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Dichterhain, Bände 1 bis 4

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Dichterhain, Bände 5 bis 8

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Dienstag, 30. Oktober 2018

Der Literarische Verein der Pfalz informiert: Arbeitsstipendien fürs Schreiben Ihrer Werke vom Land zu vergeben

Ausschreibung von Arbeitsstipendien für 2018 im Bereich der Literatur

Das Land Rheinland-Pfalz vergibt im zweiten Halbjahr des Jahres 2018 sechs Arbeitsstipendien im Bereich der Literatur. Diese Stipendien dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache.

I. Allgemeine Voraussetzungen

1. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Rheinland-Pfalz geboren worden sind oder dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sind. Bewerben können sich auch Autorinnen und Autoren, deren literarisches Projekt einen thematischen Rheinland-Pfalz-Bezug hat.

2. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens eine eigenständige Buch-Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag haben (nicht im Selbstverlag und nicht in einem Zuzahl-Verlag). Anthologien zählen nicht dazu.

3. Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden.

4. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen.

5. Der Bewerbungstext darf noch nicht abgeschlossen und noch nicht veröffentlicht sein.

6. Ein Arbeitsstipendium kann dann nicht gewährt werden, wenn die betreffende Autorin beziehungsweise der betreffende Autor für diesen Text bereits einen Literaturpreis des Landes Rheinland-Pfalz erhalten hat.

II. Umfang der Förderung

Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 1.500 € dotiert.

III. Antragsverfahren

Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 10.10.2018 beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Referat 15221, Postfach 32 20, 55022 Mainz einzureichen. 

Beizufügen sind dem Antrag

• ein Lebenslauf,

• ein Verzeichnis der Veröffentlichungen,

• eine Leseprobe von maximal zehn Manuskriptseiten (Schriftgröße Arial 12) und

• ein Exposé zu diesem Projekt.

Unvollständige beziehungsweise nicht fristgerecht eingehende Bewerbungen (es gilt das Datum des Poststempels) werden nicht angenommen.

IV. Weitere Informationen

Falls die Autorin/der Autor für das Projekt, für das sie/er einen Förderantrag bei einer anderen fördernden Einrichtung gestellt hat oder von dort einen positiven Förderentscheid erhalten hat, hat sie/er das Ministerium darüber zu informieren. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die das Ministerium zu diesem Zwecke einberuft. Die Förderentscheidung wird seitens des Ministeriums öffentlich gemacht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.