hausärzte

Tickende Zeitbomben hat das Christkindl rund 2700 bayerischen Hausärzten gebracht, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen: Nach Angaben des Bayerischen Hausärzteverbands BHÄV fordert die AOK insgesamt 12,5 Millionen Euro an Honorar zurück. Schuld sind massenhaft fehlerhafte Abrechnungen, erläutert die Kasse.


Die AOK Bayern fordert von ihnen insgesamt 12,5 Millionen Euro zurück, wie der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) berichtet. Dabei geht es um Honorare, die die Kasse nach ihrer Ansicht im Rahmen des Moduls Pharmakotherapie des HzV-Vertrags zuviel ausbezahlt hat. Hintergrund: Für die Arzneimitteltherapieoptimierung (AMTHO) bei Patienten, die sechs und mehr Medikamente bekommen, können die Ärzte zusätzliche Leistungen berechnen. In den strittigen Fällen geht es um Differenzen bei den gemeldeten Patienten, die bislang nicht geklärt wurden, so der BHÄV.

Am 19. Dezember habe die AOK nun die gesammelten Forderungen aus den vergangenen zwei Jahren mit einer Frist von 30 Tagen geltend gemacht. In Einzelfällen sollen sich die Rückforderungen auf bis zu 100.000 Euro pro Praxis belaufen. Das sei existenzgefährdend. Man werde die Rückforderungen nicht hinnehmen, erklärte der Verband.

Der Vorsitzende des BHÄV, Dr. Dieter Geis, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme empört: "Die AOK Bayern hat über mehr als zwei Jahre vermeintliche Forderungen gesammelt, um den Hausärztinnen und Hausärzten, die am HzV-Vertrag AOK Bayern teilnehmen, jetzt kurz vor den Weihnachtsfeiertagen zum Teil existenzbedrohende Forderungen samt einer kurzen Frist zustellen zu können."

Der Hausärzteverband habe bereits das Bayerische Gesundheitsministerium gebeten, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Die AOK Bayern hob indessen die "extrem hohe Zahl fehlerhafter Abrechnungen" hervor. Die hohe Zahl der betroffenen Ärzte sei "niederschmetternd".

Die Abrechnungsfehler wären bei ausreichender Berücksichtigung der Handlungsanleitungen des Hausärzteverbandes zu vermeiden gewesen. Möglicherweise hätte der BHÄV seine Mitglieder noch intensiver beraten müssen.